Common use of SCHRIFTFORM / Abtretung / Anerkenntnis Clause in Contracts

SCHRIFTFORM / Abtretung / Anerkenntnis. 22.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen der SCHRIFTFORM und des gegenseitigen Einverständnisses der Vertragspartner. Gleiches gilt für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis oder für dessen Aufhebung. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. 22.2. Einseitige Erklärungen und Anzeigen nach diesen Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen grundsätzlich der TEXTFORM, es sei denn dies ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen abweichend geregelt. 22.3. Der KUNDE darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Lieferbedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXXXXXX CONTACT abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. 22.4. Eine Anerkennung von Pflichtverletzungen durch PHOENIX CONTACT bedarf stets der SCHRIFTFORM.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

SCHRIFTFORM / Abtretung / Anerkenntnis. 22.123.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen der SCHRIFTFORM und des gegenseitigen Einverständnisses der Vertragspartner. Gleiches gilt für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis oder für dessen Aufhebung. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. 22.223.2. Einseitige Erklärungen und Anzeigen nach diesen Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen grundsätzlich der TEXTFORM, es sei denn dies ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen abweichend geregelt. 22.323.3. Der KUNDE darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Lieferbedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXXXXXX CONTACT abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. 22.423.4. Eine Anerkennung von Pflichtverletzungen durch PHOENIX CONTACT bedarf stets der SCHRIFTFORM.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

SCHRIFTFORM / Abtretung / Anerkenntnis. 22.121.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu den diesen Allgemeinen Lieferbedingungen Geschäftsbedingungen bedürfen der SCHRIFTFORM und des dem gegenseitigen Einverständnisses Einverständnis der Vertragspartner. Gleiches gilt für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis oder für dessen Aufhebung. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. 22.221.2. Einseitige Erklärungen und Anzeigen nach diesen Allgemeinen Lieferbedingungen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich der TEXTFORM, es sei denn denn, dies ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt. 22.321.3. Der KUNDE AUFTRAGGEBER darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Lieferbedingungen Geschäftsbedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXXXXXX CONTACT des AUFTRAGNEHMERS abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. 22.421.4. Eine Anerkennung von Pflichtverletzungen durch PHOENIX CONTACT bedarf stets der SCHRIFTFORM.

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