Sicherheit, Umweltschutz Musterklauseln

Sicherheit, Umweltschutz. 7.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicher- heitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. 7.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. 6.1 Ihre Lieferung und Leistung müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimm-ungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der einschlägigen Bestimmungen über gefährliche Stoffe, wie z.B. REACH oder ROHS, und den Sicherheitsempfehlungen der Deutschen und Europäischen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, EN, CE und im Übrigen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. 7.1 Die Fremdfirma hat einzusetzende Gefahrstoffe mindestens eine Woche vor der Durchführung der Tätigkeit bei Hauff-Technik GRIDCOM anzumelden (Kontakt: office@hauff- xxxxxxx-xxxxxxx.xx). Hauff-Technik GRIDCOM behält sich vor, den Einsatz besonders gefährlicher Stoffe zu verbieten (CMR-Stoffe). Restmengen eingesetzter Stoffe sind durch die Fremdfirma zu entsorgen.
Sicherheit, Umweltschutz. 15.1 Für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, den Schutz der Umwelt und den Transport gefährlicher Güter sind die betreffenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einschließlich der berufsgenossenschaftlichen Regeln zwingend einzuhalten. Intern ausgehändigte Sicherheitshinweise sind strikt zu befolgen.
Sicherheit, Umweltschutz. Vom Auftragnehmer zu liefernde/n Ware/n und Leistung/en, müssen den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Sicherheits- und Umweltbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z. B. VDE, VDI, DIN, etc. entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften für Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind unaufgefordert und kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. 10.1 Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers müssen den gesetzlichen Sicherheits- und Umweltschutzbe- stimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfeh- lungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbänden, wie z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Der Verkäufer hat die einschlägigen Bescheinigungen, Prüferzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. (1) Die Produkte bzw. Dienstleistungen des Auftragnehmers müssen den für das Gebiet der Republik Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den in der EU geltenden Regelungen, den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen, der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung einschl. der Verordnung über gefährliche Stoffe und den Sicherheitsempfehlungen innerhalb der Branche entsprechen. Sollten die Produkte und/oder Dienstleistungen des Auftragnehmers den einschlägigen Vorschriften und Regelungen nicht entsprechen und sollte ADA aus diesem Grunde durch Dritte in Anspruch genommen werden, so sind wir berechtigt, den Auftragnehmer auf Ersatz des uns entstehenden Schadens in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Schadens hat ADA nachzuweisen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind vom Lieferanten ohne gesonderte Aufforderung kostenlos in schriftlicher Form mitzuliefern.
Sicherheit, Umweltschutz. (9.1) Lieferungen und Leistungen des Lieferanten müssen den gesetzlichen Best- immungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutz-Bestimmungen einschliesslich REACH-Verordnung, der RoHS-Richtlinie in ihrer aktuellen Aus- gabe und den Sicherheitsempfehlungen der Eidgenössische Koordinationskom- mission für Arbeitssicherheit EKAS entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern. DOK-Vorlage ECH- Ersteller: Kürzel-Funktion Bearbeiter: Kürzel-Funktion Prüfer: Kürzel-Funktion Freigabe - Datum: Seite x/y: YYYxx-xx-xxxx_a6 FEM_O-SCM FEM_O-SC DEM_Q-L 02.04.2020 1 / 3
Sicherheit, Umweltschutz. 7.1 Die Fremdfirma hat einzusetzende Gefahrstoffe mindestens eine Woche vor der Durchführung der Tätigkeit bei Hauff-Technik anzumelden (Kontakt: XXX). Hauff- Technik behält sich vor, den Einsatz besonders gefährlicher Stoffe zu verbieten (CMR- Stoffe). Restmengen eingesetzter Stoffe sind durch die Fremdfirma zu entsorgen.