Sicherheitstechnische Kontrollen / Überprüfungen am Beatmungsgerät Musterklauseln

Sicherheitstechnische Kontrollen / Überprüfungen am Beatmungsgerät. Der Leistungserbringer führt eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Herstellerangaben des je- weiligen Xxxxxx durch. Wenn vom Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben sind, muss der Leis- tungserbringer diese nach dessen Vorgaben und angegebenen Fristen durchführen lassen. Hat der Hersteller hierzu keine Angaben gemacht und eine STK auch nicht ausgeschlossen, so muss der Betreiber diese Kontrolle in angemessenen Fristen (nach Erfahrung / Mängelhäu- figkeit) durchführen lassen, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Sinn der STK ist, festzustel- len, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähig ist, ob es sich in ordnungsgemä- ßem Zustand befindet und ob zu erwarten ist, dass dieses Gerät auch bis zur nächsten Über- prüfung noch den Anforderungen der MPBetreibV entspricht. Der Leistungserbringer hat die STK schriftlich zu dokumentieren. Dem Leistungserbringer steht es frei, hierfür die Anlage 09: „Wartungs- / STK-Protokoll“ oder ein inhaltlich vergleichba- res Dokument zu verwenden. Wird ein von der Anlage 09 abweichendes Dokument verwendet, ist dies der KKH nach Vertragsabschluss zur Kenntnis vorzulegen. Die Pauschalen beinhalten alle Leistungen inklusive Materialien, die für die Durchführung der STK erforderlich sind. Hierzu zählen Funktionsprüfung, Hygienische Aufbereitung, Arbeitszeit, Fahrzeit, eingesetzte Materialien (Anmerkung: Es wird klargestellt, dass Zurüst-, Ersatz- bzw. Verschleißteile und Reparaturkosten nicht Gegenstand der Pauschale sind. Es gilt Ziffer 5.7.7.2). Eine medizinische Unterlage gemäß Ziffer 5.3 ist für die Beantragung der Leistung nicht erfor- derlich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.