Urheberrechte Musterklauseln

Urheberrechte. 1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
Urheberrechte. Sie erhalten jederzeit unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person sowie zur Herkunft, dem Empfänger und dem Zweck der Datenverarbeitung. Au- ßerdem haben Sie das Recht, die Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), die Sperrung (Art. 18 EU-DSGVO) oder Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) Ihrer Da- ten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetz- licher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsab- wicklung benötigt werden. Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Daten- übertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).
Urheberrechte. Alle Rechte an den Werkstücken und Arbeiten der Studierenden, die während der bzw. für die Lehrveranstal- tungen erstellt werden, bleiben bei der Hochschule (z.B. zur Veröffentlichung auf der Hochschul-Homepage). Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Das Urheberrecht an Studienheften, Skripten oder sonstigen Lernmitteln, die während des Studiums zur Ver- fügung gestellt werden, gebührt allein der Hochschule bzw. dem/der jeweiligen Autor/in oder Hersteller/in. Den Studierenden ist nicht gestattet, die Studienhefte, Skripte oder sonstige Lernmittel / Inhalte des Online Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken, etc.) ohne schriftliche Zustimmung der Hochschule bzw. des/der Autors/Autorin oder des/der Herstellers/Herstellerin ganz oder teilweise zu repro- duzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen und/oder Mitschnitte im Kontext der Live- Online-Seminare erstellt werden.
Urheberrechte. Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Druckers.
Urheberrechte. Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.
Urheberrechte. Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
Urheberrechte a) Alle Skripten und weiteren Unterrichtsmaterialien werden den Teilnehmern ausschließlich zur persönlichen Nutzung überlassen und sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Übersetzung oder Verwendung zu Lehrzwecken außerhalb von der angebotene Ausbildung, ist den Teilnehmern nicht gestattet. Eine andere Nutzung als zum persönlichen Gebrauch, insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Bild- und Tonaufnahmen müssen mit den Dozenten bzw. der Leitung abgesprochen werden.
Urheberrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde unabhängig davon, ob es sich um Standardanwendungen oder erarbeitete Lösungen handelt, keine wie immer gearteten Rechte an im Zuge von der Erbringung von Dienstleistung eingesetzten Software gleich welcher Art.
Urheberrechte. (1) Soweit Rechte nach dem Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz–UrhG) in der jeweiligen bekannt gemachten Fassung bei PAYONE bestehen oder bei der Vertragsdurchführung entstehen, verbleiben diese bei PAYONE. Sofern dem Vertragspartner im Rahmen dieser Vereinbarung Software von PAYONE zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollte, gewährt PAYONE dem Vertragspartner hieran ein nicht-ausschließliches, unentgeltliches, auf den Sitz des Vertragspartners bzw. den Installationsort beschränktes Nutzungsrecht. In zeitlicher Hinsicht ist das Nutzungsrecht beschränkt auf die Dauer dieses Vertrages. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Änderungen, Übersetzungen oder andere Bearbeitungen und Umgestaltungen der Software vorzunehmen. Ebenso ist eine Rückübersetzung in die Form von Quellenprogrammen oder in andere Darstellungs- formen ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Software nur solchen Mitarbeitern seines Unternehmens oder Erfüllungsgehilfen zugänglich zu machen, welche diese unbedingt zur Vertragsdurchführung benötigen. Jede andere Art des Zugänglichmachens und/oder der Weitergabe, entweder im Original oder in Form einer vollständigen oder teilweisen Kopie, an andere bedarf zuvor der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PAYONE.
Urheberrechte. 14.1. Der Sponsor überträgt Admeira AG und zuhanden des Programmveranstalters alle für die Erfüllung der besonderen Spon- soring-Vereinbarung erforderlichen Rechte an den Jingles, Billboards, Reminder, Melodien, Signeten, Logos, Kurzfilmen, Foto- grafien, Produkten usw., insbesondere zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkte Ausstrahlungsrechte über alle Verbreitungs- wege sowie das unbeschränkte Recht auf Zugänglichmachen. Der Sponsor erklärt, über sämtliche Rechte im Zusammenhang mit diesen Nutzungen zu verfügen, soweit nicht Admeira AG und der Programmveranstalter bereits über diese Rechte verfü- gen. Der Sponsor stellt Admeira AG und den Programmveranstalter von sämtlichen Forderungen Dritter in diesem Zusam- menhangeinschliesslich Rechtsverteidigung- frei. Die in dem Billboard / Reminder verwendete Musik ist dem Programmveranstalter in geeigneter Form (z. B. Nummer der SUI- SA) mitzuteilen. Der Sponsor verpflichtet sich, alle notwendigen Aufnahmerechte für Musik (das Recht, Musik mit Jingles, einem Billboard, einem Reminder usw. zu verbinden) direkt beim Komponisten, bei der SUISA oder bei allfäIlig anderen Musik- Verwertungsgesellschaften zu erwerben und abzugelten. Auf Anforderung des Programmveranstalters hat der Sponsor den - schriftlichen Nachweis des Erwerbs und der Abgeltung der Aufnahmerechte für Musik zu erbringen. Der Programmveranstal- ter verpflichtet sich, die in den, Jingles, Billboards und Remindern verwendete Musik bei der Ausstrahlung (Senderechte) der SUISA zu melden und zu bezahlen.