Common use of Schutz- und Urheberrechte Dritter Clause in Contracts

Schutz- und Urheberrechte Dritter. 29.1 Der AN steht dafür ein, dass die auf der Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse / gekauften Produkte frei von Schutz- / Urheberrechten Dritter sind, und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung der seitens des AN erbrachten Leistungen / verkauften Produkte durch den AG ausschließen oder einschränken. Anderenfalls wird sich der AN auf seine Kosten die entsprechenden Nut- zungsrechte einräumen lassen, die für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse/ des Vertragsgegenstan- des durch den AG erforderlich sind.

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