Schriftliche Unterlagen Musterklauseln

Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten oder vertrauliche Informationen in sonstiger greifbarer Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des in der Präambel genannten Zwecks gestattet. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich diejenigen Mitarbeiter, ausgewählte externe Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Berater und/oder Mitglieder von Gremien, die nach Maßgabe des Punktes 1. erlaubterweise Zugang zu vertraulichen Informationen haben müssen, Zugang zu den vorbezeichneten Unterlagen einschließlich Kopien und sonstigen greifbaren Materialien erhalten. Sämtliche einer Partei übergebenen Unterlagen, Datenträger, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen wird sie unverzüglich zurückgeben oder vernichten, falls eine der Parteien an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist; die für die Führung der Gespräche und Verhandlungen vereinbarte Frist abgelaufen ist; sie dazu schriftlich von der anderen Partei aufgefordert wird. Jede Partei nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie an derartigen Unterlagen keinerlei – mit Ausnahme von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen - Zurückbehaltungsrecht besitzt und alle Dokumentationen ohne Kostenersatz zu retournieren sind.
Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen vertrauliche Informationen enthalten oder vertrauliche Informationen in sonstiger Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der in der Präambel genannten Zwecke ge- stattet. Sämtliche der empfangenden PARTEI übergebenen Unterlagen, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrau- liche Informationen wird diese unverzüglich zurückgeben oder vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten löschen, falls • eine der PARTEIEN an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist; • die empfangende PARTEI dazu schriftlich von der offenlegenden PARTEI aufgefordert wird. Über Aufforderung hat die empfangende PARTEI der offenlegenden PARTEI schriftlich zu bestätigen, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Jede PARTEI nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie an derartigen erhaltenen Unterlagen keinerlei Zurück- behaltungsrecht besitzt und alle Dokumentationen ohne Kostenersatz zu retournieren sind.
Schriftliche Unterlagen. Da auch bei Ausschreibungen aus rechtlichen Gründen nicht auf eine rechtsverbindliche Unterschrift verzichtet werden kann, sind ein unterschriebenes Original des Antragsformulars nebst Projektbeschreibung und weiteren Anlagen ungeheftet in Papierform bis zur genannten Frist zur Einreichung an das BISp zu senden. Die Postadresse lautet: Bundesinstitut für Sportwissenschaft Fachgebiet Controlling Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Weiterhin benötigt das BISp eine digitale Version der Antragsunterlagen. Sofern diese nicht bei der Antragsstellung über „Easy-Online“ direkt eingereicht wurden, kann die digitale Version der Antragsunterlagen den Originalunterlagen auf einem Datenträger beigefügt werden. Das BISp übernimmt nachfolgend die administrative Einbindung des BVA.
Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen vertrauliche Informationen enthalten oder vertrau- liche Informationen in sonstiger Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der in der Präambel ge- nannten Zwecke gestattet. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich diejenigen Mitarbeiter, ausgewählte externe Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Berater und/ oder Mitglieder von Gremien, die nach Maßgabe des Punktes 4. erlaubterweise Zutritt zu vertraulichen Informationen haben, Zugang auch zu den vorbezeichne- ten schriftlichen Unterlagen einschließlich Kopien und sonstigen Materialien ha- ben. Sämtliche der anderen Partei übergebenen Unterlagen, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen wird die andere Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten löschen, falls ⚫ eine der Parteien an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist;

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.