Tiere Musterklauseln

Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Tiere. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als
Tiere. 12.3.1 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Tiere als Halter von Tieren für betriebliche Zwecke. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters in dieser Eigenschaft;
Tiere. A1-6.13.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers als Halter oder Hüter von
Tiere. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und be- sonders zu vereinbaren ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als Halter von • Hunden,
Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
Tiere. A4-6.9.1
Tiere. 6.9.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Klein- tieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden (ausgenommen Blinden-, Behinder- tenbegleit- sowie Hör- und Signalhunde), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerbli- chen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.