Schulungen. Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung und insbeson- dere entsprechend den Vereinbarungen in Nummern 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der ent- sprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichtsstun- den à 45 Minuten. Die Schulungsvergütung beinhaltet die angemessene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen. Die Schu- lungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern und die gelieferten Vervielfältigungsstücke ge- hen in das Eigentum des Auftraggebers über. Zu den Schulungsunterlagen gehören auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster. An für den Auftraggeber erstellten Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer diesem die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.7.2 EVB-IT Systemvertrag ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1.1 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: Evb It System Contract, It System Contract, Evb It System Contract
Schulungen. Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung und insbeson- dere insbesondere entsprechend den Vereinbarungen in Nummern 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages Erstellungs- vertrages durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der ent- sprechenden entsprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichtsstun- den Unterrichtsstunden à 45 MinutenMinuten sowie angemessene Pausen. Die Schulungsvergütung beinhaltet die angemessene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen. Die Schu- lungsunterlagen Schulungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern und die gelieferten geschuldet. Die vereinbarten Vervielfältigungsstücke ge- hen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Zu den Schulungsunterlagen gehören auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Musterdie elektronischen Präsentationsdateien. An nicht für den Auftraggeber erstellten Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer diesem dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.7.2 EVB-IT Systemvertrag einSchulungsunterlagen für eigene Zwecke des Rechteinhabers zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Soweit Schulungsunterlagen oder Teile davon für den Auftraggeber erstellt wurden, räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber diesem für Schulungen und im Übrigen allein für eigene Zwecke des Rechteinhabers die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1.1 2.1.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.4.3 EVB- IT Erstellungsvertrag ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb
Schulungen. Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung und insbeson- dere insbesondere entsprechend den Vereinbarungen in Nummern 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der ent- sprechenden entsprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichtsstun- den Unterrichtsstunden à 45 MinutenMinuten sowie angemessene Pausen. Die Schulungsvergütung beinhaltet die angemessene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen. Die Schu- lungsunterlagen Schulungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern und die gelieferten geschuldet. Die vereinbarten Vervielfältigungsstücke ge- hen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Zu den Schulungsunterlagen gehören auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Musterdie elektronischen Präsentationsdateien. An nicht für den Auftraggeber erstellten Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, die Schulungsunterlagen für eigene Zwecke des Rechteinhabers zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungsunterlagen oder Teile davon für den Auftraggeber erstellt wurden, räumt der Auftragnehmer diesem für Schulungen und im Übrigen allein für eigene Zwecke des Rechteinhabers die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.7.2 4.5.3 EVB-IT Systemvertrag ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1.1 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: Evb It Systemvertrag
Schulungen. Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung und insbeson- dere insbesondere entsprechend den Vereinbarungen in Nummern 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages System- vertrages durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der ent- sprechenden entsprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlichverant- wortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichtsstun- den Unterrichtsstunden à 45 MinutenMinuten sowie angemessene Pausen. Die Schulungsvergütung beinhaltet die angemessene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen. Die Schu- lungsunterlagen Schulungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern und die gelieferten Vervielfältigungsstücke ge- hen geschuldet. Die vereinbarten Ver- vielfältigungsstücke gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Zu den Schulungsunterlagen Schulungs- unterlagen gehören auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Musterdie elektronischen Präsentationsdateien. An nicht für den Auftraggeber erstellten Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, dauerhafte und übertragbare Recht ein, die Schulungsunterlagen für eigene Zwecke des Rechteinhabers zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungsunterlagen oder Teile davon für den Auftraggeber erstellt wurden, räumt der Auftragnehmer diesem für Schulungen und im Übrigen allein für eigene Zwecke des Rechteinhabers die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.7.2 EVB-4.5.3 EVB- IT Systemvertrag ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1.1 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Samples: Evb It Systemvertrag