Sonderrisiken. 1.1.1 Nicht versichert sind Raumfahrtrisiken; 1.1.2 Nicht versichert sind in teilweiser Abweichung von Teil J Ziffer 2.1.1 - 2.1.3 Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden einschließlich Sachfolgeschäden an folgenden Luftfahrzeugen und deren Teilen sowie aufgrund Groundings folgender Luftfahrzeuge: Ultraleichtflugzeuge, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle, Raketen, Hängegleiter und Gleitsegler. Dieser Ausschluss gilt nur für oben genannte Luftfahrzeuge und deren Teile, die der Versicherungs- nehmer hergestellt, geliefert oder an denen er Arbeiten oder Leistungen ausgeführt hat; 1.1.3 Für Schäden durch Produkte, Arbeiten oder Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert bzw. beendet wurden, besteht gem. Teil J Ziffer 2.1.4 kein Versicherungsschutz; 1.1.4 In Abänderung von Teil J Ziffer. 2.2 sind die Risiken der Obhutshaftpflicht und damit Schäden an Luftfahrzeugen in Obhut nicht versichert; 1.1.5 In Abänderung von Teil J Ziffer 2.1.3 ist das Grounding von Luftfahrzeugen nicht mitversichert; 1.1.6 Nicht versichert sind Auslandsexporte, insbesondere USA/Kanada.
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Sonderrisiken. 1.1.1 Nicht versichert sind Raumfahrtrisiken;
1.1.2 Nicht versichert sind in teilweiser Abweichung von Teil J Ziffer 2.1.1 - 2.1.3 Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden einschließlich Sachfolgeschäden an folgenden Luftfahrzeugen und deren Teilen sowie aufgrund Groundings folgender Luftfahrzeuge: Ultraleichtflugzeuge, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle, Raketen, Hängegleiter und Gleitsegler. Dieser Ausschluss gilt nur für oben genannte Luftfahrzeuge und deren Teile, die der Versicherungs- nehmer hergestellt, geliefert oder an denen er Arbeiten oder Leistungen ausgeführt hat;
1.1.3 Für Schäden durch Produkte, Arbeiten oder Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert bzw. beendet wurden, besteht gem. Teil J Ziffer 2.1.4 kein Versicherungsschutz;
1.1.4 In Abänderung von Teil J ZifferX Xxxxxx. 2.2 sind die Risiken der Obhutshaftpflicht und damit Schäden an Luftfahrzeugen in Obhut nicht versichert;
1.1.5 In Abänderung von Teil J Ziffer 2.1.3 ist das Grounding von Luftfahrzeugen nicht mitversichert;
1.1.6 Nicht versichert sind Auslandsexporte, insbesondere USA/Kanada.
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