ShazamKit Musterklauseln

ShazamKit. Jegliche Nutzung der ShazamKit-APIs muss in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Identitätsrichtlinien und Programmanforderungen von Apple Music) und der Dokumentation erfolgen. Wenn Sie ShazamKit-Inhalte anzeigen möchten, die den auf Apple Music verfügbaren Songs entsprechen, müssen Sie gemäß den Apple Music- Identitätsrichtlinien einen Link zu den entsprechenden Inhalten auf Apple Music bereitstellen. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, erklären Sie sich damit einverstanden, ShazamKit- Inhalte in keiner Weise zu kopieren, zu ändern, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu veröffentlichen oder öffentlich anzuzeigen. Darüber hinaus dürfen Sie die von den ShazamKit-APIs bereitgestellten Daten nicht zum Zwecke der Verbesserung oder Erstellung eines anderen Audioerkennungs-Dienstes verwenden oder vergleichen. Anwendungen, die die ShazamKit-APIs verwenden, dürfen nicht für Compliance-Zwecke (z. B. Musiklizenzierung und Lizenzprüfung) entwickelt oder vermarktet werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen