Sicherheitsbaustein Eigenschäden Musterklauseln

Sicherheitsbaustein Eigenschäden. Versichert sind Sachschäden, die durch den Fahrzeughalter oder eine im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebende Person beim Gebrauch des ver- sicherten Fahrzeuges an ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder auf sie eingelösten Motorfahrzeugen verursacht worden sind (Eigenschä- den). Die Entschädigung erfolgt bei Motorfahrzeugen oder Anhängern zum Zeitwert, bei übrigen Sachen zum Neuwert. Die Versicherungssumme ist auf CHF 5000 pro Versicherungsjahr begrenzt. Massgebend ist das Datum der Schadenmeldung. Versichert sind Schäden, die auf privatem oder öffentlichem Grund verursacht worden sind.
Sicherheitsbaustein Eigenschäden. Versichert sind Sachschäden, die durch den Fahrzeughal- ter oder eine im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebende Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges an ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder auf sie einge- lösten Motorfahrzeugen verursacht worden sind (Eigen- schäden). Die Entschädigung erfolgt bei Motorfahrzeugen oder Anhängern zum Zeitwert, bei übrigen Sachen zum Neuwert. Die Versicherungssumme ist auf CHF 5’000 pro Versicherungsjahr begrenzt. Massgebend ist das Datum der Schadenmeldung. Versichert sind Schäden, die auf pri- vatem oder öffentlichem Grund verursacht worden sind. In der Haftpflicht- und Kaskoversicherung verzichtet die Baloise bei grobfahrlässiger Verursachung des versicher- ten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rück- griffs- bzw. Kürzungsrecht und den Ausschluss gemäss TK1.1 für die grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung. Versichert sind bei Personen- und Lieferwagen • Reinigung, Reparatur oder Ersatz der bei einem ver- sicherten Ereignis getragenen und beschädigten Kleider der Fahrzeuginsassen. • Reinigung von Fahrzeugen oder anderen Sachen von Privatpersonen, die sich anlässlich eines versicherten Ereignisses um die Bergung oder den Transport von verletzten Fahrzeuginsassen bemüht haben. Entschädigt werden die tatsächlichen Kosten, im Maximum CHF 1’000 pro versichertem Ereignis und Person. Pro versichertem Ereignis sind die Leistungen auf CHF 5’000 begrenzt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.