Schulungen. Bei Schulungen stellt der Kunde in Absprache mit MEHRWERK entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Der Kunde kann nur aus wichtigem Grund einen vereinbarten Schulungstermin kündigen. Für den Fall der berechtigten Unzufriedenheit des Kunden, hat MEHRWERK die Möglichkeit zur Abhilfe durch Wiederholung der Schulung.
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