Sicherheitsregeln Musterklauseln

Sicherheitsregeln a) Vertraulichkeit der personalisierten Sicherheitsmerkmale Die Bank weist den Kontoinhaber ausdrücklich auf die Wichtigkeit der Ergreifung aller notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zum Schutze der personalisierten Sicherheitsmerkmale hin. Die personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht weitergegeben werden und sind streng persönlich. Der Kontoinhaber verpflichtet sich hiermit, sich nach besten Kräften zu bemühen, dass die Vertraulichkeit der personalisierten Sicherheitsmerkmale (einschließlich PIN, Passwörter und etwaiger sonstiger Informationen, die den Zugang zu diesen Diensten und die sicheren Informationen des Kontoinhabers erlauben) gewahrt bleibt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kontoinhaber zudem: – seine persönlichen Sicherheitsmerkmale nicht niederzuschreiben, auch nicht in verschlüsselter Form; – seine persönlichen Sicherheitsmerkmale stets nur geschützt vor den neugierigen Augen und Ohren anderer zu verwenden; – sich niemals während eines Vorgangs ablenken zu lassen, und zwar auch nicht von Personen, die ihm ihre Hilfe anbieten, und sicherzustellen, dass er seine persönlichen Sicherheitsmerkmale nicht für diese sichtbar eingibt. – regelmäßig seine Zahlungskonten zu kontrollierten und sie auf verdächtige Vorgänge zu überprüfen. Zudem ausdrücklich empfohlen, dass der Kontoinhaber die erforderliche PIN regelmäßig ändert. Wenn der Kontoinhaber seine PIN ändert, muss er gewährleisten, dass seine PIN nicht mit leicht zu erratenden Kombinationen übereinstimmt (wie beispielsweise seine Kennung, sein Name oder Vorname oder Geburtsdatum oder Name bzw. Geburtsdatum nahestehender Personen (Ehepartner,, Kind usw. …) und im Allgemeinen nicht aus einem Wort oder der Kombination von Wörtern, einem rückwärts buchstabierten Wort, einem Wort gefolgt von einer einstelligen Zahl oder einer Jahreszahl, einem für anderen Zwecke verwendeten Passwort (einschließlich für das private E-Mail-Konto usw.) besteht. Der Kontoinhaber muss insbesondere ein Passwort von ausreichender Länge wählen, das, soweit möglich aus einer Kombination von Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen oder Sonderzeichen besteht und zudem Groß- und Kleinbuchstaben verwendet. Die Bank kann nach ihrem Ermessen ein Ablaufdatum für Passwörter festlegen, nach dessen Eintreten der Kontoinhaber erst dann wieder über das Internet oder das Telefon auf die Zahlungsdienste zugreifen kann, nachdem er sein(e) Passwort/Passwörter geändert hat. Der Kontoinhaber bestätigt, dass er sich di...
Sicherheitsregeln. 4.1 Alle Schützen schiessen von der Schiesslinie.
Sicherheitsregeln. Vor der Verbindungsaufnahme mit dem BAR-WLAN muss der Benutzer auf dem Rechner, der auf das BAR-WLAN zugreifen soll, • eine vom Hersteller noch unterstützte Antivi- ren-Software installiert und aktualisiert haben; • das Betriebssystem, die Web-Browser- Software (z.B. Internet Explorer), die Büro- automationslösung (z.B. Office) und andere allenfalls eingesetzte Programme mit allen Sicherheitsupdates und verfügbaren Pro- gramm-Updates aktualisiert haben.
Sicherheitsregeln. 6.1. Während der Besichtigung des Salzbergwerks ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.
Sicherheitsregeln. Artikel 1 Spezielle Regeln für Gewehre 10m

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.