Sonstige Bemerkungen Musterklauseln

Sonstige Bemerkungen wichtige, zur Kenntnis zu nehmende Informationen und Risikoinformationen Erhalten am/ in Papierform / eMail (pdf) / Webseite 🞏 Rahmenvereinbarung Klingenberg & Cie, inkl. Ausführungsgrundsätze, Grundsätze Interessenkonflikte und Zuwendungen, Kosteninformation 🞏 Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen 🞏 Basisinformationen über Termingeschäfte 🞏 weitere Informationen zu besonderen Anlagestrategien einer Vermögensverwaltung 🞏 🞏 Ort / Datum Kunde Klingenberg & Cie. Frau / Herrn / Ehepaar: …………………………………………………………………………. geb. am/in: ……………………………… …………………………………............................ Strasse: …………………………………………………………………………....................... PLZ, Ort …………….. ………………………………………………………........................... SteuerID/TIN: ……………...………………………………………………………................... CONCAT: ……………...………………………………………………………........................ Telefon: ……………………………… …….……………………………................................ Telefax: ……………………….…….. …………….……………………................................. e-mail: ……………………………………………………….…………………......................... nachstehend „Kunde“ genannt und Klingenberg & Cie. Investment KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Tel.: 0000-00000000 Fax: 0000-00000000 xxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx nachstehend „Vermögensverwalter“ genannt betreffend Depot Nr.: ……………………………………..…………………………….................……… Konto Nr.: ……………………………………………..………………………….................... bei dem Kreditinstitut …………………. DE _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ (Name, IBAN/BIC) nachstehend „Depotbank“ genannt Wirtschaftlicher Eigentümer O Der Kunde handelt auf eigene Rechnung sondern für: …………………………………………………………………………………
Sonstige Bemerkungen. Ich möchte per Telefon / E-Mail über neue Produkte von Breitband-Korn informiert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ort und Datum* Unterschrift* Bitte alle mit * gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllen.
Sonstige Bemerkungen. Bereich Netz
Sonstige Bemerkungen. Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01. November 2006 (Anlage 3) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der von der SWR. Netze zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Nach Auftragseingang und der internen technischen Prüfung wird die Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses durch die SWR. Netze ausgeführt. 2. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet; bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wird, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Niederdrucknetz anzuschließen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. 3. Die Netzanschlussleitungen sollen auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Haus möglichst gradlinig und rechtwinklig zum Gebäude verlegt werden. 4. Der Anschlussnehmer erstattet der SWR. Netze die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses nach den im Internet veröffentlichen Preisen.
Sonstige Bemerkungen. Ich möchte per Telefon / E-Mail über neue Produkte der AIG informiert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ort und Datum* Unterschrift* Bitte alle mit * gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllen. Antennen-Interessengemeinschaft Geroldsgrün e. V. · Xxxxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxxxx · Tel.: 09288 / 00 00 0 00 · xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Stand: Dezember 2022 ■ Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, kündigen Sie bitte Ihren Altvertrag für Telefonie nicht selbst! ■ Eine Rufnummernportierung kann nur bis max. drei Monate nach Vertragsende Ihres Altvertrages beauftragt werden. Nach diesem Zeitraum ist eine Portierung nicht mehr möglich! ■ Sofern Sie ein Kündigungsdatum vom Altanbieter erhalten haben, so ist dies nicht zwingend auch das Portierungsdatum. Das tatsächliche Portierungsdatum teilen wir Ihnen schriftlich in Ihrer Auftragsbestätigung mit. Teilen Sie uns bitte den bereits bestätigten Kündigungstermin mit. ■ Bitte beachten Sie, dass mit der Rufnummernmitnahme der Telefon- und Internetvertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt wird. Haben Sie Ihren Internetvertrag bei einem anderen Anbieter als den Telefonvertrag, muss dieser von Ihnen selbst gekündigt werden. Nutzen Sie bitte die Auftragsbestätigung bzw. eine aktuelle Rechnung Ihres jetzigen Anbieters zur Hilfe - nur mit den korrekten Anschlussdaten kann unsererseits eine zeitnahe Mitnahme Ihrer bisherigen Rufnummer realisiert werden. Angabe des bisherigen Anbieters (z.B. Telekom, O2, etc.). Vertragsdaten des/der Anschlussinhaber/s (z.B. Ehepartner oder Firma mit Ansprechpartner) gemäß Auftragsbestätigung Ihres jetzigen Anbieters. Angabe der Vorwahl (z.B. 09263 für Ludwigsstadt). Auflistung der zu portierenden Rufnummer/n. Ort, Datum und Unterschrift bzw. Firmenstempel des/der Anschlussinhaber/s gemäß Auftragsbestätigung Ihres jetzigen Anbieters. Bei vom Auftraggeber abweichendem Anschlussinhaber oder weiteren Anschlussinhabern ist der Auftrag Anbieterwechsel auszufüllen und von allen Anschlussinhabern zu unterschreiben. Antennen-Interessengemeinschaft Geroldsgrün e. V. · Xxxxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxxxx · Tel.: 09288 / 00 00 0 00 · xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Stand: Dezember 2022 ✔ (separate Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich) Hiermit kündige/n ich/wir den zu unten gemachten Angaben gehörenden Anschluss bei: zum nächst möglichen Termin. ✔ Name/Firma : Vorname: Straße: Hausnr.: PLZ: Ort: Vertrag...
Sonstige Bemerkungen arbeitsunfähig entlassen - arbeitsfähig entlassen

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  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Sonstige Leistungen Der/die Ausbildende trägt die Kosten fĂĽr MaĂźnahmen auĂźerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten fĂĽr Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgefĂĽhrt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten ĂĽber Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ĂĽber die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben ĂĽber Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. ErfĂĽllungsort fĂĽr alle AnsprĂĽche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen fĂĽr 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: StraĂźe, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkĂĽrzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifĂĽgen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. AbschlĂĽssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgefĂĽhrten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifĂĽgen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgefĂĽhrten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche QualifizierungsmaĂźnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 BerufsvorbereitungsmaĂźnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit PrĂĽfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit PrĂĽfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkĂĽrzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifĂĽgen! Bei Jugendlichen: Ă„rztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur fĂĽr Arbeit vom: / / (Kopie beifĂĽgen!) Ăśberwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht fĂĽr Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung fĂĽr benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung fĂĽr Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten ĂĽbertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten ĂĽbertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Ăśbertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige fĂĽr den Zeitpunkt, an dem die Ăśbertra- gung wirksam wird, kĂĽndigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses KĂĽndigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 FĂĽr die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand fĂĽr alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Ă„nderungen dieser AGB bedĂĽrfen der Schriftform. Dies gilt auch fĂĽr dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Sonstige Regelungen 1. Mit der Ware mitgelieferte Fässer und Spulen, fĂĽr die in der Rechnung ein Pfandgeld angesetzt ist (IV.-2.), bleiben Eigentum von SynFlex und werden dem Kunden nur zeitweise ĂĽberlassen. Die Fässer und Spulen sind nach Entleerung an SynFlex zu ĂĽbergeben. Wenn die Fässer und Spulen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung und in einwandfreiem Zustand an SynFlex ĂĽbergeben werden, schreibt SynFlex dem Kunden 90% des Pfandbetrages gut. 2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genĂĽgen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 3. Vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden verarbeitet SynFlex personenbezogene Daten, die SynFlex in AusfĂĽhrung von nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Tätigkeiten von dem Kunden erhält, auch bei im In- oder Ausland ansässigen Dienstleistern. 4. Der Kunde wird SynFlex unverzĂĽglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und SynFlex unverzĂĽglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren fĂĽr Dritte entstehen könnten. 5. Ohne Verzicht von SynFlex auf weitergehende AnsprĂĽche stellt der Kunde SynFlex uneingeschränkt von allen AnsprĂĽchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen SynFlex erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestĂĽtzt wird, die - wie z.B. die Darbietung des Produktes - durch den Kunden oder sonstige, von dem Kunden kontrollierte Dritte ohne ausdrĂĽckliche und schriftliche Zustimmung von SynFlex gesetzt wurden. Die Freistellung schlieĂźt insbesondere auch den Ersatz der SynFlex entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Ăśberwachungs- und RĂĽckrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 6. An von SynFlex in körperlicher oder elektronischer Form zur VerfĂĽgung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich SynFlex alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know- how vor. Sie sind Dritten gegenĂĽber geheim zu halten und dĂĽrfen ausschlieĂźlich zur DurchfĂĽhrung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 7. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen ĂĽber vier Wochen nicht in der Sache fortgefĂĽhrt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von AnsprĂĽchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrĂĽcklichen, schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, GrĂĽnden (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer GebĂĽhrenĂĽbersicht (GebĂĽhrenĂĽber- sicht – siehe Kapitel Ăśberschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig ĂĽberprĂĽft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle GebĂĽhrenĂĽbersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin mĂĽssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Sonstige SchadensersatzansprĂĽche 1. Schadens- und AufwendungsersatzansprĂĽche des Kunden (im Folgenden: SchadensersatzansprĂĽche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind SchadensersatzansprĂĽche fĂĽr den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch fĂĽr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Ă„nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht fĂĽr den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. SchadensersatzansprĂĽ- che zustehen, verjähren diese mit Ablauf der fĂĽr Sachmängelans- prĂĽche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprĂĽchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen Verjährungsvorschriften.

  • AuĂźergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit FĂĽr die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche KĂĽndigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und KĂĽn- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Ăśbertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf MaĂźgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natĂĽrlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Kundenkennungen FĂĽr das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzĂĽberschreitenden Zahlungen auĂźerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenĂĽber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschlieĂźlich auf der Grundlage der ihr ĂĽbermittelten Kundenkennung auszufĂĽhren. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen fĂĽhren die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzĂĽberschreitenden Zahlungen auĂźerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.