Sistierung & Stornierung. 6.1. SIEMENS behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN SIEMENS die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
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Sistierung & Stornierung. 6.1. SIEMENS 6.1 FLENDER behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN SIEMENS FLENDER die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
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