Sonderanfertigung Musterklauseln

Sonderanfertigung. Die CST kann nach ihrem Ermessen den Wunsch nach Herstellung einer Sonderanfertigung annehmen oder ablehnen. Wenn der Kunde einen Auftrag für eine Sonderanfertigung platziert, erklärt sich der Kunde einverstanden, sichert zu und gewährleistet, dass (i) der Kunde alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen zur Offenlegung aller Materialien, Informationen, Designs, Pläne und Spezifikationen für eine solche Sonderanforderung („Sonderspezifikationen“) zur Verwendung in der Herstellung dieser Sonderanfertigung für den Kunden hat und der CST bereitstellt, (ii) der Kunde der CST hiermit alle erforderlichen Rechte zur Fertigung dieser Sonderanfertigung gewährt, (iii) keine latenten oder sonstigen Mängel oder Gefahren in Bezug auf die Sonderspezifikationen bestehen, (iv) der Erhalt und die Verwendung der Sonderspezifikationen durch die CST sowie die Fertigung dieser Sonderanfertigung für den Kunden und/oder der Verkauf dieser Sonderanfertigung an den Kunden keine Verletzung oder Missachtung von geistigen Eigentumsrechten eines Dritten darstellen und (v) die Fertigung und der Verkauf dieser Sonderanfertigung mit allen geltenden Gesetzen und Verordnungen im Einklang steht. Der Kunde ist für alle Spezifikationen der Sonderanfertigung selbst verantwortlich. Sollte die CST auf Verlangen des Kunden oder auf andere Weise einen Vorschlag in Bezug auf die Sonderspezifikationen machen, bleibt der Kunden allein für die sachgerechte Auswahl, Anwendung, Verarbeitung und Verwendung jeglichen Vorschlags der CST bezüglich der Sonderspezifikationen verantwortlich. Die CST kann nach ihrem alleinigen Ermessen die vom Kunden eingereichten Änderungsanträge annehmen oder zurückweisen, und der Kunde hat alle aufgelaufenen und zusätzlichen Kosten zur Umsetzung der Änderungsanträge zu bezahlen, einschließlich u.a. die Kosten für die vor einem Änderungsantrag aufgewendete Zeit und Materialien sowie die Kosten zur Erfüllung des Änderungsantrags.
Sonderanfertigung. Die Lieferung erfolgt mangels abweichender Vereinbarung in den aus den Auftragsunterlagen ersichtlichen Versandeinheiten. Niedrigere Bestellmengen bedürfen einer Sondervereinbarung. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Werden Sonderanfertigungen bestellt, so darf die stückzahlmäßige Lieferung bis 10 % unter- oder überschritten werden.
Sonderanfertigung. Bei Muster- und Sonderanfertigungen ausserhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemesse- ne Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.
Sonderanfertigung. Wenn bei der Durchführung von Wartungsarbeiten Beschlagteile auszuwechseln sind, die vom Hersteller nicht mehr gefertigt werden, empfiehlt es sich, die Sonderanfertigung solcher Teile mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, da dies unter Umständen wirtschaftlicher als der Austausch von Elementen ist. 1 Grundbetrag für Xxxx für Werkzeug- und Geräteverladung, sowie Hilfs- und Schmierstoffe, Wegezeit bis zum Objekt 2 allgemeine Überprüfungs- und Wartungsarbeiten für zweiflüglige Standardtüren (Stahlblechtüren System ): Überprüfen der Funktionsfähigkeit: • Xxxxxxxxxxxx • Fallen-Riegel-Schloss • Überprüfen der Gängigkeit, Nachziehen und gegebenenfalls Justieren der Beschläge, Ölen und Fetten der beweglichen Teile Überprüfen der Dichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen Prüfen der Wandanschlüsse auf Dichtigkeit Sichtkontrolle der Oberflächen Ausfüllen des Prüfberichtes 3 allgemeine Überprüfungs- und Wartungsarbeiten für zweiflüglige Rohrrahmentüren: Überprüfen der Funktionsfähigkeit: • Xxxxxxxxxxxx • Fallen-Riegel-Schloss • Überprüfen der Gängigkeit, Nachziehen und gegebenenfalls Justieren der Beschläge, Ölen und Fetten der beweglichen Teile Überprüfen der Dichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen, Glas und Flügelrahmen, den Elementen und anschließenden Bauteilen Überprüfen der Eck- und Stoßverbindungen Überprüfen der Verglasungen durch Sichtkontrolle im eingebauten Zustand Prüfen der Wandanschlüsse auf Dichtigkeit Sichtkontrolle der Oberflächen Ausfüllen des Prüfberichtes 4 allgemeine Überprüfungs- und Wartungsarbeiten für Rolltore: Überprüfen der Funktionsfähigkeit Überprüfen der Gängigkeit, Nachziehen und gegebenenfalls Justieren der Beschläge, Ölen und Fetten der beweglichen Teile Überprüfen der Dichtungen zwischen Torsegmenten und Führungsschienen Prüfen der Wandanschlüsse auf Dichtigkeit Sichtkontrolle der Oberflächen Prüfen der manuellen Bedienelemente Ausfüllen des Prüfberichtes Lage der Tür: Tür Nr. allgemeine Kontrolle Beschädigungen Rahmen Beschädigungen Türflügel Dichtungsgummi Wandschluss/Randfuge Beschlagskontrolle und -pflege Drückergarnitur Befestigung/Drückerstift Schlossfunktion Schloss Ausbauen/Pflegen Schließzylinder und Rosetten Bänderfunktion Xxxxxxxxxxxx Sonderbeschläge Verglasung optische Kontrolle Glasleisten, Glasdichtung Sonstige Bemerkungen: Tag der Wartung: Ausgeführt von:
Sonderanfertigung. Für Sonderanfertigung auf Kundenwunsch können wir nach Auftragsbestätigung Vorauskasse bis zur Hälfte des Kaufpreises verlangen. Für Sonderanfertigungen haben die Listenpreise keine Gültigkeit. Die Lieferzeiten müssen bei Sonderanfertigungen gesondert vereinbart werden.
Sonderanfertigung. Mehr- oder Minderanfertigung bis zu 10 % ist zulässig.
Sonderanfertigung. Bei nicht vertretbaren Sonderanfertigungen im Auftrag des Kunden ist dieser nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung berechtigt, weil die Planung, Fertigstellung und Lagerung unserer sonderangefertigten Produkte mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Im Falle der Nichtabnahme von nach Kundenspezifikationen angefertigten Produkten sind wir berechtigt, die Produkte nach erfolgloser Aufforderung unter angemessener Fristsetzung auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Sonderanfertigung. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 10 % vor. Hierzu zählen ebenfalls Serienteile, die auf aus- drücklichen Wunsch des Bestellers besonders zu fertigen sind. Der Besteller kann nicht vom Auftrag zurücktreten; besonders hergestellte oder gezeichnete Ware wird von uns nicht zurückgenommen. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs des Bestellers halten wir uns das Recht vor, die Ware direkt zu verkaufen. Bei Herstellung nach Unterlagen des Bestellers haftet dieser für die Richtigkeit sei- ner Zeichnungen, Muster, Lehre usw. Muster werden grundsätzlich nur gegen Berechnung geliefert.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.