Sonderzuweisungen, Innovationsbudget Musterklauseln

Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bib- liotheksfonds erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der HAW Hamburg beträgt in 2007 insgesamt 967 T € über de- ren Verwendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der HAW Hamburg und die BWF ent- scheiden. ▪ Bachelor Mechatronik 64 T € ▪ Bachelor Education (Planung) 31 T € ▪ Bachelor Hazard Control 64 T € ▪ Nutzungskonzept Xxxxxxxx 00 T € ▪ Neue Masterstudiengänge (Projekt) 62 T € ▪ Internationalisierung 100 T € ▪ Aufbau Forschungs- und Transferzentrum 100 T € ▪ Genderexpertinnenpool 100 T € ▪ IT Strategie (u.a. Vernetzung IT und Bibliotheken) 308 T € 2006 wurde vereinbart, dass die BWF aus ihrem Anteil des Innovationsbudgets in den Jahren 2006 und 2007 ▪ die bisher mit Sondermitteln getragene Basisfinanzierung des Multimediakontors Hamburg GmbH (MMKH) sowie dessen für die Hochschulen kostenlose Dienstleis- tungsangebote im E-Learning für die Hochschulen und ▪ das vom MMKH betreute Projekt E-Campus - vgl. oben Nr. 5.1 - finanziert. Hierfür sollen insgesamt 980 T € aufgebracht werden, die auf die Hochschu- len entsprechend deren Anteilen am Innovationsbudget umgelegt werden. In 2007 sind hiervon noch 355 T € aufzubringen, von denen 55 T € auf die HAW Hamburg entfallen. Die BWF wird aus Ihrem Anteil des Innovationsbudgets aller Hochschulen in 2007 einen Gesamtbetrag von 150 T € zugunsten des IDM-Projekts der Hamburger Hochschulen zum Aufbau eines gemeinsamen Identity Management Systems umschichten. Damit sol- len in 2007 und 2008 zusätzliche Stellen im Jahreswert von 150 T € finanziert werden. Die umgeschichteten Mittel stehen den Hochschulen ab 2009 wieder zur Verfügung. Der Anteil der HAW Hamburg an dem in 2007 umzuschichtenden Gesamtbetrag von 150 T € beträgt 23,3 T €. Die aus dem Anteil der BWF in Höhe von 483,5 T € verbleibenden Innovationsmittel (405,2 T €) stellt die BWF der HAW Hamburg für die Finanzierung der vorstehenden - aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen - Projekte zur Verfügung. Im Rahmen ihres Berichts zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 wird die HAW Hamburg über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget be- richten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bibliotheksfonds, erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der HAW Hamburg beträgt im Jahr 2009 insgesamt 987 T€, über deren Verwendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der HAW Hamburg und die BWF entscheiden. Das Präsidium der HAW Hamburg hält die folgenden Vorhaben mit einem Volumen von insgesamt 987 T€ für förderungswürdig: ▪ Einrichtung Familienbüro 77 T€ ▪ Anschub Promotionsrecht HAW 20 T€ ▪ CC4E Competence Center Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 150 T€ ▪ CC3L Competence Center Lifelong Learning 20 T€ ▪ Forschungsinnovation 200 T€ ▪ Selbstbewertungstest Cyquest 200 T€ ▪ Marketingstrategie für HAW 70 T€ ▪ Exzellenzwettbewerb für Lehre 40 T€ ▪ Aufbau Fundraising-Büro 90 T€ ▪ Aufbau Alumni-Büro 120 T€ Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 493,5 T€ für die Finan- zierung der vorstehenden – aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen – Vor- haben zur Verfügung. Im Rahmen ihres Berichts zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2009 wird die HAW Hamburg über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere die im Rahmen der Haushaltsanalyse vereinbarten zusätzlichen Mittel in Höhe von 7 Mio. € und des Bibliotheksfonds erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfah- ren. Das Innovationsbudget der Universität Hamburg beträgt in 2009 insgesamt 3.949 T€, über deren Verwendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der Universität und die BWF entscheiden. • Förderung profilbildender Schwerpunkte in allen Fakultäten 2.380 T€ (Zum Beispiel Grundausstattung für DFG bewilligte Programme, Grundausstattung und Vorlauffinanzierung für SFB, Graduierten- kollegs, Forschergruppen, neue Forschungszentren, Stiftungs- professuren sowie vergleichbare Initiativen mit profilbildendem Cha- rakter. Diese können im Hinblick auf den Stand der Struktur- und Ent- wicklungsplanung erst unterjährig konkretisiert werden.) • Maßnahmen zur strukturierten Nachwuchsförderung 450 T€ (Förderung von Doktorandenprogrammen und Nachwuchsgruppen gemäß dem Forschungsprofil, Personalentwicklungsangebote) • Verstärkung der Ausstattung bei Berufungen in Exzellenzbereichen 619 T€ (Ausstattungsverstärkung bei Eckprofessuren in profilbildenden Bereichen) • Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Universität Hamburg 500 T€ in Lehre, Forschung und Verwaltung (z.B. Identity Management, Ressourcensteuerung Doppik) Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 1.974,5 T€ für die Fi- nanzierung der vorstehenden Vorhaben zur Verfügung. Die oben jeweils angegebenen Fördervolumina werden als Richtwerte betrachtet, die sich im Sinne gegenseitiger Deckungsfähigkeit im Zuge der unterjährigen Budgetpla- nung verändern können. Im Rahmen ihres Jahresberichts wird die Universität Ham- burg über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bib- liotheksfonds, erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der TUHH beträgt in 2008 insgesamt 1.033 T€, über deren Ver- wendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der TUHH und die BWF entscheiden. Das Präsidium der TUHH hält die folgenden Vorhaben mit einem Volumen von insge- samt 1.033 T€ für förderungswürdig: ▪ Verstärkung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen- forschung – Zusatzmittel für erfolgreich eingeworbene DFG- Mittel ▪ Profilierung des strategischen Forschungsfeldes Biotechno- logie und Life Sciences Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 516,5 T€ für die Finanzie- rung der vorstehenden - aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen - Vorhaben zur Verfügung. Im Rahmen ihres Jahresberichts wird die TUHH über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Das Innovationsbudget der Medizinischen Fakultät beträgt in 2009 ca. 0.000.000 € (2010: 0.000.000 €). Über seine Verwendung entscheiden jeweils zur Hälfte das De- kanat und die BWF und stimmen sich hierzu wie folgt ab: Das Dekanat wird rund 0.000.000 € der Mittel für neue und bewährte innovative For- schungsförderung aufwenden (11.3.a). Rund 000.000 € sind vorgesehen für die Fortentwicklung der Lehre (11.3.b). Der do- minierende Prozess wird in 2009 die Reform der Studienstruktur sein. Die nachfolgend jeweils angegebenen Volumina werden als Richtwerte betrachtet, die sich im Sinne gegenseitiger Deckungsfähigkeit im Zuge der unterjährigen Bud- getplanung verändern können. Das UKE wird über die Verwendung berichten. a) Forschungsförderung (ca. 0.000.000 €) A. Personelle Restrukturierung des ZMNH (000.000 €)
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Das Dekanat beabsichtigt, die Mittel für fünf innovative Projekte in Forschung und Lehre zu verwenden. Die vorgesehene Förderung beläuft sich auf insgesamt 996 Tsd. €. Da als Innovati- onsbudget 2010 nur 941 Tsd. € bereitgestellt werden können, ist es Aufgabe des Dekanats, durch entsprechende Steuerung die Einhaltung dieser Obergrenze zu si- chern. Die hier im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden innerhalb des Dekanats in einem mehrstufigen Verfahren aus den in Frage kommenden Projekten ausgewählt. A. Forschungsförderung (ca. 630 Tsd. €)
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Das Innovationsbudget der Medizinischen Fakultät beträgt in 2008 ca. 1.846 T €. Ü- ber seine Verwendung entscheiden jeweils zur Hälfte das Dekanat und die BWF und stimmen sich hierzu wie folgt ab: Das Dekanat beabsichtigt, die folgenden Projekte zu fördern: Forschungsförderfonds: 000.000 € Aus diesem, mit dem Jahr 2008 um 50% erhöhten Fonds werden verschiedene In- strumente der Nachwuchsförderung gespeist. Dazu gehört die Förderung von Projek- ten, die kompetitiv in einem Gutachterverfahren ausgewählt werden. Daneben wer- den sog. Rotationsstellen finanziert, durch die ausgewiesenene junge Wissenschaft- lerInnen jeweils für ein Jahr von den ärztlichen Aufgaben freigestellt werden, um sich auf die Forschung zu konzentrieren. Zudem werden anderweitig geförderte For- schungsprojekte mit Komplementärmitteln versehen, um ihre Erfolgsbedingungen zu verbessern. Der Förderfonds dient der Unterstützung innovativer Vorhaben zur Reform und zur Modernisierung der Medizinerausbildung. Eine Reihe von daraus unterstützten Pro- jekten wird ab 2008 außerhalb des Fonds direkt aus Dekanatsmitteln finanziert, da sie nach Überzeugung des Dekanats über mehrere Jahre hinweg nötig und sinnvoll bleiben. Der Wegfall einer jährlich neuen Beantragung entlastet die Projektbeteiligten und verbessert über eine stabilere Planungsbasis den Wirkungsgrad der Projekte. Es handelt sich um die folgenden Vorhaben: • e-learning: bedarf als unverzichtbares Element eines modernen Lehrangebots der stetigen Fortentwicklung, möglichst auch des Ausbaus. Um letzteren zu ermögli- chen, bemüht sich das Dekanat zur Verstärkung um Stiftungsmittel. Um diese zu erhalten, bedarf es einer soliden Grundfinanzierung. • Simulationspatientenprogramm. Für eine praxisnahe Ausbildung sind simulierte Patientenkontakte unverzichtbar. Das bisherige Modellprojekt soll fortgesetzt, wei- terentwickelt und ausgebaut werden, auch unter Einsatz von Studiengebühren. • Studiengang Molekulare Medizin. Der Aufbaustudiengang zur wissenschaftlichen Qualifikation von Medizinstudierenden ist ein großer Erfolg und soll fortgesetzt werden. • Dozententraining (Faculty Development): Die systematische Schulung der Leh- renden ist ein Kernelement der Modernisierung und Qualitätssicherung in der Lehre. Da die Teilnahme nunmehr obligatorisch ist, soll das Training ab 2008 nicht nur direkt aus Dekanatsmitteln finanziert, sondern auch erheblich ausgewei- tet werden. Die Forschungseinheit ist ein wesentliches innovatives Moment des Masterplans ...

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  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

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