Haftpflicht Musterklauseln

Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
Haftpflicht a) Der Arbeitnehmer haftet für allen Schaden, den er absichtlich oder fahr- lässig verursacht. Er ist verpflichtet, einen Schaden sofort zu melden.
Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unterneh- mer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
Haftpflicht. 22.23 a) Die Arbeitnehmenden haften für den Schaden den sie absicht- lich oder fahrlässig verursachen.15)
Haftpflicht. Die Mitarbeitenden sind für Schaden gegenüber Dritten aus der ihnen übertragenen Arbeit durch den Arbeitgeber versichert.
Haftpflicht. Sämtliche Risiken (z.B. Haftpflicht, Unfall, Diebstahl etc.) fallen zu Lasten des Mieters.
Haftpflicht. Über die oben genannten hinaus ergeben sich in der Haftpflichtversicherung zusätzliche Verpflichtungen: - erheben Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgemäß Widerspruch. - benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn gegen Sie oder mitversicherte Personen ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. - wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Beachten Sie bitte Ihre Pflichten mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zu Grunde liegenden Bedingungen.
Haftpflicht. Soweit die Heilungskosten von einem haftpflichtigen Dritten oder seinem Versicherer bezahlt worden sind, entfällt eine Vergütung aufgrund dieses Vertrages. Werden wir anstelle des Haftpflichtigen belangt, so ist der Versicherte verpflichtet, uns seine Haftpflicht- ansprüche bis zum Betrag unserer Aufwendungen abzutreten. Stehen Taggelder oder Kapitalleistungen in Konkurrenz mit Schadenersatzansprüchen an den Halter, werden diese nur in dem Masse angerechnet, als der Halter oder Lenker für diese Ansprüche selbst aufzukommen hat. In den anderen Fällen ist die Kumulierung dieser Leistungen zulässig.
Haftpflicht. 74.1 Der Arbeitnehmende haftet für den absichtlich oder fahrlässig verursachten Schaden. Dies nach Massgabe der von ihm zu fordernden Sorgfalt.
Haftpflicht. Unsere Haftung und die unserer Vorlieferanten für Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.