Aufgaben und Kompetenzen Musterklauseln

Aufgaben und Kompetenzen. Das Interkantonale Organ ist insbesondere zuständig für:
Aufgaben und Kompetenzen. 1Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Voll- zug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen gemäss Artikel 4 Absatz 1 und 2, für den Entscheid über Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 3 und alle zwei Jahre für die Festlegung der Punkte für die Stimmengewichtung im Hochschulrat ge- mäss Artikel 7. 2Sie schlägt der Plenarversammlung der Schweizerischen Hoch- schulkonferenz zwei Erziehungsdirektorinnen oder Erziehungsdirektoren zur Xxxx als Vizepräsidentin oder als Vizepräsidenten vor.
Aufgaben und Kompetenzen. 7.1 Die Paritätische Kommission nimmt im Rahmen der sozialen Partizipation die Zu- sammenarbeit unter den vertragschliessenden Parteien und der Landeskommission der Migros-Gruppe wahr und sorgt für die Einhaltung und Durchführung dieses Vertrages.
Aufgaben und Kompetenzen. Die Tagesstrukturkommission ist insbesondere zuständig für: a. die Erstellung des jährlichen Budgets bis zum 30. Juni zuhanden der Gemeinde Leibstadt. b. die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes; c. die Erstellung eines Mehrjahreskonzeptes und eines Finanzplanes für die jeweils nächsten 3 Jahre; d. Entscheide über Lieferung oder die Herstellung der Mahlzeiten für alle Standorte; e. die Vorbereitung von Änderungen des Gemeindevertrages zu Handen der Vertragsgemeinden; f. Die Beantragung von nötigen Räumen bei den entsprechenden Gemeinden, um die Tagesstrukturen bedarfsgerecht anbieten zu können. g. den Erlass und die Einhaltung von Betriebs- und Sicherheitsvorschriften, Betriebsreglemente und -Konzepte, Dienstanweisungen und weiteren Weisungen zur Sicherstellung des Betriebes; h. die Anstellung und Lohnfestsetzung des gesamten Personals (im Rahmen des bewilligten Budgets). Die Information der einzelnen Vertragsgemeinden erfolgt mittels Kom- missionsprotokoll und über direkte Information in den Räten durch die Kommissionsmitglieder. Zeichnungsrecht 1 Der Präsident und ein weiteres Mitglied der Tagesstrukturkommission sind für die Tagesstrukturen zu zweien unterschriftsberechtigt. Die Unterzeichnenden dürfen nicht Vertreter derselben Vertragsgemeinde sein. 2 Die Geschäftsleitung ist befugt, die Tagesstruktur Leibstadt, Full-Reuenthal und Schwaderloch im Rahmen ihres Pflichtenheftes und der bewilligten Betriebsmittel zu vertreten. Personal Das Tagesstrukturpersonal ist direkt der Tagesstrukturkommission unterstellt und untersteht dem Personalreglement der Gemeinde Leibstadt. Rechnungsführung Die Rechnungsführung obliegt grundsätzlich der Finanzverwaltung der Gemeinde Leibstadt.
Aufgaben und Kompetenzen. Die Arbeit der Fachforen erfolgt insb. durch: • Regelmäßige unterjährige Treffen (mind. 2-mal jährlich) • Fachlicher Austausch zwischen Organisationen mit einem gesetzlichen Auftrag zur Prävention und Organisationen, die Präventionsmaßnahmen durchführen sowie möglichen Projektträgern • Bestandsaufnahme der Bedarfe, bestehender Netzwerke und Strukturen sowie laufender Maßnahmen unter Berücksichtigung der Daten der Gesundheitsberichterstattung sowie der Daten und Informationen der Sozialversicherungsträger, • Identifizierung veränderter oder neuer Handlungsfelder, • Zielfestlegung, Zielgruppenbestimmung, Handlungsfeldbestimmung • Selbstständige Entwicklung von Vorhaben und Erstellung von tragfähigen Finanzierungskonzepten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufträge und Möglichkeiten der Partner der LRV • Identifizierung und Einbindung weiterer Akteure und vorhandener Strukturen • Unterstützung und finanzielle Förderung bei der Schaffung von bedarfsbezogenen, qualitätsgesicherten und nachhaltigen Strukturen und Angeboten • Kooperation, Nutzung und Einbeziehung vorhandener Strukturen und Gremien auf Landes- bzw. regionaler Ebene Übergreifende Themen und Handlungsfelder aller Fachforen sind insbesondere: • Verringerung sozial- und geschlechtsbezogener Ungleichheiten in den Gesundheitschancen • Schaffung von gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen in Lebenswelten • Förderung von Gesundheitskompetenz und gesundheitlichen Ressourcen • Verminderung von Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren • Verbesserung des Gesundheitsschutzes • Vorbeugung chronischer Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus Typ 2, Krebserkrankungen, depressive Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates) • Suchtprävention Im Folgenden werden Handlungsfelder, Zielgruppen und Informationen über die in den Fachforen eingebundenen Akteure beispielhaft aufgeführt. Es ist dann Aufgabe der Fachforen, sich über die Ziele, Zielgruppen und Bedarfe zu verständigen und konkrete Konzepte für Vorhaben zu entwickeln. Die untenstehenden Informationen können dann als „Starthilfe“ dienen, damit Arbeitsergebnisse erarbeitet werden.
Aufgaben und Kompetenzen. 5.1 Die Paritätische Kommission hat insbesondere folgende Aufga- ben wahrzunehmen (Art. 357 OR):
Aufgaben und Kompetenzen. Die für die gemeinsame Zusammenarbeit von Land, Gemeinden und Städten zweckmäßigen Abstimmungen und erforderlichen Beschlussfassungen werden im Kooperationsausschuss getroffen. Der Kooperationsausschuss hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: • Entwicklung und Steuerung der GIS-Strategie o Festlegung von langfristigen Schwerpunkten o Jährliche Planung der Aufgabenschwerpunkte o Überprüfung der Zielerreichung und gegebenenfalls notwendige Anpassung der Strategie • Vertretung der gemeinsamen Interessen von Land, Gemeinden und Städten national und international o Maßnahmen zur Zielerreichung o Beauftragung von Projekten o Einsetzen von Ausschüssen o Nominierung von Themenverantwortlichen • Festlegung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells GIS-Land-Gemeinden/Städte o Nutzungs- und Weitergabebestimmungen o Preise o Zentrale Vertriebsstruktur für Geoinformationen der Verwaltung • Festlegung von Standards von Geoinformationen hinsichtlich Inhalt, Format und Qualität
Aufgaben und Kompetenzen. Der GIS-Leiter hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Kooperationsausschuss • Festlegung der Tagesordnung der Sitzungen des Kooperationsausschusses • Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen für den Kooperationsausschuss • Umsetzungsverantwortung für die vom Kooperationsausschuss beschlossenen Maßnahmen GIS und Geoinformationen • Durchführung der operativen Geschäfte und Maßnahmen, die sich auf Grund der Kooperationsvereinbarung ergeben • Aufbau und Steuerung von Controlling und Qualitätsmanagement für die gemeinsamen Geodaten • Aufbau und Betrieb der gemeinsamen Geodateninfrastruktur • Anlaufstelle für Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit Geoinformationen der Verwaltung Burgenlands • Öffentlichkeitsarbeit, Marktbeobachtung, Organisation von Schulung und Weiterbildung
Aufgaben und Kompetenzen. 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinba- rungen gemäss Artikel 4 Absatz 1 und 2, für den Entscheid über Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 3 und alle zwei Jahre für die Festlegung der Punkte für die Stimmengewichtung im Hochschulrat gemäss Artikel 7.
Aufgaben und Kompetenzen. Der CEO steht dem GEB vor, beruft die Sitzungen des GEB ein und leitet sie. Er unter- zeichnet mit dem Protokollführer die Protokolle über die Verhandlungen und Beschlüsse des GEB. Der CEO hat insbesondere folgende unübertragbare Aufgaben und Kompetenzen: