Sperrung des Zugangs Musterklauseln

Sperrung des Zugangs. 14.1 Die Sperrung des Nutzerkontos hat den Verlust der Berechtigung des Nutzers zur Nutzung der Mobilitätsangebote der TWS (z.B. Anmietung von Fahrrädern) zur Folge. Die Registrierung des Nutzers bleibt davon zunächst unberührt.
Sperrung des Zugangs. Der Anbieter kann den Zugang des Nutzers zu dem Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperre hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen. Über die Sperrung, deren Grund sowie deren Aufhebung wird der Nutzer per Email benachrichtigt. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an dem Portal dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich dort nicht erneut anmelden.
Sperrung des Zugangs a. Der Betreiber kann den Zugang eines Anlegers zu dem Anlegerportal sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Anleger gegen die Vertragsgrundlagen, diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine missbräuchliche Nutzung des Anleger- portals erfolgt, Dritte unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben oder der Anleger eine Meldung gemäß Ziff. 4.b erstattet hat. Liegen die Gründe für die Sperrung nicht mehr vor, ist diese aufzuheben.
Sperrung des Zugangs. 11.1 Der Betreiber kann den Zugang des Nutzers zum Dienst vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. versto- ßen hat, oder wenn der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat oder der Nutzer sich im Zahlungsrückstand mit der monatlichen Nutzungs- oder Einrichtungsgebühr gemäß Ziffer 6 von mehr als 7 Kalendertagen befindet. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Betreiber die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
Sperrung des Zugangs. Der Kunde kann den Zugang zu den e-Services für sich selbst oder für andere Benutzer sperren lassen. Die Sperrung des Zugangs kann nur während der üblichen Geschäftszeiten der Bank beantragt werden und ist unver- züglich schriftlich zu bestätigen. Der Zugang zu den e- Services kann nur auf schriftlichen Antrag des Kunden bei der Bank wiederhergestellt werden. Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Benutzers zu ein- zelnen oder sämtlichen e-Services ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Sperrung des Zugangs. TC24 ist berechtigt, den Zugang zu den bereitgehaltenen Dienstleistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu dem Kunden zu sperren, insbesondere mit Ablauf der Testphase.
Sperrung des Zugangs. 12.1 DriversCoach ist berechtigt, den Zugang zu DriversCam ganz oder teilweise sofort zu sper- ren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die eingestellten Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte (z. B. Wettbewerber) Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen DriversCoach und/oder den Vertragspartner ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Sperrung des Zugangs ist aufzuheben, wenn der Verdacht der Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
Sperrung des Zugangs. 1. cepharum ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn cepharum eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten hat oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.
Sperrung des Zugangs. Fuhrparkhelden ist berechtigt, jederzeit bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. im Falle missbräuchlicher Verwendungen den Zugang des einzelnen Nutzers zum Online- Buchungsportal und/oder den Online-Diensten dauerhaft oder zeitweise zu sperren. Eine Einschränkung bzw. Verhinderung der Nutzung ist auch im Falle von notwendigen Wartungs- bzw. Pflegearbeiten möglich und kann von Fuhrparkhelden jederzeit bei Bedarf vorgenommen werden. Fuhrparkhelden haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Nutzer infolge dieser Ausfallzeiten entstehen. Fuhrparkhelden behält sich vor, jederzeit Änderungen am Online-Buchungsportal oder seinen Inhalten vorzunehmen, insbesondere betreffend die Auswahl der Anbieter, Features, Informationen, Datenbanken oder deren Inhalten. Fuhrparkhelden ist Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen Schutzrechte am Online- Buchungsportal. Sämtliche Inhalte stehen ausschließlich Fuhrparkhelden und deren verbundenen Unternehmen zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet. Der Name Fuhrparkhelden und alle Marken, Logos und Grafiken von Fuhrparkhelden bzw. Dritten im Online-Buchungsportal sind registrierte Marken der Fuhrparkhelden GmbH bzw. der mit ihnen verbundenen Unternehmen oder von Dritten. Der Nutzer erhält keinerlei Rechte oder Lizenzen zur Nutzung dieser Marken. „Anbieter“) auf. Fuhrparkhelden ist in keiner Weise als Vertragspartner des vermittelten Vertrages beteiligt. Die vermittelten Verträge sind für Fuhrparkhelden Fremdgeschäfte. Bei dem Angebot von Langzeitmieten über den eigenen Mietfuhrpark der Fuhrparkhelden GmbH, tritt Fuhrparkhelden als Anbieter auf. Diese Angebote sind durch Fuhrparkhelden gekennzeichnet. Der Vertrag kommt bei diesem Angebot mit Fuhrparkhelden GmbH direkt zustande. Es gelten die Vermiet-Bedingungen der Fuhrparkhelden GmbH (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) Als Annahme des Angebotes des Nutzers durch den Anbieter gilt auch die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung des Buchungsauftrages per Telefax durch den Anbieter bzw. Fuhrparkhelden oder die Belastung der Kreditkarte des Nutzers bzw. die Rechnungszustellung durch Fuhrparkhelden oder den Anbieter direkt. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm übermittelte Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Anbieter, bei dem die Buchung erfolgt ist, auf etwaige Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt...
Sperrung des Zugangs. Wir sind berechtigt, den Zugang zum WLAN-Hotspot jederzeit vorüberge- hend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder Anhaltspunkte bestehen, dass er hiergegen verstoßen wird.