Sicherheitskaution Musterklauseln

Sicherheitskaution. Eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung gemäß Klausel 10 oder 11 ist durch den Mieter zahlbar, wird aber bei der Rückgabe des Fahrzeuges nicht erhoben, vorausgesetzt, dass:
Sicherheitskaution. 9.1 Um die Erfüllung der Pflichten des Mieters im Rahmen des Mietvertrags zu sichern, muss der Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheitskaution entsprechend, der Standardsschadenshaftungssumme oder der, durch die Option zur Haftungsreduzierung bei Schäden verminderten, Standardsschadenshaftungssumme („Sicherheitskaution“), die vor Beginn der Mietzeit vom Mieter gebucht wurde, leisten.
Sicherheitskaution. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Ver- tragsunterzeichnung eine Kaution in der im Aircraft Charter Agreement festgelegten Höhe an den Betreiber zu zahlen. Die Kau- tion muss innerhalb einer Frist von vier Wo- chen vor Beginn der Vertragsdurchführung, d.h. vier Wochen vor Durchführung des ers- ten Fluges, auf dem Konto des Betreibers gutgeschrieben sein bzw. per Xxxxxxxxxx bestätigt werden. 6.2 Liegen zwischen dem Vertragsab- schluss und der Durchführung des Erstflu- ges weniger als vier Wochen, ist die Kaution sofort, spätestens jedoch sieben Tage vor Beginn der Durchführung des Aircraft Char- ter Vertrages fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstel- lung auf dem Konto des Betreibers. 6.3 Die Kaution wird nicht verzinst. 6.4 Leistet der Kunde die Sicherheits- leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nur teil- weise, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag gemäß Nr. 9 dieser GTCM zurückzu- treten. 6.5 Nach Abrechnung des letzten Flu- ges im Rahmen dieses Vertrages wird die Kaution zurückerstattet. Der Kunde hat die Xxxx, ob die Kaution nach Begleichung aller Forderungen des Betreibers in voller Höhe zurückerstattet wird oder ob offene Forde- rungen des Betreibers mit der Kaution ver- rechnet werden. In diesem Fall wird der Restbetrag zurückerstattet. 7.
Sicherheitskaution. Die Sicherheitskaution entspricht dem Eigenanteil der gewählten Versicherungsoption (siehe Klauseln 9 & 10).
Sicherheitskaution. Für die Villen, die auf unserer Webseite angezeigt werden, gelten jeweils unterschiedliche Regeln bezüglich der Bezahlung der Sicherheitskaution. Die entsprechenden Informationen können auf jeder einzelnen Villenseite auf unserer Webseite xxx.xxxxxxxxxxxx.xx und auch in den Sonderbestimmungen unter dem Punkt 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden.
Sicherheitskaution. Bei Ihrer Ankunft zahlen Sie die Sicherheitskaution in bar an unsere/n Repräsentanten vor Ort. Diese Sicherheitskaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Abreise auf Ihr Bankkonto oder Ihre Kreditkarte zurückerstattet. Eventuelle festgestellte Beeinträchtigungen und Schäden an oder in dem Ferienhaus, sowie des Ferienhauses selbst, werden von der Kaution abgezogen. Alle Schäden und Defekte, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft an Club Villamar gemeldet werden, werden als von Ihnen verursacht angesehen. Jugendliche (Personengruppen mit Durchschnittsalter <25 Jahren) zahlen 150 Euro Sicherheitskaution pro Person.
Sicherheitskaution. Die Kaution ist in der Angebotssumme enthalten. Sie wird unverzinst ca. vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter nach Abzug der Nebenkosten (Strom, ggf. Telefonkosten*) erstattet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Die Erstattung erfolgt üblicherweise auf ein anzugebendes Bankkonto in Deutschland oder in Form eines U.S. Schecks.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.