Sperrung des Zugangs Musterklauseln

Sperrung des Zugangs. 14.1 Die Sperrung des Nutzerkontos hat den Verlust der Berechtigung des Nutzers zur Nutzung der Mobilitätsangebote der TWS (z.B. Anmietung von Fahrrädern) zur Folge. Die Registrierung des Nutzers bleibt davon zunächst unberührt. 14.2 Eine Sperrung des Nutzerkontos kann TWS in begründeten Fällen, ins- besondere in Fällen des Missbrauchs oder Zahlungsrückstands des Nutzers, vornehmen. 14.3 Als Missbrauch wird insbesondere jeder Verstoß gegen diese Nutzungs- bedingungen, jede Verwendung der Kundenkarte oder Smartphone-Ap- plikation, die nicht im Sinne dieser Nutzungsbedingungen vorgesehen ist, jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung eines Fahrrades / Fahrzeugs und jede Handlung, die den reibungslosen Ablauf von Mietvorgängen be- einträchtigt, verstanden. 14.4 Es bedarf keiner vorherigen Ankündigung der Sperrung durch TWS. Der Nutzer wird spätestens nach erfolgter Sperrung durch TWS per E-Mail oder in der Smartphone-App benachrichtigt.
Sperrung des Zugangs a. Der Betreiber kann den Zugang eines Anlegers zu dem Anlegerportal sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Anleger gegen die Vertragsgrundlagen, diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine missbräuchliche Nutzung des Anleger- portals erfolgt, Dritte unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben oder der Anleger eine Meldung gemäß Ziff. 4.b erstattet hat. Liegen die Gründe für die Sperrung nicht mehr vor, ist diese aufzuheben. b. Der Betreiber wird die Interessen des Anlegers bei der Entscheidung über die Sperrung des Zugangs angemessen berücksichtigen und den Anleger über die Sperrung und deren Aufhebung informieren.
Sperrung des Zugangs. Der Anbieter kann den Zugang des Nutzers zu dem Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperre hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen. Über die Sperrung, deren Grund sowie deren Aufhebung wird der Nutzer per Email benachrichtigt. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an dem Portal dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich dort nicht erneut anmelden.
Sperrung des Zugangs. 11.1 Der Betreiber kann den Zugang des Nutzers zum Dienst vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. versto- ßen hat, oder wenn der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Betreiber die berechtigten Interessen des Nutzers ange- messen berücksichtigen. 11.2 Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung, sperrt der Betreiber die Zugangsbe- rechtigung und benachrichtigt den Nutzer hierüber per E-Mail. 11.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der Betreiber nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Nutzer hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Nutzer sind von der Teilnahme am Dienst dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut beim Dienst anmelden, auch nicht über sogenannte Strohmannprofile.
Sperrung des Zugangs. Der Kunde kann den Zugang zu den e-Services für sich selbst oder für andere Benutzer sperren lassen. Die Sperrung des Zugangs kann nur während der üblichen Geschäftszeiten der Bank beantragt werden und ist unver- züglich schriftlich zu bestätigen. Der Zugang zu den e- Services kann nur auf schriftlichen Antrag des Kunden bei der Bank wiederhergestellt werden. Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Benutzers zu ein- zelnen oder sämtlichen e-Services ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Sperrung des Zugangs. 7.1. XXXXXXX sperrt den Zugang eines Kunden auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall einer Sperranzeige. 7.2. XXXXXXX ist ferner berechtigt, den Zugang eines Kunden vorübergehend zu sperren, wenn • ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gegeben ist (vgl. unten Ziffer 8.3); und / oder • eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Zugangs stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Xxxxxxx-Plattform (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Zugangs auf unberechtigte Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs an unberechtigte Dritte; und / oder • ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde in betrügerische und / oder rechtswidrige Aktivitäten betreffend die Xxxxxxx-Plattform verwickelt ist und eine Sperrung zum Schutz der Interessen von XXXXXXX und/oder der jeweiligen Bank erforderlich ist; und / oder • falsche Angaben im Rahmen der Registrierung gemacht wurden bzw. XXXXXXX einen hinreichenden Verdacht hat, dass dies der Fall ist. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist die Sperrung auch ohne vorherige Information des Kunden möglich. XXXXXXX wird den Kunden über eine Aufhebung der Sperre des Zugangs des Kunden in geeigneter Form informieren.
Sperrung des Zugangs. Haben Sie uns mitgeteilt, dass eine andere Person von Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort Kenntnis erhalten hat oder haben wir den Verdacht einer missbräuchlichen Nut- zung des Provinzial-Kundenportals, werden wir den Zugang zu Ihrem Kundenbereich sper- ren und Sie darüber unterrichten.
Sperrung des Zugangs. WOLTERS KLUWER ist berechtigt, den Zugang zu den Veranstaltungen nach Beendigung des Vertrages zu sperren.
Sperrung des Zugangs. Verstößt der Nutzer gegen die ihm eingeräumten Nutzungsrechte oder besteht der Verdacht des Missbrauches der zur Verfügung gestellten Inhalte, so ist INFOS berechtigt, einen eventuellen Zugang des Nutzers ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Sperrung des Zugangs. 1. cepharum ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn cepharum eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten hat oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.