Sensoren Musterklauseln

Sensoren. In der Wohnung des Teilnehmers können Sensoren montiert werden. Die Anzahl der beim Teilnehmer zu montierenden Sensoren wird im Vertrag individuell vereinbart. Die Sensoren sind und bleiben Eigentum des BRK-Vertragspartners. Sie müssen an geeigneter Stelle sach- und fachgerecht befestigt werden. Dazu kann es erforderlich sein, Löcher zu bohren oder Klebemittel anzubringen. Der BRK- Vertragspartner wartet die Sensoren regelmäßig und testet diese auf ihre Funktionsfähigkeit. Löst ein Sensor einen Alarm aus, so erfolgt dessen Bearbeitung gemäß Nr. 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sensoren. 1. Sofern Absatz 3 nicht etwas anderes vorsieht, ist ein Beobachtungsluftfahrzeug nur mit Sensoren der folgenden Kategorien auszustatten: (A) optische Panoramakameras und Einzelbildkameras; (B) Videokameras mit Echtzeitanzeige; (C) Infrarot-Zeilenabtastgeräte und (D) seitwärts gerichtetes Radar mit synthetischer Apertur. 2. Ein Vertragsstaat kann für die Zwecke der Durchführung von Beobachtungsflügen jeden der in Absatz 1 aufgeführten Sensoren verwenden, sofern diese Sensoren für alle Vertragsstaaten kommerziell erhältlich sind und folgenden Leistungsbegrenzungen unterliegen: (A) bei Verwendung optischer Panoramakameras und Einzelbildkameras einer Bodenauflösung, die nicht besser ist als 30 Zentimeter, bei der niedrigsten nach Anlage D Anhang 1 festgelegten Höhe über Grund, die von höchstens einer Panoramakamera, einer vertikal installierten Einzelbildkamera und zwei schräg installierten Einzelbildkameras -je eine an beiden Seiten des Luftfahrzeugs - erreicht wird, welche zu jeder Seite des Flugwegs des Luftfahrzeugs eine Bodenabdeckung von bis zu 50 Kilometern ermöglichen, die nicht kontinuierlich sein muß, (B) bei Verwendung von Videokameras einer nach Anlage D Anhang 1 ermittelten Bodenauflösung, die nicht besser ist als 30 Zentimeter; (C) bei Verwendung von Infrarot-Zeilenabtastgeräten einer Bodenauflösung, die nicht besser ist als 50 Zentimeter, bei der niedrigsten nach Anlage D Anhang 1 festgelegten Höhe über Grund, die von einem einzelnen Gerät erreicht wird, und (D) bei Verwendung seitwärtsgerichteten Radars mit synthetischer Apertur einer Bodenauflösung, die nicht besser ist als drei Meter, berechnet nach dem Impulsantwortverfahren, das unter Anwendung des Objekt-Trennverfahrens der Fähigkeit entspricht, auf einem Radarbild zwei Winkelreflektoren auszumachen, deren Mittelpunkte mindestens fünf Meter voneinander entfernt sind, und zwar über einer Streifenbreite von höchstens 25 Kilometern, wobei das Radarbild von einer einzelnen Radareinheit stammt, die zu beiden Seiten des Luftfahrzeugs eingesetzt werden kann, jedoch nicht an beiden Seiten gleichzeitig. 3. Über die Einführung zusätzlicher Sensorkategorien und Verbesserungen der Leistungsfähigkeit bereits bestehender Sensorkategorien, die in diesem Artikel vorgesehen sind, berät die Beratungskommission "Offener Himmel" nach Artikel X. 4. Alle Arbeitsöffnungen der Sensoren sind mit Abdeckungen oder anderen, den Betrieb der Sensoren verhindernden Einrichtungen zu versehen, damit während Transitflügen...
Sensoren. In der Wohnung des Teilnehmers können Sensoren montiert wer- den. Die Anzahl der beim Teilnehmer zu montierenden Sensoren wird im Vertrag individuell vereinbart. Die Sensoren sind und bleiben Eigentum des DRK-Vertragspartners. Sie müssen an geeigneter Stelle sach- und fachgerecht befestigt werden. Dazu kann es erforderlich sein, Löcher zu bohren oder Klebemittel anzubringen. Der DRK-Vertragspartner wartet die Sensoren regelmäßig und testet diese auf ihre Funktionsfähigkeit. Löst ein Sensor einen Alarm aus, so erfolgt dessen Bearbeitung gemäß Nr. 1.2 und 1.3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sensoren. Bezeichnung Ausführung/Fabrikat
Sensoren. Optische Erkennung Photosensoren Vision Systems

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  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Ziele Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.