Gewährung der Lizenz Musterklauseln

Gewährung der Lizenz. PTC gewährt dem Kunden hiermit eine Lizenz zur Installation und Nutzung der Lizenzierten Produkte zum Zwecke der internen Produktentwicklung, der Konstruktion sowie des Datenmanagements während der anwendbaren Lizenzlaufzeit. Falls das Lizenzierte Produkt von PTC nur auf „Evaluierungsbasis“ bereitgestellt wird, gilt die Lizenz stattdessen, unabhängig vom Vorangehenden, einzig zum Zweck der Evaluierung der Lizenzierten Produkte, und der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzierte Software nicht für seine regulären Produktionszwecke einzusetzen. Wenn die Lizenzierte Software zudem als „zum Ausbildungspreis“ („Priced for Education“) oder als „Professoren-Ausgabe/Version“ („Professor’s Edition/Version“) oder als „Akademische Ausgabe/Version“ („Academic Edition/Version“) bezeichnet oder auf andere Art als Ausbildungs- oder akademische Lizenz ausgewiesen wird, muss der Kunde an einer akademischen Institution immatrikuliert oder angestellt sein und darf die Lizenzierten Produkte ausschließlich für Ausbildungszwecke nutzen. Dem Kunden werden keinerlei Rechte und/oder Lizenzen unter diesem Vertrag erteilt, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder diese später entfallen. Forschung, die an einer akademischen Institution oder unter einer akademischen Bezeichnung betrieben wird, aber nicht im Zusammenhang mit Ausbildung steht, erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht und stellt einen Verstoß gegen diesen Vertrag dar.
Gewährung der Lizenz. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages einhält und die entsprechenden Gebühren und Entgelte zahlt, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Installation, zum Zugriff und zur Nutzung (nur in der ausführbaren Code-Version) der Lizenzierten Materialien während der geltenden Lizenzdauer ausschließlich für den eigenen internen Gebrauch des Lizenznehmers durch seine Autorisierten Benutzer in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages, welche der Lizenznehmer akzeptiert . Jede Lizenz entspricht den Beschränkungen des jeweiligen Lizenztyps und der Menge, die der Lizenznehmer gültig vom Lizenzgeber oder einem mit dem Lizenzgeber Verbundenen Unternehmen oder von einem Wiederverkäufer, der vom Lizenzgeber oder einem mit dem Lizenzgeber Verbundenen Unternehmen zur Lieferung der Lizenzierten Materialien autorisiert wurde, erworben hat. In keinem Fall darf die Installation, der Zugriff oder die Nutzung durch den Lizenznehmer die Anzahl der gültig erworbenen Lizenzen überschreiten, noch darf der Lizenznehmer nach Beendigung oder Ablauf der jeweiligen Lizenzdauer auf die Lizenzierten Materialien zugreifen oder diese nutzen. Die Lizenzdauer für jede gewährte Lizenz unterliegt der vorzeitigen Beendigung, wie in diesem Vertrag festgelegt. Die Nutzung eines Teils des Lizenzgebermaterials außerhalb des Umfangs der Lizenzgewährung oder anderweitig nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers (oder ggf. seines Lieferanten) sowie eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Dem Lizenznehmer wird unter den Bedingungen dieses Vertrages keine Lizenz oder ein anderes Recht gewährt, wenn der Lizenznehmer die Lizenzierten Materialien nicht rechtmäßig vom Lizenzgeber oder einem mit dem Lizenzgeber Verbundenen Unternehmen oder von einem Wiederverkäufer erworben hat, der vom Lizenzgeber oder einem mit dem Lizenzgeber verbundenen Unternehmen autorisiert wurde, die Lizenzierten Materialien an den Lizenznehmer zu liefern. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Lizenzierten Materialien außerhalb des Vertragsgebiets zu installieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen. Für den Zugriff, das Herunterladen oder die Nutzung der Lizenzierten Materialien kann eine Registrierung erforderlich sein. Der Lizenznehmer wird korrekte und vollständige Informationen in Bezug auf je...
Gewährung der Lizenz. 1.1 Der Eigentümer gewährt hiermit dem Lizenznehmer das nicht-exklusive Recht, die Video-Sequenzen, oder irgendeinen Teil der Video-Sequenzen im Präsenzunterricht oder auf einer geschützten, ausschliesslich für seine Studierenden zugänglichen Plattform für den Online-Unterricht ohne Download-Möglichkeit zu verwenden. 1.2 Die hierin gewährte Lizenz ist auf die oben erwähnte Nutzung beschränkt. Der Lizenznehmer hat insbesondere kein Recht, die Video-Sequenzen zum Verkauf anzubieten, Unterlizenzen zu gewähren, zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu gebrauchen.
Gewährung der Lizenz. Im Gegenzug zur Zahlung der Lizenzgebühr und im Rahmen der im Weiteren festgelegten Einschränkungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die unbeschränkte, nicht übertragbare (außer wie hier erlaubt), nicht ausschließliche Lizenz, die im entsprechenden Auftrag genannte Software in der genehmigten Anzahl für die eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen, soweit die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart haben. Der Lizenznehmer ist für die Installation und Konfiguration der Software allein verantwortlich. (i) Eine "Benutzerlizenz" berechtigt jeden Lizenznehmer, die Software basierend auf dieser Lizenz auf insgesamt bis zu drei (3) Geräten zu installieren und zu nutzen (das Gerät kann jeweils ein Desktop oder ein mobiles Gerät sein), auf dem ein Windows Desktop-, MacOS-, iOS- und/oder Android-Betriebssystem ausgeführt wird, vorausgesetzt, dass kein anderer Benutzer berechtigt ist, die Software auf diesen Geräten zu nutzen. (ii) Eine "Gerätelizenz" berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf der genehmigten Anzahl an Desktops oder mobilen Geräten zu installieren und zu nutzen, auf denen ein Windows Desktop-, MacOS-, iOS- oder Android-Betriebssystem ausgeführt wird. Jeder genehmigte Benutzer darf die Software auf jedem installierten Gerät nutzen, das über eine Gerätelizenz verfügt. Der Lizenznehmer kann Technologien für den Fernzugriff nutzen (z. B. Citrix ® Access Platform oder Microsoft® Terminal Services), um auf seine lizenzierten Software-Installationen zuzugreifen und diese zu nutzen, vorausgesetzt, der Lizenznehmer kauft außerdem mindestens die genehmigte Anzahl an Lizenzen der Software, die der Anzahl der Benutzer des Lizenznehmers mit Fernzugriffstechnologien entspricht. Wenn der Lizenznehmer die Software in einer virtuellen Betriebsumgebung installiert, ist der Lizenznehmer verpflichtet, für alle Gastbetriebssysteme, die in der Umgebung eines Host-Betriebssystems oder mit einem Hypervisor betrieben werden, eine Software-Lizenz zu kaufen. Wenn die Software mithilfe einer Anwendungsvirtualisierung vom Lizenznehmer bereitgestellt wird, muss der Lizenznehmer für jeden Benutzer, der über die Virtualisierung Zugriff auf die Software hat, eine Software-Lizenz kaufen.
Gewährung der Lizenz. Im Gegenzug zum Kauf des Projekts durch den Lizenznehmer und im Rahmen der in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen gewähren der Lizenzgeber und dessen Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, befristete, nicht übertragbare (außer wie hierin angegeben) Lizenz zur Nutzung der Anwendungssoftware und etwaige zugehörige Dokumentation für seine eigenen internen geschäftlichen Zwecke während der Nutzungsdauer der Hardware, auf dem sie bereitgestellt wurde, sofern die Vertragsparteien schriftlich nichts anderes vereinbart haben.
Gewährung der Lizenz. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit ein nicht abtretbares, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die Software auf den Druckern des Lizenznehmers ausschließlich an der Adresse zu nutzen (die „Lizenz“), und akzeptiert dies der Lizenznehmer hiermit. Jede weitere Nutzung der Software erfordert den Erwerb einer zusätzlichen Lizenz. Die Software darf nicht vervielfältigt, vertrieben, verkauft oder in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden, der Lizenznehmer hat jedoch das Recht, eine Archivkopie zu erstellen und zu pflegen. Die Lizenz ist von der Zahlung abhängig Die Dauer der jeweiligen Nutzung der Software richtet sich nach der im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Laufzeit. Die hierin eingeräumte Lizenz ist abhängig von der laufenden und pünktlichen monatlichen Zahlung der Lizenzgebühren und der Wartungs- und Supportgebühren an den Lizenzgeber. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat erhoben. Der Lizenzgeber hat das Recht, diesen Vertrag und die hierin gewährte Xxxxxx zu kündigen, wenn der Lizenznehmer dem Lizenzgeber nicht alle fälligen Gebühren nach einer schriftlichen Mahnung per E-Mail mit einer Frist von 60 Tagen zahlt. Der Lizenzgeber ist ferner berechtigt, dem Lizenznehmer die Berechtigung zur Nutzung der Software zu untersagen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages (insbesondere Lizenzeinräumung, Eigentum an der Software; Geschäftsgeheimnisse der Parteien. Schutz der Lizenz) verstößt.
Gewährung der Lizenz. Der Lizenzgeber gibt dem Lizenznehmer die Möglichkeit, die Rechte, die Gegenstand dieses Vertrags bilden, gemäss dem Wortlaut dieses Vertrags zu nutzen. Ausserdem gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht, das vertragliche Know-how, das ihm zur Verfügung gestellt wird, zu nutzen. Der Lizenznehmer erwirbt eine einfache Lizenz für die Rechte, die Gegenstand der Lizenz sind. Die Lizenz ermächtigt ihn, das Lizenzerzeugnis in den Grenzen dieses Vertrags zu nutzen.
Gewährung der Lizenz. Die KOMPONENTE wird wie folgt lizensiert: • In-House Developer Lizenz Haben Sie diese Lizenzform gewählt, gewährt Ihnen ALTENBRAND das Recht, die KOMPONENTE im Rahmen der Entwicklung von Erweiterungen für Microsoft-Dynamics NAV innerhalb Ihrer Firma oder Organisation einzusetzen und auf PCs oder Servern innerhalb Ihrer Firma oder Organisation zu verteilen, soweit dies für den Betrieb der von Ihnen entwickelten Erweiterung notwendig ist. Explizit verbietet Ihnen diese Lizenzform die Weitergabe der KOMPONENTE, sowie auf Basis der KOMPONENTE entwickelter Erweiterungen für Microsoft Dynamics NAV an Personen, Firmen oder Organisationen außerhalb Ihrer Firma oder Organisation. • ISV-Developer Lizenz Haben Sie diese Lizenzform gewählt, gewährt Ihnen ALTENBRAND das Recht, die KOMPONENTE im Rahmen der Entwicklung von Erweiterungen für Microsoft Dynamics NAV einzusetzen, sowie die KOMPONENTE als Teil dieser Erweiterungen an Personen, Firmen oder Organisationen außerhalb Ihrer Firma oder Organisation weiterzugeben, sofern diese von Ihnen entwickelte Erweiterung der KOMPONENTE signifikanten funktionalen Mehrwert hinzufügt. • Lizenzupgrades Sie können Ihre Lizenz von der In-House Developer Lizenz auf die ISV-Developer Lizenz hochstufen. Hierzu ist eine Absprache mit und schriftliche Genehmigung von ALTENBRAND notwendig. Es entstehen Lizenzkosten in Höhe der Differenz zwischen den aktuellen Lizenzkosten der ISV-Developer-Lizenz und der In-House Developer Lizenz. Eine Rückstufung von der ISV-Developer Lizenz auf die In-House Developer Lizenz und damit verbundene Erstattung von Lizenzgebühren ist nicht möglich. • Sicherungskopien Sie dürfen für die Laufzeit Ihres Lizenzvertrags Sicherungskopien der KOMPONENTE erstellen, falls für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendig. Nach Erlöschen Ihres Lizenzvertrags müssen solche Sicherungskopien vernichtet werden.
Gewährung der Lizenz. Im Gegenzug zur Zahlung der Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die unbeschränkte, nicht übertragbare (außer wie hier erlaubt), nicht ausschließliche Lizenz die im entsprechenden Auftrag genannte Software für die eigenen internen
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