Common use of Sende- / Empfangsanlagen Clause in Contracts

Sende- / Empfangsanlagen. Bei Verwendung mehrerer Sende- und Empfangsanlagen je Funkkanal ist die Gesamttechnik in Gleichwellenfunktechnik auszulegen. Durch Feldstärkenmessung ist sicherzustellen, dass benachbarte Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen -bei gleichzeitigem Betrieb- nicht gestört werden. Das Gesamtsystem muss im Einsatzfall bedienungsfrei arbeiten. Störmeldungen des Gesamtsystems oder von Systemteilen sind zu einer ständig besetzten Stelle zu schalten. Kanäle für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind in Baden-Württemberg der Betriebskanal 46, mit den Frequenzen Unterband 168,460 MHz und Oberband 173,060 MHz, der Kanal 42, mit den Frequenzen Unterband 168,380 MHz und Oberband 172,980 MHz, Sender-Bandlage im Oberband, Betriebsart „bedingtes Gegensprechen“. Es muss ein gleichzeitiger Funkver- kehr auf beiden Betriebskanälen möglich sein. In baulich zusammenhängenden Objekten sind aus Gründen der Systemsicherheit die Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen möglichst nur von einem Systemanbieter zu errichten. Vorhandene Anlagen sind herstellergleich zu erweitern.

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Samples: www.din-14675.de, www.din-14675.de, www.uds-beratung.de