Seniorinnen und Senioren Musterklauseln

Seniorinnen und Senioren. In einer alternden Gesellschaft haben Angebote für ältere Menschen einen hohen Stellenwert. Auf der Grundlage eines Seniorenleitbildes für den Bezirk Altona wollen die Vertragspartner das Zusammenleben der Generationen in den Stadtteilen verbessern. Dazu ist es erforderlich, für Seniorinnen und Senioren passende Angebote zur Begegnung, Teilhabe und lebenslangem Lernen bereit zu stellen. Dabei bilden die aus bezirklichen Mitteln finanzierten Kernaufgaben das Standbein. Ergänzend dazu sollen Modelle im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich ausgelotet werden. Bei allen Maßnahmen und Projekten ist Barrierefreiheit Voraussetzung. Für die Senioren- und Seniorinnentreffs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaftsfraktion, dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung nach neuen Lösungen gesucht werden. Die Vertragspartner betrachten die Aufwertung der ehrenamtlichen Arbeit durch weiterbildende Maßnahmen und begleitende Unterstützung und Beratung auch durch das Bezirksamt als wichtigen Indikator für die konzeptionelle und fachliche Weiterentwicklung der Angebote. Seniorendelegiertenkonferenz und Seniorenbeirat sind wichtige Gremien zur Stärkung dieser Arbeit. Damit Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben können, ist es politisches Ziel, die Seniorinnen- und Seniorenberatung und die ambulante Betreuung im Blick zu halten. Die Vertragspartner unterstützen Mehrgenerationenprojekte und insbesondere Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte.
Seniorinnen und Senioren. Die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen wird kontinuierlich größer, während gleichzeitig die Zahl der Geburten zurückgeht. Damit sich Seniorinnen und Senioren wohl fühlen, gilt es Solidarität zwischen den Generationen aufzubauen. Diese Solidarität entsteht nicht von selbst, sie muss gewollt und bewusst gelebt werden. In Rödermark gibt es dazu schon gute Ansätze, wie beispielsweise • den Generationensommer • die Aktivitäten im Bürgertreff Waldacker • die ehrenamtliche Tätigkeit von Seniorinnen und Senioren in den Schulen. Wir wissen, ältere Menschen verfügen über Kompetenzen, auf die wir nicht verzichten können, die unserer Gesellschaft gut tun. Die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die durch ihre Lebensleistung zu einem funktionierenden Gemeinwesen beigetragen haben, müssen sich auch in der Zukunft mit ihren individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen und beteiligen können. Ältere Menschen möchten - so weit wie möglich - selbstbestimmt leben. Daher gilt es, gute seniorengerechte Wohn- und Lebensbedingungen zu schaffen, wie • Wohnen im Alter • barrierefreies Wohnumfeld • wohnungsnahe Dienstleistungs- und Einkaufsangebote • soziale Netzwerke • günstige Verkehrsanbindungen. Bei allen diesen Vorhaben gilt es, die Betroffenen adäquat zu beteiligen. Eine noch tragfähigere Vernetzung der Akteure im Seniorenbereich muss gerade in den Ortsteilen erreicht werden. Senioren müssen ihr eigenes Umfeld verstärkt mitgestalten. Ein gutes Beispiel dafür ist die „Zukunftswerkstatt Breidert“, die im Januar 2011 erfolgreich begonnen hat. • Wir unterstützen die quartiersbezogene Seniorenarbeit sozialer und kirchlicher Einrichtungen unter Mitwirkung von Seniorenhilfe und Seniorenbeirat. Beratungsangebote sollen in den Quartieren vor Ort stattfinden z.B. in Familienzentren, Stadtteil- und Quartierstreffs. • Wir wollen eine ausreichende personelle Ausstattung gewährleisten, damit die Stadt ihren Aufgaben und ihre Verantwortung gerecht werden kann. Der begonnene erfolgreiche Weg, die Stadt barrierefrei und damit seniorenfreundlicher zu gestalten, soll in den nächsten fünf Jahren zielstrebig weiter verfolgt werden. • Wir werden die Nachrüstung von Bushaltestellen weiter fortsetzen. • Bei den öffentlichen Gebäuden im Bestand muss das Ziel sein, in den nächsten Jahren umfassende Barrierefreiheit zu erreichen. • Barrierefreiheit muss in alle Planungsprozesse für den öffentlichen Raum und die öffentlichen Gebäude selbstverständlich einbezogen werden. Ältere Menschen möc...

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  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

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  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW b) Betriebs- und Verwaltungskosten Dem OGAW in Rechnung gestellte Kosten Grundlage Satz 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten Nettovermögen 2% (Provisionen und Verwaltungsgebühren)

  • Welches Gericht ist zuständig? 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 16.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten