Common use of Sonderersteinstufung Clause in Contracts

Sonderersteinstufung. Voraussetzung für eine Sonderersteinstufung ist, dass Sie über keine anrechen- bare Vorversicherung verfügen. Mit Ausnahme von I.2.2.6 gilt als „Partner“ der Ehepartner, eingetragene Le- benspartner oder Lebensgefährte (jeweils in häuslicher Gemeinschaft). Die Partnerregelungen gemäß I.2.2.1 bis I.2.2.4 sowie die Sonderersteinstufun- gen gemäß I.2.2.2.b) und I.2.2.6 bis I.2.2.8 gelten nur für privat genutzte Fahr- zeuge. Ist Voraussetzung für eine Sonderersteinstufung, dass bereits ein Fahrzeug bei uns versichert ist bzw. uns ein entsprechender Antrag vorliegt, dann schließt dies sonstige Tochtergesellschaften der Talanx AG mit ein. Sind die jeweiligen Voraussetzungen gemäß I.2.2.2.b) bis I.2.2.8 erst nach Ab- schluss des Versicherungsvertrags erfüllt, werden Sie auf Antrag und bei scha- denfreiem Verlauf so gestellt, als ob Sie den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen hätten. Die Ersteinstufungen gemäß I.2.2.2.b) bis I.2.2.8 gelten sobald und solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch ab dem Tag der Gel- tendmachung. Fällt eine Voraussetzung weg, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Fällt eine Voraussetzung in den ersten beiden Versicherungsjahren ab Vertragsbeginn weg, erfolgt ab dem Tag des Wegfalls eine Einstufung, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherungsvertrag ab Beginn ohne die jeweilige Sonderersteinstufung eingestuft worden wäre.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Sonderersteinstufung. Voraussetzung für eine Sonderersteinstufung ist, dass Sie über keine anrechen- bare Vorversicherung verfügen. Mit Ausnahme von I.2.2.6 gilt als „Partner“ der Ehepartner, eingetragene Le- benspartner oder Lebensgefährte (jeweils in häuslicher Gemeinschaft). Die Partnerregelungen gemäß I.2.2.1 bis I.2.2.4 sowie die Sonderersteinstufun- gen gemäß I.2.2.2.b) und I.2.2.6 bis I.2.2.8 gelten nur für privat genutzte Fahr- zeuge. Ist Voraussetzung für eine Sonderersteinstufung, dass bereits ein Fahrzeug bei uns versichert ist bzw. uns ein entsprechender Antrag vorliegt, dann schließt dies sonstige Tochtergesellschaften der Talanx AG mit ein. Sind die jeweiligen Voraussetzungen gemäß I.2.2.2.b) bis I.2.2.8 erst nach Ab- schluss des Versicherungsvertrags erfüllt, werden Sie auf Antrag und bei scha- denfreiem Verlauf so gestellt, als ob Sie den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen hätten. Die Ersteinstufungen gemäß I.2.2.2.b) bis I.2.2.8 gelten sobald und solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch ab dem Tag der Gel- tendmachung. Fällt eine Voraussetzung weg, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Fällt eine Voraussetzung in den ersten beiden Versicherungsjahren ab Vertragsbeginn weg, erfolgt ab dem Tag des Wegfalls eine Einstufung, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherungsvertrag ab Beginn ohne die jeweilige Sonderersteinstufung eingestuft worden wäre. I.2.2.1 Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse ½ a) nicht belegt

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Samples: Kraftfahrtversicherung