Sonderrisiken. 2.1.1 Nicht versichert sind Raumfahrtrisiken; 2.1.2 Nicht versichert ist das Risiko der Produktehaftpflicht gem. Teil J Ziffer 2.1; 2.1.3 Probe-, Abnahme- und Überführungsflüge vom Kunden zum VN und vom VN zum Kunden sind innerhalb der EU und der Schweiz und Norwegens für Luftfahrzeuge mit einem max. Abfluggewicht von 6.000 kg mitversichert, falls die Flüge im Zusammenhang mit einer Wartung oder Reparatur des jeweiligen Luftfahrzeugs durch einen Piloten des oder einem vom VN beauf- tragten Piloten durchgeführt werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist in jedem Fall, dass die Piloten die vorge- schriebenen Erlaubnisse und erforderlichen Berechtigungen zum Führen des Luftfahrzeugs haben. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu einer bestehenden Kaskoversicherung. Nicht versichert sind solche Flüge, falls sie von sonstigen Piloten, insbesondere Kundenpiloten oder vom Kunden beauftragten Piloten, durch- geführt werden.
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