Schreibmittel. Der Text sowie sonstige Eintragungen und Unterschriften in Schriftstücken - insbesondere Wechseln und Schecks -, die der Bank zugehen, sollen aus Sicherheitsgründen mit urkun- denechten Schreibstoffen hergestellt sein. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob urkun- denechte Schreibstoffe verwendet worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schreibmittel. Der Text sowie sonstige Eintragungen und Unterschriften in Schriftstücken - – insbesondere Wechseln und Schecks -–, die der Bank zugehen, sollen aus Sicherheitsgründen mit urkun- denechten urkundenechten Schreibstoffen hergestellt sein. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob urkun- denechte urkundenechte Schreibstoffe verwendet worden sind.
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