SICHERUNGSKOPIE Musterklauseln

SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Softwaremedien anzufertigen. Sie dürfen diese nur zum Erstellen von Instanzen der Software verwenden.
SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, mehrere Kopien der Software zu Sicherungs-, Entwicklungs- und Testzwecken zu erstellen, solange derartige Kopien nicht in der Produktion verwendet werden und die Entwicklung oder Tests nur für Ihre internen Geschäftszwecke bestimmt sind. Ihre Sicherungskopien dürfen in Ihrem Namen von Dritten gehostet werden, wie in
SICHERUNGSKOPIE. Die dem Lizenznehmer gemäß Ziffer 1.1 (Lizenzeinräumung) eingeräumte Lizenz gewährt das Recht, eine einzelne Sicherungskopie der Lizenzierten Materialien innerhalb des Gebiets zu erstellen, mit den folgenden Maßgaben: (a) Die Beschränkung auf eine einzelne Kopie gilt nicht für Kopien, die als Nebenbestandteil eines routinemäßigen Backups des gesamten Computersystems des Lizenznehmers, auf dem die Lizenzierten Materialien im Einklang mit diesem Vertrag Installiert sind, angefertigt werden, wenn dieses Backup die Anfertigung von Kopien von nahezu aller Software auf dem jeweiligen Computersystem einschließt und (b) jede Sicherungskopie darf nur dann und nur solange Aufgerufen und Installiert werden (außer auf einem Sicherungsspeichermedium, von dem die Lizenzierten Materialien nicht Aufgerufen werden können), wie die primäre Kopie der Lizenzierten Materialien unzugänglich und funktionsunfähig ist. Kopien der Lizenzierten Materialien, die die Erlaubte Anzahl übersteigen und die zu einem Zeitpunkt Installiert sind, zu dem die primäre Kopie der Lizenzierten Materialien auch Aufgerufen werden kann, gelten nicht als gemäß dieser Ziffer 1.9 (Sicherungskopie) gestattete „Sicherungskopien”.
SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software verwenden.
SICHERUNGSKOPIE. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, daß diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Ziffer 4.4 dieses Vertrages übertragen.
SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, mehrere Instanzen der Software zu Sicherungs-, Entwicklungs- und Testzwecken zu erstellen, solange derartige Instanzen nicht in der Produktion verwendet werden und die Entwicklung nur für Ihre interne Verwendung bestimmt ist. Ihre Instanzen dürfen in Ihrem Namen von Dritten gehostet werden.
SICHERUNGSKOPIE. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von CONVOTIS Münster GmbH nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse- Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben, sofern dies nicht Vertragsgegenstand ist.
SICHERUNGSKOPIE. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie des Produkts zu Sicherheits- und Archivierungszwecken anzufertigen, sofern alle Verweise auf die Eigentumsrechte an der Software erhalten bleiben.
SICHERUNGSKOPIE. Der Kunde ist berechtigt, sich von der Software eine Sicherungskopie zu ziehen, die er sorgfältig aufzubewahren hat. Im Falle der Weitergabe der Software ist die Siche¬rungskopie mitzugeben.
SICHERUNGSKOPIE. Der Käufer ist berechtigt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, zu Sicherungszwecken eine Kopie, die Sicherungskopie, der Software für eigene Zwecke anzufertigen. Die Anfertigung von Kopien der zur Software gehörigen Handbücher und / oder des etwaigen Begleitmaterials, gleich auf welche Weise, ist dem Käufer nicht gestattet.