Schriftliche Unterlagen Musterklauseln

Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten oder vertrauliche Informationen in sonstiger greifbarer Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des in der Präambel genannten Zwecks gestattet. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich diejenigen Mitarbeiter, ausgewählte externe Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Berater und/oder Mitglieder von Gremien, die nach Maßgabe des Punktes 1. erlaubterweise Zugang zu vertraulichen Informationen haben müssen, Zugang zu den vorbezeichneten Unterlagen einschließlich Kopien und sonstigen greifbaren Materialien erhalten. Sämtliche einer Partei übergebenen Unterlagen, Datenträger, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen wird sie unverzüglich zurückgeben oder vernichten, falls eine der Parteien an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist; die für die Führung der Gespräche und Verhandlungen vereinbarte Frist abgelaufen ist; sie dazu schriftlich von der anderen Partei aufgefordert wird. Jede Partei nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie an derartigen Unterlagen keinerlei – mit Ausnahme von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen - Zurückbehaltungsrecht besitzt und alle Dokumentationen ohne Kostenersatz zu retournieren sind.
Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen vertrauliche Informationen enthalten oder vertrauliche Informationen in sonstiger Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der in der Präambel genannten Zwecke ge- stattet. Sämtliche der empfangenden PARTEI übergebenen Unterlagen, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrau- liche Informationen wird diese unverzüglich zurückgeben oder vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten löschen, falls • eine der PARTEIEN an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist; • die empfangende PARTEI dazu schriftlich von der offenlegenden PARTEI aufgefordert wird. Über Aufforderung hat die empfangende PARTEI der offenlegenden PARTEI schriftlich zu bestätigen, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Jede PARTEI nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie an derartigen erhaltenen Unterlagen keinerlei Zurück- behaltungsrecht besitzt und alle Dokumentationen ohne Kostenersatz zu retournieren sind.
Schriftliche Unterlagen. Da auch bei Ausschreibungen aus rechtlichen Gründen nicht auf eine rechtsverbindliche Unterschrift verzichtet werden kann, sind ein unterschriebenes Original des Antragsformulars nebst Projektbeschreibung und weiteren Anlagen ungeheftet in Papierform bis zur genannten Frist zur Einreichung an das BISp zu senden. Die Postadresse lautet: Bundesinstitut für Sportwissenschaft Fachgebiet Controlling Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Weiterhin benötigt das BISp eine digitale Version der Antragsunterlagen. Sofern diese nicht bei der Antragsstellung über „Easy-Online“ direkt eingereicht wurden, kann die digitale Version der Antragsunterlagen den Originalunterlagen auf einem Datenträger beigefügt werden. Das BISp übernimmt nachfolgend die administrative Einbindung des BVA.
Schriftliche Unterlagen. Soweit schriftliche Unterlagen vertrauliche Informationen enthalten oder vertrau- liche Informationen in sonstiger Form überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der in der Präambel ge- nannten Zwecke gestattet. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich diejenigen Mitarbeiter, ausgewählte externe Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Berater und/ oder Mitglieder von Gremien, die nach Maßgabe des Punktes 4. erlaubterweise Zutritt zu vertraulichen Informationen haben, Zugang auch zu den vorbezeichne- ten schriftlichen Unterlagen einschließlich Kopien und sonstigen Materialien ha- ben. Sämtliche der anderen Partei übergebenen Unterlagen, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen wird die andere Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten löschen, falls ⚫ eine der Parteien an der Verfolgung der in der Präambel genannten Zwecke nicht weiter interessiert ist;

Related to Schriftliche Unterlagen

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.