SOBG Musterklauseln

SOBG. Die SOBG ist oberstes Aufsichtsorgan der Oberstufe Bühler und Gais. Ihr kommen sämtliche Aufgaben im Bereich der Sekundarstufe I zu, die die kantonale Schulgesetzgebung dem Gemeinderat zuweist und die nicht der Schulleitung zugewiesen sind. Es sind dies insbesondere: o Festlegung der Angebote und der Organisation der Oberstufe Bühler und Gais; o Vorbereitung Auswahl und Abwahl der Schulleitung zuhanden der Gemeinderäte der Vertragsgemeinden; o Führung und Erstellung des Leistungsauftrags der Schulleitung; o Überprüfung der Tätigkeit der Schulleitung und der Qualität der Aufgabenerfüllung; o Anstellung, Freistellung und Entlassung der Lehrenden und weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberstufe Xxxxxx und Gais; o Festlegung der Anstellungsbedingungen (ohne Schulleitung), soweit sie nicht durch die kantonale Gesetzgebung vorgegeben sind; o Entscheid über den optimalen Einsatz der zugewiesenen finanziellen Mittel; o Erstellung einer mehrjährigen Sach- und Finanzplanung, der Kreditanträge sowie des Voranschlags und der Rechenschaftsberichte im Bereich der Sekundarstufe I zuhanden der beiden Gemeinderäte; o Genehmigung des Leitbilds und des Schulprogramms; o Entscheide über Rekurse der Schulleitung in den Bereichen der Sekundarstufe I; o Erstellung einer Nutzungsordnung für die Schulliegenschaften und Anlagen. o Weitere Aufgaben gemäss dem von den Vertragsgemeinden erarbeiteten Pflichtenheft. o Sie kann einzelne ihrer Aufgaben an die Schulleitung delegieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe arbeitet die SOBG eng mit den beiden Primarschulkommissionen der Vertragsgemeinden zusammen. Der SOBG stehen im Bereich der Sekundarstufe I mit Ausnahme der Anstellung und Entlassung der Schulleitung sämtliche Verfügungskompetenzen zu, welche die Schulgesetzgebung dem Gemeinderat oder der Schulkommission zuweist. Sie hat insbesondere auch Verfügungskompetenz im Bereich Anstellung, Freistellung und Entlassung der Lehrenden und weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberstufe Bühler und Gais.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.