Schäden. a) Schäden müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch in- nerhalb von 4 Wochen nach Schadenereignis bei lhrer zuständi- gen YACHT-POOL Repräsentanz, bei der Sie versichert wurden, gemeldet werden. Alle notwendigen Unterlagen sind zügig nach Schadenfall an uns einzureichen. Ansonsten kann die Schaden- zahlung verfallen.
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Schäden. a) Schäden müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch in- nerhalb innerhalb von 4 Wochen nach Schadenereignis bei lhrer zuständi- gen zustän- digen YACHT-POOL Repräsentanz, bei der Sie versichert wurdenwur- den, gemeldet werden. Alle notwendigen Unterlagen sind zügig nach Schadenfall an uns einzureichen. Ansonsten kann die Schaden- zahlung Schadenzahlung verfallen.
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