Zulässige Anzahl-Definition

Zulässige Anzahl. “ steht für eins (I) in Bezug auf Benutzer und für eins (I) in Bezug auf Computer, sofern nicht in dieser LVTS anders angegeben und sofern nicht im Rahmen einer gültigen, von TechSmith angebotenen Lizenz (z.B. einer Mehrbenutzer-, Standort- oder Firmenlizenz) ein anderer Wert festgelegt ist.
Zulässige Anzahl. “ steht für eins (1), außer dies ist im Rahmen einer gültigen von der SoftGenetics gewährten Lizenz (z.B. Volumenlizenz) anderslautend angegeben.
Zulässige Anzahl. “ bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von secrypt gewährten Li- zenzvertrag (z.B. Mehrfachlizenz o.a.) festgelegt ist.

Examples of Zulässige Anzahl in a sentence

  • Skripten) von anderen Computern aus innerhalb desselben Internen Netzwerks zu verwenden, unter der Voraussetzung, dass die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), denen die Verwendung der Software auf dem Dateiserver eines Computers gestattet ist, die Zulässige Anzahl nicht überschreitet.

  • Die Mehrfachlizenz für eine bestimmte Zulässige Anzahl gleichzeitiger Benutzer berechtigt den Abonnenten, die Software an einem einzigen geografischen Standort und auf der Zulässigen Anzahl von Computern (Einzelrechner oder Netzwerk) zu nutzen.

  • Bei Arztpraxen richtet sich die Zulässige Anzahl von Benutzern nach der Anzahl der Ärzte, die die Software verwenden.


More Definitions of Zulässige Anzahl

Zulässige Anzahl. “ bedeutet zehn (10), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Adobe gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz -- „Volume License“) festgelegt ist. „Software“ umfasst (a) die gesamte Information, mit der dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören insbesondere (i) Softwaredateien und andere Computerinformation von Adobe oder Dritten;
Zulässige Anzahl. “ bedeutet zwanzig (20), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Adobe gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz -- „Volume License“) festgelegt ist. „Software“ umfasst (a) die gesamte Information, mit der dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören insbesondere (i) Softwaredateien und andere Computerinformation von Adobe oder Dritten;

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  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.