Common use of Servicegutschriften Clause in Contracts

Servicegutschriften. 5.1.1. Sofern SAP den geltenden Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Gutschrift, die sich aus der Summe der Gutschriften für Nicht-Produktivsysteme (NICHT- PRD), für das Produktivsystem (PRD) und die Serverbereitstellung (soweit zutreffend) zusammensetzt und sich infolge der Nichteinhaltung des entsprechenden Service-Levels für die Systemverfügbarkeit seitens SAP ergibt. Ansprüche auf eine Gutschrift müssen nach Treu und Glauben durch eine dokumentierte Einreichung eines Supportfalls innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des monatlichen Service-Level-Berichts zur Systemverfügbarkeit gestellt werden. Die Gutschriften dürfen unter keinen Umständen höher sein als: 5.1.1.1. monatlich zusammen 20 % der systemübergreifenden monatlichen Servicevergütung bei 99,9 % Systemverfügbarkeit (sofern in der Order Form angegeben und vom Auftraggeber erworben) und insgesamt über alle Service-Level für die Systemverfügbarkeit 100 % der monatlichen Servicevergütung für den jeweiligen Monat; und 5.1.1.2. pro Vertragsjahr insgesamt ein Drittel (1/3) der jährlichen für das Vertragsjahr für den betroffenen Cloud Service entrichteten Subskriptionsvergütung (oder ein Drittel (1/3) der insgesamt für den betroffenen Cloud Service entrichteten Vergütung, falls die Laufzeit gemäß der entsprechenden Order Form weniger als ein (1) Jahr beträgt). 5.1.2. Wird der Anspruch des Auftraggebers auf die Gutschrift durch SAP schriftlich (E-Mail ist zulässig) bestätigt, verrechnet SAP die entsprechende Gutschrift mit einer künftigen Rechnung für den Cloud Service oder entrichtet eine Rückvergütung, falls gemäß der Vereinbarung keine künftige Rechnung fällig ist. 5.1.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Gutschriften im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Service- Levels den einzigen und ausschließlichen Abhilfeanspruch darstellen, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist. 5.1.4. Auftraggeber, die den Cloud Service nicht direkt bei SAP erworben haben, müssen den Anspruch auf die Gutschrift bei ihrem jeweiligen SAP-Partner geltend machen.

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Samples: Service Level Agreement

Servicegutschriften. 5.1.1. Sofern SAP den geltenden Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Gutschrift, die sich aus der Summe der Gutschriften für Nicht-Produktivsysteme (NICHT- NICHT-PRD), für das Produktivsystem (PRD) und die Serverbereitstellung (soweit zutreffend) zusammensetzt und sich infolge der Nichteinhaltung des entsprechenden Service-Levels für die Systemverfügbarkeit seitens SAP ergibt. Ansprüche auf eine Gutschrift müssen nach Treu und Glauben durch eine dokumentierte Einreichung eines Supportfalls innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des monatlichen Service-Level-Berichts zur Systemverfügbarkeit gestellt werden. Die Gutschriften dürfen unter keinen Umständen höher sein als: 5.1.1.1. monatlich zusammen 20 % der systemübergreifenden monatlichen Servicevergütung bei 99,9 % Systemverfügbarkeit (sofern in der Order Form angegeben und vom Auftraggeber erworben) und insgesamt über alle Service-Level für die Systemverfügbarkeit 100 % der monatlichen Servicevergütung für den jeweiligen Monat; und 5.1.1.2. pro Vertragsjahr insgesamt ein Drittel (1/3) der jährlichen für das Vertragsjahr für den betroffenen Cloud Service entrichteten Subskriptionsvergütung (oder ein Drittel (1/3) der insgesamt für den betroffenen Cloud Service entrichteten Vergütung, falls die Laufzeit gemäß der entsprechenden Order Form weniger als ein ein (1) Jahr beträgt). 5.1.2. Wird der Anspruch des Auftraggebers auf die Gutschrift durch SAP schriftlich (E-Mail ist zulässig) bestätigt, verrechnet SAP die entsprechende Gutschrift mit einer künftigen Rechnung für den Cloud Service oder entrichtet eine Rückvergütung, falls gemäß der Vereinbarung keine künftige Rechnung fällig ist. 5.1.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Gutschriften im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Service- Levels den einzigen und ausschließlichen Abhilfeanspruch darstellen, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist. 5.1.4. Auftraggeber, die den Cloud Service nicht direkt bei SAP erworben haben, müssen den Anspruch auf die Gutschrift bei ihrem jeweiligen SAP-Partner geltend machen.

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Servicegutschriften. 5.1.1. Sofern SAP den geltenden Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Gutschrift, die sich aus der Summe der Gutschriften für Nicht-Produktivsysteme (NICHT- PRD), für das Produktivsystem (PRD) und die Serverbereitstellung (soweit zutreffend) zusammensetzt und sich infolge der Nichteinhaltung des entsprechenden Service-Levels für die Systemverfügbarkeit seitens SAP ergibt. Ansprüche auf eine Gutschrift müssen nach Treu und Glauben durch eine dokumentierte Einreichung eines Supportfalls innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des monatlichen Service-Level-Berichts zur Systemverfügbarkeit gestellt werden. Die Gutschriften dürfen unter keinen Umständen höher sein als: 5.1.1.1. monatlich zusammen 20 % der systemübergreifenden monatlichen Servicevergütung bei 99,9 % Systemverfügbarkeit (sofern in der Order Form angegeben und vom Auftraggeber erworben) und insgesamt über alle Service-Level für die Systemverfügbarkeit 100 % der monatlichen Servicevergütung für den jeweiligen MonatMonat über alle Service- Level für die Systemverfügbarkeit; und 5.1.1.2. pro Vertragsjahr insgesamt ein Drittel (1/3) der jährlichen für das Vertragsjahr für den betroffenen Cloud Service entrichteten Subskriptionsvergütung (oder ein Drittel (1/3) der insgesamt für den betroffenen Cloud Service entrichteten Vergütung, falls die Laufzeit gemäß der entsprechenden Order Form weniger als ein (1) Jahr beträgt). 5.1.2. Wird der Anspruch des Auftraggebers auf die Gutschrift durch SAP schriftlich (E-Mail ist zulässig) bestätigt, verrechnet SAP die entsprechende Gutschrift mit einer künftigen Rechnung für den Cloud Service oder entrichtet eine Rückvergütung, falls gemäß der Vereinbarung keine künftige Rechnung fällig ist. 5.1.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Gutschriften im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Service- Levels den einzigen und ausschließlichen Abhilfeanspruch darstellen, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist. 5.1.4. Auftraggeber, die den Cloud Service nicht direkt bei SAP erworben haben, müssen den Anspruch auf die Gutschrift bei ihrem jeweiligen SAP-Partner geltend machen.

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Servicegutschriften. 5.1.1. Sofern und soweit SAP den geltenden in Abschnitt 2 festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber gemäß obigem Abschnitt 2 Anspruch auf eine GutschriftServicegutschrift, die sich aus der Summe der Gutschriften Servicegutschriften für Nicht-Produktivsysteme (NICHT- NICHT-PRD), für das Produktivsystem Produktiv- system (PRD) und die Serverbereitstellung (soweit zutreffend) zusammensetzt und sich infolge der Nichteinhaltung des entsprechenden Service-Levels für die Systemverfügbarkeit seitens SAP ergibt. Ansprüche auf eine Gutschrift müssen nach Treu und Glauben durch eine dokumentierte Einreichung eines Supportfalls innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des monatlichen Service-Level-Berichts zur Systemverfügbarkeit gestellt werden. Die Gutschriften Servicegutschriften dürfen unter keinen Umständen höher sein als: 5.1.1.1. a) monatlich zusammen 20 % der systemübergreifenden monatlichen Monatlichen Servicevergütung bei 99,9 % Systemverfügbarkeit (sofern in der Order Form angegeben und vom Auftraggeber erworben) und insgesamt über alle Service-Level für die SLA zur Systemverfügbarkeit 100 % der monatlichen Monatlichen Servicevergütung für den jeweiligen Monat; und 5.1.1.2. b) pro Vertragsjahr insgesamt ein Drittel (1/3) der jährlichen für das Vertragsjahr für den betroffenen Cloud Service entrichteten Subskriptionsvergütung (oder ein Drittel (1/3) der insgesamt für den betroffenen Cloud Service entrichteten Vergütung, falls die Laufzeit gemäß der entsprechenden Order Form weniger als ein (1) Jahr beträgt). 5.1.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Servicegutschriften im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Service-Levels den einzigen und ausschließlichen Abhilfeanspruch darstellen, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist. 5.1.3. Wird der Anspruch des Auftraggebers auf die Gutschrift Servicegutschrift durch SAP schriftlich (E-Mail ist zulässig) bestätigt, verrechnet SAP die entsprechende Gutschrift mit einer künftigen Rechnung für den Cloud Service oder entrichtet eine Rückvergütung, falls gemäß der Vereinbarung keine künftige Rechnung fällig ist. 5.1.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Gutschriften im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Service- Levels den einzigen und ausschließlichen Abhilfeanspruch darstellen, soweit dies nicht durch geltende Gesetze untersagt ist. 5.1.4. Auftraggeber, die den Cloud Service nicht direkt bei SAP erworben haben, müssen den Anspruch auf die Gutschrift Servicegutschrift bei ihrem jeweiligen SAP-Partner geltend machen.

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