Schutzgut Landschaft – Landschafts- und Ortsbild Musterklauseln

Schutzgut Landschaft – Landschafts- und Ortsbild. Die Stadtstrukturkarte des Umweltatlas weist das Plangebiet zusammenfassend als Gartenbaufläche aus (Karte 06.08 „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“, Ausgabe 2016). Das Landschafts- und Ortsbild wird im westlichen Bereich durch Gebäude, Gewächshäuser und Freiflächen einer Gärtnerei und im östlichen Be- reich durch landwirtschaftliche Nutzflächen mit Grünland geprägt. Die Gewächs- häuser und Gebäude sind teilweise eingestürzt oder baufällig, die Freiflächen sind teilweise brachgefallen. Das Grünland wird von verschiedenen Nutztieren wie Zie- gen, Schweinen und Pferden beweidet. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs befinden sich ein brachgefallenes Gartengrundstück und ein kleiner Lagerplatz / Abstellplatz für Fahrzeuge. Der Gebäudeanteil auf den Grundstücken beträgt ma- ximal 10 Prozent, während die übrigen 90 Prozent der Flächen unterschiedliche Freiflächen oder Vegetationsbestände umfassen. Der teils gärtnerisch ange- pflanzte teils spontan aufgewachsene Baum- und Strauchbestand trägt zum grün- geprägten Erscheinungsbild des Plangebiets bei. Die linearen und teils flächigen Gehölzbestände entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verknüpfen das Plangebiet mit den nördlich anschließenden Kleingartenanlagen. Weiterhin wird das grünlandwirtschaftliche und gartenbauliche Erscheinungsbild durch mehrere ältere Einzelbäume und Baumgruppen gegliedert. Der Koppelweg weist auf der Südseite gliedernden Straßenbaumbestand auf, der Schlangenweg ist straßenbaumfrei. Das Landschafts- und Ortsbild wird im nördlichen und östlichen Umfeld des Plan- gebiets von großflächigen Kleingartenanlagen geprägt, westlich schließen Frei- landgartenbauflächen mit Weinstöcken an. Südlich des Koppelweges grenzt ein heterogener Siedlungsbereich mit einem aufgegebenen Gartenbaubetrieb, ge- werblich genutzten Flächen und Wohnbauflächen mit Ein- und Mehrfamilienhaus- bebauung an. Insgesamt stellt das Plangebiet laut Landschaftsprogramm innerhalb des städti- schen Übergangsbereichs mit Mischnutzungen eine prägende oder gliedernde Grün- und Freifläche dar. Bei Nutzungsänderung gelten die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Entwicklungsraums. Die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen zur Erhaltung und Neugestaltung des Landschaftsbildes ist zu prüfen. Innerhalb des Planungsgebiets sind keine Bau- oder Bodendenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz vorhanden.

Related to Schutzgut Landschaft – Landschafts- und Ortsbild

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.