Sonderprozesse Musterklauseln

Sonderprozesse. Der Lieferant und alle seine Zulieferer in der Lieferkette müssen für die folgenden besonderen Prozesse (im Folgenden „Sonderprozesse“), soweit relevant, zugelassen sein: • Chemische Verarbeitung • Beschichtungen • Wärmebehandlung • Laboratorien für Materialprüfung • Unkonventionelle Bearbeitung und Oberflächenverbesserung • Zerstörungsfreie Prüfung • Schweißen Bei der Durchführung von Sonderprozessen im Zusammenhang mit der Ware haben der Lieferant und seine untergeordneten Zulieferer die folgenden Anforderungen zu beachten: • Der Lieferant muss die Produktion gemäß den einschlägigen behördlichen Anforderungen und den geltenden internationalen Normen überprüfen. • Der Lieferant muss alle für den Käufer durchgeführten Sonderprozesse daraufhin definieren, validieren und qualifizieren, ob sie den Anforderungen des Käufers entsprechen. • Der Lieferant hat alle Steuerdatensätze des Sonderprozesses (Prozessparameter) mindestens 15 Jahre lang zu dokumentieren und aufzubewahren. • Der Lieferant muss die Ausbildung und Qualifikation des Personals dokumentieren, das den Sonderprozess durchführt. Die Ausbildung und Qualifikation muss auf theoretischen und tatsächlichen Kenntnissen beruhen, die sich auf den Sonderprozess beziehen. • Der Lieferant muss die Kalibrierungsergebnisse aller Kontrolleinrichtungen der Sonderprozesse für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren dokumentieren und aufbewahren. • Artikelfreigabe – Der Lieferant muss einen definierten Prozess für die Freigabe von Artikeln, die einen Sonderprozess durchlaufen, vor dem Versand einhalten. • Die gelieferten Artikel werden identifiziert und sind auf die Sonderprozesse zurückzuführen. • Der Lieferant informiert den Käufer über alle Änderungen der Sonderprozesse (z.B. Rohmaterial, Standardarbeitsanweisungen, Ausrüstung usw.) und bestätigt, dass die Änderungen die Qualität der Ware nicht beeinträchtigt. • Alle Änderungen und Validierungen werden dokumentiert und gespeichert. • Der Lieferant legt auf Anfrage einen systematischen Validierungsprozess vor, der in seinen Verfahren für alle für den Käufer durchgeführten Sonderprozesse definiert ist.

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  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Sonderregelungen 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungs- einrichtungen § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken § 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken § 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern § 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen § 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten § 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg § 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst § 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentli- xxxx Arbeitszeit im Tarifgebiet West Anhang zu § 16 Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.