Sonstige Bemerkungen Musterklauseln

Sonstige Bemerkungen wichtige, zur Kenntnis zu nehmende Informationen und Risikoinformationen Erhalten am/ in Papierform / eMail (pdf) / Webseite 🞏 Rahmenvereinbarung Klingenberg & Cie, inkl. Ausführungsgrundsätze, Grundsätze Interessenkonflikte und Zuwendungen, Kosteninformation 🞏 Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen 🞏 Basisinformationen über Termingeschäfte 🞏 weitere Informationen zu besonderen Anlagestrategien einer Vermögensverwaltung 🞏 🞏 Ort / Datum Kunde Klingenberg & Cie. Frau / Herrn / Ehepaar: …………………………………………………………………………. geb. am/in: ……………………………… …………………………………............................ Strasse: …………………………………………………………………………....................... PLZ, Ort …………….. ………………………………………………………........................... SteuerID/TIN: ……………...………………………………………………………................... CONCAT: ……………...………………………………………………………........................ Telefon: ……………………………… …….……………………………................................ Telefax: ……………………….…….. …………….……………………................................. e-mail: ……………………………………………………….…………………......................... nachstehend „Kunde“ genannt und Klingenberg & Cie. Investment KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Tel.: 0000-00000000 Fax: 0000-00000000 xxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx nachstehend „Vermögensverwalter“ genannt betreffend Depot Nr.: ……………………………………..…………………………….................……… Konto Nr.: ……………………………………………..………………………….................... bei dem Kreditinstitut …………………. DE _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ (Name, IBAN/BIC) nachstehend „Depotbank“ genannt Wirtschaftlicher Eigentümer O Der Kunde handelt auf eigene Rechnung sondern für: …………………………………………………………………………………
Sonstige Bemerkungen. Ich möchte per Telefon / E-Mail über neue Produkte von Breitband-Korn informiert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ort und Datum* Unterschrift* Bitte alle mit * gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllen.
Sonstige Bemerkungen. Ich möchte per Telefon / E-Mail über neue Produkte der AIG informiert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ort und Datum* Unterschrift* Bitte alle mit * gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllen. Antennen-Interessengemeinschaft Geroldsgrün e. V. · Xxxxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxxxx · Tel.: 09288 / 00 00 0 00 · xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Stand: Dezember 2022 ■ Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, kündigen Sie bitte Ihren Altvertrag für Telefonie nicht selbst! ■ Eine Rufnummernportierung kann nur bis max. drei Monate nach Vertragsende Ihres Altvertrages beauftragt werden. Nach diesem Zeitraum ist eine Portierung nicht mehr möglich! ■ Sofern Sie ein Kündigungsdatum vom Altanbieter erhalten haben, so ist dies nicht zwingend auch das Portierungsdatum. Das tatsächliche Portierungsdatum teilen wir Ihnen schriftlich in Ihrer Auftragsbestätigung mit. Teilen Sie uns bitte den bereits bestätigten Kündigungstermin mit. ■ Bitte beachten Sie, dass mit der Rufnummernmitnahme der Telefon- und Internetvertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt wird. Haben Sie Ihren Internetvertrag bei einem anderen Anbieter als den Telefonvertrag, muss dieser von Ihnen selbst gekündigt werden. Nutzen Sie bitte die Auftragsbestätigung bzw. eine aktuelle Rechnung Ihres jetzigen Anbieters zur Hilfe - nur mit den korrekten Anschlussdaten kann unsererseits eine zeitnahe Mitnahme Ihrer bisherigen Rufnummer realisiert werden. Angabe des bisherigen Anbieters (z.B. Telekom, O2, etc.). Vertragsdaten des/der Anschlussinhaber/s (z.B. Ehepartner oder Firma mit Ansprechpartner) gemäß Auftragsbestätigung Ihres jetzigen Anbieters. Angabe der Vorwahl (z.B. 09263 für Ludwigsstadt). Auflistung der zu portierenden Rufnummer/n. Ort, Datum und Unterschrift bzw. Firmenstempel des/der Anschlussinhaber/s gemäß Auftragsbestätigung Ihres jetzigen Anbieters. Bei vom Auftraggeber abweichendem Anschlussinhaber oder weiteren Anschlussinhabern ist der Auftrag Anbieterwechsel auszufüllen und von allen Anschlussinhabern zu unterschreiben. Antennen-Interessengemeinschaft Geroldsgrün e. V. · Xxxxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxxxx · Tel.: 09288 / 00 00 0 00 · xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Stand: Dezember 2022 ✔ (separate Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich) Hiermit kündige/n ich/wir den zu unten gemachten Angaben gehörenden Anschluss bei: zum nächst möglichen Termin. ✔ Name/Firma : Vorname: Straße: Hausnr.: PLZ: Ort: Vertrag...
Sonstige Bemerkungen. Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01. November 2006 (Anlage 3) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der von der SWR. Netze zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Nach Auftragseingang und der internen technischen Prüfung wird die Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses durch die SWR. Netze ausgeführt. 2. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet; bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wird, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Niederdrucknetz anzuschließen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. 3. Die Netzanschlussleitungen sollen auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Haus möglichst gradlinig und rechtwinklig zum Gebäude verlegt werden. 4. Der Anschlussnehmer erstattet der SWR. Netze die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses nach den im Internet veröffentlichen Preisen.
Sonstige Bemerkungen. Bereich Netz
Sonstige Bemerkungen arbeitsunfähig entlassen - arbeitsfähig entlassen

Related to Sonstige Bemerkungen

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Sonstige Leistungen Der/die Ausbildende trägt die Kosten fĂĽr MaĂźnahmen auĂźerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten fĂĽr Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgefĂĽhrt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten ĂĽber Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ĂĽber die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben ĂĽber Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. ErfĂĽllungsort fĂĽr alle AnsprĂĽche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen fĂĽr 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: StraĂźe, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkĂĽrzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifĂĽgen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. AbschlĂĽssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgefĂĽhrten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifĂĽgen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgefĂĽhrten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche QualifizierungsmaĂźnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 BerufsvorbereitungsmaĂźnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit PrĂĽfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit PrĂĽfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkĂĽrzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifĂĽgen! Bei Jugendlichen: Ă„rztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur fĂĽr Arbeit vom: / / (Kopie beifĂĽgen!) Ăśberwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht fĂĽr Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung fĂĽr benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung fĂĽr Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten ĂĽbertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten ĂĽbertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Ăśbertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige fĂĽr den Zeitpunkt, an dem die Ăśbertra- gung wirksam wird, kĂĽndigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses KĂĽndigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 FĂĽr die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand fĂĽr alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Ă„nderungen dieser AGB bedĂĽrfen der Schriftform. Dies gilt auch fĂĽr dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Sonstige Regelungen 22 Aufrechnung/ZurĂĽckbehaltungsrecht (1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht. (2) Der Kunde kann ein ZurĂĽckbehaltungsrecht nur ausĂĽben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (1) Soweit nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die GewährleistungsansprĂĽche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die fĂĽr den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder fĂĽr die DurchfĂĽhrung von Veranstaltungen gelten. (2) Soweit nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die GewährleistungsansprĂĽche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts. (1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet fĂĽr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. FĂĽr leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach MaĂźgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. (2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Ăśbrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren ErfĂĽllung die ordnungsgemäße DurchfĂĽhrung des Vertrags ĂĽberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung fĂĽr leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der ErfĂĽllungsgehilfen von Eventfrog. (1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab ĂĽber fĂĽr ihn relevante Ă„nderungen per Email benachrichtigen. (2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafĂĽr verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Ă„nderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen. (3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit fĂĽr ihn wesentlichen Ă„nderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Ă„nderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Ă„nderungen fristlos kĂĽndigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der AnkĂĽndigung der Ă„nderungen per Email hinweisen. Ăśber die fristlose KĂĽndigung hinausgehende AnsprĂĽche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu. (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Ăśbrigen nicht berĂĽhrt. (2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschlieĂźlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes ĂĽber das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar. (3) FĂĽr den Gerichtsstand gelten fĂĽr Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand fĂĽr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog. (4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Xxxx zu ĂĽbertragen. Die Ăśbertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Ăśbertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein SonderkĂĽndigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, GrĂĽnden (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer GebĂĽhrenĂĽbersicht (GebĂĽhrenĂĽber- sicht – siehe Kapitel Ăśberschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig ĂĽberprĂĽft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle GebĂĽhrenĂĽbersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin mĂĽssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Sonstige SchadensersatzansprĂĽche 1. Soweit nicht anderweitig in diesen GL geregelt, sind Schadens- ersatzansprĂĽche des Bestellers, gleich aus welchem Rechts- grund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlos- sen. 2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertre- tern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer ĂĽbernommenen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit oder g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten. Der Schadensersatzanspruch fĂĽr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vor- genannten Fälle vorliegt. 3. Eine Ă„nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  • AuĂźergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit FĂĽr die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche KĂĽndigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und KĂĽn- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Ăśbertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf MaĂźgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natĂĽrlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Kundenkennungen FĂĽr das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzĂĽberschreitenden Zahlungen auĂźerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenĂĽber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschlieĂźlich auf der Grundlage der ihr ĂĽbermittelten Kundenkennung auszufĂĽhren. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen fĂĽhren die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzĂĽberschreitenden Zahlungen auĂźerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.