Schutzbedarf aus Sicht der Informationssicherheit Musterklauseln

Schutzbedarf aus Sicht der Informationssicherheit. Die Schutzbedarfsfeststellung erfolgt angelehnt an die Vorgehensweise des IT-Sicherheitskonzepts der ZUV5 Insbesondere werden die dort definierten nichtquantifizierten Schadenskategorien übernommen. Verfügbarkeit: normal Durch einen temporären Ausfall des Datenbankmangementsystems können Arbeitsabläufe erheblich behindert und verzögert werden. Image-Schäden sind möglich. Der generelle Betrieb der Universität ist jedoch nicht gefährdet. Die Zentralinstallation und die Datenbankapplikation (MSSQL) laufen als virtuelles System. Die Ver- fügbarkeit ist hauptsächlich durch technische Defekte gefährdet. Diese werden durch die Auswahl ge- eigneter hochwertiger Hardware und dem Betrieb in einem zentralen Technikraum mit hochverfügba- ren Versorgungssystemen minimiert. Zusätzlich wird das virtuelle System auf eine weitere Virtualisie- rungsplattform repliziert, um im Fehlerfall dort den Betrieb kurzfristig mit der Replik fortsetzen zu kön- nen. Zusätzlich werden die Systeme regelmäßig gesichert. Obwohl kein redundantes System zur Ver- fügung steht, kann das System auf diese Weise im Fehlerfall zeitnah weiterbetrieben werden. Es ist daher nur von einer geringen technischen Gefährdung der Verfügbarkeit auszugehen. Unbeabsichtigte Fehlkonfigurationen werden durch eine geeignete Einarbeitung der administrativ täti- gen Verantwortlichen soweit möglich vermieden. Eine Überlastung oder Störung des Systems durch unsachgemäßen Betrieb, ist softwareseitig schwer möglich. Für reguläre Anfragen wurde das System im Vorfeld ausreichend dimensioniert. Eine mutwillige Gefährdung der Verfügbarkeit durch Sabotage, Manipulation und Diebstahl wird durch eine protokollierte Zugangskontrolle und eingeschränkte administrative Zugänge erheblich minimiert. Aufgrund der dezentralen Bedeutung des Service und der damit verbundenen geringen Attraktivität für potentielle Angreifer kann das verbleibende Gefährdungspotential daher als gering angesehen wer- den. Vertraulichkeit: normal Neben datenschutzrechtlichen Aspekten ginge eine Verletzung der Vertraulichkeit auch immer mit ei- ner möglichen Schädigung der Reputation oder einem Vertrauensverlust von Dritten gegenüber der LUH einher.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.