Softwarelizenz. a) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht zur Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Google Cast- Gerät ein, auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurde. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vor, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfällt, sobald das Google Cast- Gerät, auf dem die Software installiert ist, endgültig nicht mehr benutzt wird. b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt. c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms oder einer -Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt, über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Soweit die Open-Source-Lizenz die Verpflichtung des Anbieters enthält, dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wenden. d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder den Hersteller des Google Cast- Xxxxxx oder von Teilen des Google Cast- Xxxxxx oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstalten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Softwarelizenz. a) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht zur Nutzung 2.1. Die lizenzierte WEINIG App, sowie der Software ausschließlich Umfang der Nutzungsbefugnis richtet sich ggf. nach der einzelvertraglichen Regelung.
2.2. Nutzungsrechte aus im Zusammenhang mit Zuge der Vertragsabwicklung erzielten Arbeitsergebnissen werden nur insoweit auf den Kunden übertragen, wie dieser sie nach dem Google Cast- Gerät einVertragszweck benötigt; im Übrigen verbleiben sie bei WEINIG. Sofern der Vertragspartner ein (Mit-)Urheberrecht an solchen Arbeitsergebnissen erwirbt, bleibt WEINIG ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Nutzung vorbehalten.
2.3. Der Nutzer ist berechtigt, eine Sicherungskopie von der überlassenen App und des Maschinenmonitors zu erstellen. Diese Sicherungskopie darf auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurde. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vorkeinem anderen Smartphone, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfällt, sobald das Google Cast- GerätRechner oder Ähnlichem genutzt werden als demjenigen, auf dem die Software installiert ist. Auf Aufforderung wird der Nutzer WEINIG darlegen, endgültig nicht mehr benutzt wirdwie im Einzelnen sein Sicherungsverfahren organisiert ist.
b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt.
c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt2.4. Der Nutzer ist verpflichtetohne vorherige schriftliche Zustimmung durch WEINIG nicht berechtigt, Unterlizenzen der WEINIG App zu vergeben oder Änderungen, Bearbeitungen oder Programmverbindungen mit anderen Programmen vorzunehmen oder die WEINIG App ganz oder in Teilen als Vorlage für Programmentwicklungen durch Dritte zu verwenden oder verwenden zu lassen. Sollte der Nutzer beabsichtigen, WEINIG Produkte auf einen Dritten zu übertragen, so wird der Nutzer WEINIG unverzüglich informieren und dabei auch Name und Anschrift des Dritten mitteilen. Voraussetzung ist, dass keine Kopie der WEINIG Produkte beim Nutzer verbleibt und der Nutzer den Dritten in seine, mit WEINIG bestehenden vertraglichen Pflichten, wirksam einbezieht.
2.5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die WEINIG Produkte Urheberrechtsschutz genießen sowie geheimes und nicht geheimes Know-how beinhalten. Copyrightvermerke sowie sonstige Kennungen zum Hinweis auf WEINIG dürfen deshalb nicht entfernt oder abgeändert werden oder sind bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms der Anfertigung von genehmigten Kopien stets zu übernehmen. Die im Execute- oder einer -ProgrammkomponentenObjektcode überlassene WEINIG App darf vom Nutzer nicht übersetzt, zurückentwickelt, entkompiliert oder entassembliert werden. WEINIG wird dem Nutzer, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderer Software notwendig ist, die einer Open-Source-Lizenz unterfälltdafür notwendigen Informationen ausschließlich zu diesem Zweck zugänglich machen. Die Bedienungsbeschreibung darf nicht verändert werden. Der Nutzer wird sicherstellen, über dass die jeweiligen Lizenzbedingungen WEINIG Produkte nicht unberechtigten XXXXXXX XXXXXX AG
2.6. WEINIG ist berechtigt, programminterne Schutzmaßnahmen – auch nachträglich – zu informieren und implementieren, die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhaltenauch dazu dienen können, eine vertragsgemäße Nutzung der App zu überprüfen. Soweit Der Endkunde räumt WEINIG insbesondere das Recht ein, nach vorheriger Ankündigung die Open-Source-Lizenz genutzten WEINIG Lizenzen zu überprüfen. WEINIG wird den Nutzer auf die Verpflichtung des Anbieters enthältArt der Schutzmaßnahmen hinweisen. Beschädigt der Nutzer diese Schutzmaßnahmen, erlischt damit sein Nutzungsrecht an der App. Der zur Aufnahme der Nutzung eventuell erforderliche Benutzercode oder ähnliche Daten werden dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wendeninnerhalb von drei Arbeitstagen nach Anforderung von WEINIG zur Verfügung gestellt.
d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder 2.7. WEINIG übernimmt bei gesonderter Vereinbarung die Wartung und Pflege der lizenzierten WEINIG App mit der jeweiligen Benutzerdokumentation und erbringt nach Maßgabe dieser AGB Unterstützungsleistungen für den Hersteller des Google Cast- Xxxxxx oder von Teilen des Google Cast- Xxxxxx oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstaltenNutzer.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Softwarelizenz. a1. Dem Kunden wird eine nicht ausschließliche Lizenz gewährt, die ihm das Recht einräumt, die an ihn ausgelieferte Software und die dazugehörige deutsch- oder englischsprachige Dokumentation zu benutzen. Dies gilt entsprechend der Anzahl von Benutzern, für die eine entsprechende Lizenzgebühr gezahlt worden ist. Das Recht zum Verleih der überlassenen Software ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Übertragung der Lizenz bedarf der Zustimmung von SAC.
2. Die Software ist urheberrechtlich geschützt, das Recht zur Vervielfältigung steht allein SAC und/oder ihren Lizenzgebern zu. Außer einer Sicherungskopie für Archivzwecke darf der Kunde keine weiteren Kopien der Software oder der dazugehörigen Dokumentation anfertigen. Der Kunde wird auf diese Archivkopie alle in der Software vorhandenen Schutzvermerke mit übernehmen.
3. Soweit nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde die Software weder verändern noch dekompilieren, deassemblieren, decodieren, extrahieren oder eine andere Form von "Reverse Engineering" zur Anwendung bringen. Für Schnittstelleninformationen wendet sich der Kunde direkt an SAC.
4. Der Kunde darf für den internen Gebrauch Ausdrucke der Online-Dokumentation entsprechend der Anzahl der Anwendungen, für die eine Lizenzgebühr gezahlt worden ist, anfertigen. Der Kunde kann das Nutzungsrecht jederzeit beenden, indem er die Software und die dazugehörige Dokumentation sowie alle Kopien zerstört und SAC davon eine schriftliche Mitteilung macht.
5. Das Nutzungsrecht erlischt durch fristlose Kündigung von SAC, wenn der Kunde die Bestimmungen dieses Abschnitts ,,Softwarelizenz" und/oder die des Abschnitts ,,Geheimhaltung" verletzt.
6. Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sämtliche Kopien der Software und der dazugehörigen Dokumentation zu zerstören oder an SAC zurückzugeben.
7. Beabsichtigt der Kunde Softwareprogramme zu entwickeln, in denen er Teile von SAC-Software verwendet ("weiterentwickelte Programme"), so gelten folgende Regelungen: Weiterentwickelte Programme müssen über die gleiche Anwenderschnittstelle verfügen, wie die lizenzierte Software. Entwickelte Programme dürfen weitergegeben und vertrieben werden, solange sie ausschließlich auf Hardware eingesetzt werden, für die eine entsprechende Lizenz vorhanden ist. Fonts in der lizenzierten Software müssen mit dem jeweiligen Toolkit oder Server verknüpft bleiben
8. Die SAC-Software stellt vertrauliche Informationen von SAC und/oder ihren Lizenzgebern dar. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Maßnahme zu treffen, um die Software gegen unerlaubte Preisgabe oder Benutzung sowie unerlaubtes Kopieren zu schützen.
9. Der Kunde verpflichtet sich, SAC von jeglichen Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, die auf den Vertrieb oder die Benutzung von weiterentwickelten Programmen zurückzuführen sind.
10. Der Besteller bringt auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Übermittlungen der Software einen Copyright Vermerk des Urhebers an, wie er auch auf der Originalversion der lizenzierten Software vorhanden ist.
11. Der Besteller ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Softwarelizenz-Registrierscheine innerhalb von dreißig (30) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht Tagen ausgefüllt an uns zurückzusenden. Er hat ferner Aufzeichnungen zu führen, die die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Auf Anforderung legt uns der Kunde diese Aufzeichnungen vor.
12. Die Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Google Cast- Gerät ein, auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurdejeweils lizenzierten Version.
13. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vorQuellcodes, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfälltvom Urheber zur Lizenzierung freigegeben sind, sobald das Google Cast- Gerät, auf dem die Software installiert ist, endgültig nicht mehr benutzt wirdkönnen nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Quellcodesoftware-Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt werden.
b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt.
c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms oder einer -Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt, über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Soweit die Open-Source-Lizenz die Verpflichtung des Anbieters enthält, dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wenden.
d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder den Hersteller des Google Cast- Xxxxxx oder von Teilen des Google Cast- Xxxxxx oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstalten.
Appears in 1 contract
Softwarelizenz. a) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht zur Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Google Cast- Gerät ein, auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurde. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vor, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfällt, sobald das Google Cast- Gerät, auf dem die Software installiert ist, endgültig nicht mehr benutzt wird.
b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt.
c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms oder einer -Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt, über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Soweit die Open-Source-Lizenz die Verpflichtung des Anbieters enthält, dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wenden.
d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder den Hersteller des Google Cast- Xxxxxx oder von Teilen des Google Cast- Xxxxxx oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstalten.
Appears in 1 contract