Sondertickets des VMS-Tarifs. 1.1 Jobtickets Jobtickets sind spezielle (rabattierte) Abo-Monatskarten, deren Ausgabe und Bezahlung besonderer vertraglicher Regelungen zwischen Verkehrsunternehmen, dem beteiligten Un- ternehmen, für deren Arbeitnehmer das Jobticket angeboten wird, und dem VMS bedürfen. Jobtickets sind ab 1. des Kalendermonats bis 04:00 Uhr des 1. Kalendertages des Folgemo- nats gültig. Jobtickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie bestehen aus einer Kun- denkarte, die mit vollständigen Personaldaten, der Kundennummer und einem auf der Karte befestigten Passfoto versehen ist, sowie der Monatswertmarke. Die Kundenkarten- nummer ist auch auf der Monatswertmarke eingetragen. Die Mitnahmeregelungen gemäß Teil B Punkt 3.3.1.3 und die Anschlussfahrausweis- regelung für Zeitkarten gemäß Teil B Punkt 3.5.1 gelten entsprechend. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt vier zusammenhängende Monate. Der Preis der Jobtickets wird auf Basis der Abo-Monatskarte gemäß dem jeweils gültigen Tarif gebildet. Die Höhe des Rabattes gegenüber der Abo-Monatskarte ergibt sich aus der jeweiligen Arbeitgeberbeteiligung. Einzelheiten zur Rabattierung sind Teil X Xxxxxx 00 zu entnehmen.
Sondertickets des VMS-Tarifs. 1.1 JobTickets