Schrifttypensoftware Musterklauseln

Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält 14.7.1 dürfen Sie die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem Computer verbundene Endgeräte ausgeben. 14.7.2 Sofern die Zulässige Anzahl an Computern zwanzig (20) beträgt, dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines mit mindestens zwei (2) dieser Computer verbundenen Endgerätes herunterladen, damit die Schrifttypensoftware auf diesem Endgerät verbleibt. Ansonsten dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf jeweils ein weiteres Endgerät für jedes Vielfache von zwanzig (20) innerhalb der Zulässigen Anzahl von Computern herunterladen. 14.7.3 Sie dürfen eine Kopie der Schrifttypen, die Sie für eine bestimmte Datei genutzt haben, zu einem gewerblich genutzten Drucker oder zu einem Servicebüro mitnehmen, und dieses Servicebüro darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung Ihrer Dateien verwenden, vorausgesetzt, das Servicebüro verfügt über eine gültige Lizenz um diese Schrifttypensoftware zu verwenden. 14.7.4 Sie dürfen die Schrifttypensoftware gemäß der folgenden Bedingungen in ein anderes Format zur Nutzung in einem anderen Umfeld konvertieren und installieren: ein Computer, auf dem die konvertierte Schrifttypensoftware genutzt oder installiert wird als ein Computer innerhalb der Zulässigen Anzahl angesehen. Die Nutzung der Schrifttypensoftware, die Sie konvertiert haben, erfolgt im Einklang mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die konvertierte Schrifttypensoftware darf nur für Ihre eigenen gewöhnlichen Geschäftszwecke oder persönliche Zwecke genutzt werden und darf nicht, gleich zu welchem Zweck, vertrieben oder übertragen werden, es sei denn gemäß Ziffer 4.4 dieses Vertrages. 14.7.5 Sie dürfen Kopien der Schrifttypensoftware in Ihre elektronischen Dokumente integrieren um diese zu drucken oder anzusehen. Sofern die Schrifttypensoftware, die Sie integrieren, als „lizenziert für editierbares Integrieren“ auf Adobes Website unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxx/xxxxx/xxxxxxxxxx_xxxxxxxx.xxxx gekennzeichnet ist, dürfen Sie außerdem auch Kopien dieser Schrifttypensoftware integrieren, um Ihre elektronischen Dokumente zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt. 14.7.6 Wenn die Schrifttypensoftware, die Sie ändern möchten, laut Kennzeichnung auf der Website von Adobe unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxx/x...
Schrifttypensoftware. Beinhaltet die Software auch Schrifttypensoftware, ist der Lizenznehmer berechtigt (a) die Schrifttypensoftware auf seinen Computern in Verbindung mit seiner vertragsgemäßen Nutzung der Software zu nutzen; (b) die Schrifttypensoftware auf allen mit den Computern des Lizenznehmers verbundenen Ausgabegeräten auszugeben; (c) die Schrifttypensoftware für ihre Nutzung in anderen Umgebungen in andere Formate zu konvertieren und zu installieren, wobei die konvertierte Schrifttypensoftware nicht für andere als die im Abschnitt „Weitergabeverbot“ festgelegten Zwecke vertrieben oder weitergegeben werden darf, und (d) Kopien der Schrifttypensoftware zum Ausdruck und zur Ansicht des Dokuments in elektronische Dokumente des Lizenznehmers zu integrieren, wobei der Lizenznehmer zusätzlich berechtigt ist, Kopien der Schrifttypensoftware zum begrenzten Einsatz des Editierens seiner elektronischen Dokumente zu integrieren, wenn die Schrifttypensoftware, die der Lizenznehmer integriert, auf Adobes Website unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxx/xxxxx/xxxxxxxxxxxxx.xxxx als „lizenziert für editierbares Integrieren“ gekennzeichnet ist. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Integrationsrechte gewährt oder vorausgesetzt.

Related to Schrifttypensoftware

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

  • Anschrift Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle aufgrund um Monate.7 Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am und endet am.8 Die Probezeit beträgt in Monaten9 einen zwei drei vier Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nr. 12 dieses Vertrages in Das Ausbildungsverhältnis fällt in den Geltungsbereich des folgenden Tarifvertrages: Das Ausbildungsverhältnis fällt nicht in den Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages. Der Ausbildende zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zurzeit monatlich brutto EUR im ersten zweiten dritten vierten Ausbildungsjahr. Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.