Urheberrechte Musterklauseln

Urheberrechte. 1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. 2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
Urheberrechte. Sie erhalten jederzeit unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person sowie zur Herkunft, dem Empfänger und dem Zweck der Datenverarbeitung. Au- ßerdem haben Sie das Recht, die Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), die Sperrung (Art. 18 EU-DSGVO) oder Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) Ihrer Da- ten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetz- licher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsab- wicklung benötigt werden. Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Daten- übertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).
Urheberrechte. Alle Rechte an den Werkstücken und Arbeiten der Studierenden, die während der bzw. für die Lehrveranstal- tungen erstellt werden, bleiben bei der Hochschule (z.B. zur Veröffentlichung auf der Hochschul-Homepage). Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Das Urheberrecht an Studienheften, Skripten oder sonstigen Lernmitteln, die während des Studiums zur Ver- fügung gestellt werden, gebührt allein der Hochschule bzw. dem/der jeweiligen Autor/in oder Hersteller/in. Den Studierenden ist nicht gestattet, die Studienhefte, Skripte oder sonstige Lernmittel / Inhalte des Online Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken, etc.) ohne schriftliche Zustimmung der Hochschule bzw. des/der Autors/Autorin oder des/der Herstellers/Herstellerin ganz oder teilweise zu repro- duzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen und/oder Mitschnitte im Kontext der Live- Online-Seminare erstellt werden.
Urheberrechte. Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Druckers.
Urheberrechte. 1. Alle zur Verfügung gestellten Medien oder downgeloadeten Filme sind urheberrechtlich o-der anderweitig geschützt. Der Nutzer erkennt dies mit dem Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Der Nutzer erwirbt das einfache, nicht übertragbare Recht, die Inhalte der überlassenen Medien zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen. Gegenwärtig (August 2013) gelten die Rahmenverträge der EKD, der DBK und des Kultusministeriums Ba- den-Württemberg mit der GEMA. 2. Bearbeitungen, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf oder Nutzung für gewerbliche Zwecke sind nicht erlaubt. Das Aufführungs-recht gilt nur für den jeweiligen Entleiher für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Das Aufführungsrecht darf nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Ökumenischen Medienladens Stuttgart übertragen werden. 3. Bei unerlaubten Nutzungen behält sich der Ökumenische Medienladen Stuttgart zivil- und strafrechtliche Schritte vor. Löst ein Verstoß des Nutzers gegen die oben genannten Vorschriften Entgelte, Vertragsstrafen oder Bußgelder aus, so sind diese vom Nutzer alleine zu tragen. 4. Öffentliche, theatermäßige Werbung ist unzulässig.
Urheberrechte. Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.
Urheberrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde unabhängig davon, ob es sich um Standardanwendungen oder erarbeitete Lösungen handelt, keine wie immer gearteten Rechte an im Zuge von der Erbringung von Dienstleistung eingesetzten Software gleich welcher Art.
Urheberrechte. Alle Namen, Bezeichnungen, Marken, Entwürfe, Zeichnungen, Softwareprogramme und andere Unterlagen, welche von der TechnoAlpin stammen, sind urheberrechtlich geschützt und können nur vorab schriftlicher Genehmigung seitens der TechnoAlpin genutzt oder anderweitig verwertet werden. Die den Angeboten beigelegten Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen der TechnoAlpin unverzüglich zurückzugeben. Bei Software- programmen gelten die allgemeinen Softwarebedingungen der TechnoAlpin und die jeweiligen Lizenzbedingungen, und die vom Verkäufer bezogenen Lizenzen/Nutzungsrechte beziehen sich nur auf ihre Nutzung an einem Arbeitsplatz und sind nicht übertragbar. Dem Kunden ist es insbesondere unter- sagt, die von der TechnoAlpin erhaltene Software zu debuggen, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, jegliche Konfigurationsdateien zu verändern, Datenbankinhalte auszulesen, jegliche Kommunikationsprogramme und Proto- kolle zu entschlüsseln. Ebenso ist es unzulässig, von uns überlassene Datenbankstrukturen ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Anfertigen von Kopien ist lediglich zur Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind alle überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unaufgefordert an uns zurückzugeben. Werden von uns Gegenstände geliefert, die auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden entstanden und projektiert wurden, so übernimmt dieser die Gewähr und Haftung dafür, dass etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt oder eine strafbare Handlung bzw. Ordnungswidrigkeit begangen, so verpflichtet sich der Kunde, die TechnoAlpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Sämtliche hierdurch anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, Prozesskosten hat der Kunde zu bevorschussen.
Urheberrechte. Sämtliche Urheberverwertungsrechte, einschließlich des Rechtes auf uneingeschränkte Veröffentlichung an den Zeichnungen, Modellen, Photographien u.a., sowie am Werk, gehen jeweils im Augenblick ihres Entstehens ohne gesonderte Vergütung auf den AG über, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Unternehmertätigkeit abgeschlossen ist oder aus irgendeinem Grunde vorzeitig beendet wird. Der AN tritt sämtliche Nutzungsrechte für alle durch ihn erbrachten Leistungen räumlich, zeitlich und inhaltlich an den AG ab. Die Vergütung hierfür ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Der AN gewährleistet, dass die für den AG erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Bei späteren Erweiterungen, An- oder Umbauten, Wiederholungen von Bauvorhaben u.Ä., ist der AG berechtigt, diese in Anlehnung an die vom AN gefertigten Planunterlagen durchzuführen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der AG in diesen Fällen nicht verpflichtet ist, sich der Dienste des ANs zu bedienen. Ansprüche daraus kann der AN nicht herleiten. Soweit der AN seinerseits Veröffentlichungen vornimmt, geschieht dies unter vorheriger Abstimmung und Wahrung der Firmeninteressen des AG. Ohne schriftliche Zustimmung ist er zur Veröffentlichung nicht berechtigt. Dem AN verbleibt das Eigentum an Originalunterlagen, soweit diese nicht von Dritten beschafft worden sind, gleichgültig, wo diese sich befinden. Der AG ist jedoch berechtigt, vom AN erstellte Werkpläne, Skizzen oder Zeichnungen, gegebenenfalls auch unter Abänderungen und ohne Einschränkungen/Mitsprache des AN zu nutzen/benutzen. Entsprechendes gilt auch, wenn sich die Beauftragung des AN nur auf die Erbringung von Einzel- oder Teilleistungen (Vorentwurf, Entwurf usw.) erstreckt hat.
Urheberrechte. Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.