Common use of Schäden an geliehenen Sachen Clause in Contracts

Schäden an geliehenen Sachen. Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.15 und 7.16 - die Beschädi- gung, die Vernichtung oder der Verlust von fremden beweglichen Sa- chen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Ausgeschlossen bleiben: - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspru- chung - Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Ur- kunden und Wertpapieren - alle weiteren sich daraus ergebenden Vermögensschäden - Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen - Schäden wegen Verlust von Schlüsseln. Hierzu gelten die Regelun- gen von Ziffer 12.1 Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen

Schäden an geliehenen Sachen. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - die Beschädi- gungBeschädigung, die Vernichtung oder der Verlust von fremden beweglichen Sa- chenSachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Ausgeschlossen bleiben: - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspru- chung - Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Ur- kunden und Wertpapieren - alle weiteren sich daraus ergebenden Vermögensschäden - Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen - Schäden wegen Verlust von Schlüsseln. Hierzu gelten die Regelun- gen von Ziffer 12.1 - Schäden an Tieren. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 30.000 EUR je Versicherungsfall. Sie haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung