Common use of Schutz und Vertraulichkeit von Daten Clause in Contracts

Schutz und Vertraulichkeit von Daten. 1. Sofern die Agentur personenbezogene Daten an die Behörden der Schweiz und Liechtensteins weiterleitet, findet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 24. Oktober 19954 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Anwen- dung.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Schutz und Vertraulichkeit von Daten. 1. Sofern die Agentur personenbezogene Daten an die Behörden der Schweiz und Liechtensteins weiterleitet, findet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parla- ments Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 19954 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Anwen- dungDatenverkehr13 Anwendung.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Schutz und Vertraulichkeit von Daten. 1. ) Sofern die Agentur personenbezogene Daten an die Behörden der Schweiz und Liechtensteins weiterleitet, findet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parla- ments Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 19954 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Anwen- dungAnwendung.

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Samples: www.gesetze.li

Schutz und Vertraulichkeit von Daten. (1. ) Sofern die Agentur personenbezogene Daten an die Behörden Be­ hörden der Schweiz und Liechtensteins weiterleitet, findet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parla- ments Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 19954 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Anwen- dungDa­ tenverkehr (1) Anwendung.

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Samples: eur-lex.europa.eu