Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Voraussetzung für das Lösen einer Schülermonats- und Schülerwochenkarte ist eine Berechtigungskarte. Der Antragsteil auf der Berechtigungskarte ist vom Fahrgast auszufüllen und bei Personen von über 15 Jahre durch die Schule bzw. durch den Ausbildenden oder die Ausbildungsstelle für Praktikanten zu bestätigen. Vor dem Lösen der ersten Schülerzeitkarte ist die Berechtigungskarte bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen der VNN vorzulegen. Die Berechtigungskarte berechtigt wahlweise zum Lösen einer Schülermonats- oder Schülerwochenkarte für die angegebene Fahrtstrecke. Schülermonats- und Schülerwochenkarten sind nicht übertragbar und haben nur in Verbindung mit der Berechtigungskarte Gültigkeit. Schülerwochen- und Schülermonatskarten der höchsten Preisstufe gelten als Netzkarte auf allen Strecken des Linientarifgebietes. 1.2.5.1.1 Schülermonatskarten Schülermonatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat an allen Tagen und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten auf der angegebenen Strecke.
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Samples: Regionaltarif, Regionaltarif Für Den Linienverkehr Mit Kraftomnibussen, Regionaltarif Für Den Linienverkehr Mit Kraftomnibussen
Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Voraussetzung für Für das Lösen einer Schülermonats- und oder Schülerwochenkarte ist eine Berechtigungskartedie Vorlage einer Berechtigungskarte erforderlich. Der Antragsteil auf der Berechtigungskarte ist vom Fahrgast auszufüllen und bei von Personen von über 15 Jahre durch die Schule bzw. durch den Ausbildenden oder die Ausbildungsstelle für Praktikanten zu bestätigen. Im Falle nach Ziffer 1.2.6 Buchstabe h) der bezugsberechtigten Personen ist eine Bescheinigung des Trägers der jeweiligen sozialen Dienste vorzulegen. Vor dem Lösen der ersten Schülerzeitkarte ist die Berechtigungskarte bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen der VNN Geschäftsstelle eines der Unternehmen vorzulegen. Die Berechtigungskarte berechtigt wahlweise zum Lösen einer Schülermonats- oder Schülerwochenkarte für die angegebene Fahrtstreckezu befahrenen Zonen. Schülermonats- und Schülerwochenkarten sind nicht übertragbar und haben nur in Verbindung mit der Berechtigungskarte Gültigkeit. Schülerwochen- und Schülermonatskarten der höchsten Preisstufe gelten als Netzkarte auf allen Strecken des Linientarifgebietes.
1.2.5.1.1 1.2.6.1.1 Schülermonatskarten Schülermonatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat an allen Tagen und berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten auf der angegebenen Streckein den gelösten Zonen.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen