Sonderzuweisungen, Innovationsbudget Musterklauseln

Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Das Innovationsbudget der Medizinischen Fakultät beträgt in 2009 ca. 0.000.000 € (2010: 0.000.000 €). Über seine Verwendung entscheiden jeweils zur Hälfte das De- kanat und die BWF und stimmen sich hierzu wie folgt ab: Das Dekanat wird rund 0.000.000 € der Mittel für neue und bewährte innovative For- schungsförderung aufwenden (11.3.a). Rund 000.000 € sind vorgesehen für die Fortentwicklung der Lehre (11.3.b). Der do- minierende Prozess wird in 2009 die Reform der Studienstruktur sein. Die nachfolgend jeweils angegebenen Volumina werden als Richtwerte betrachtet, die sich im Sinne gegenseitiger Deckungsfähigkeit im Zuge der unterjährigen Bud- getplanung verändern können. Das UKE wird über die Verwendung berichten. Das ZMNH befindet sich in einer umfassenden Neustrukturierung. Die Zahl der Zent- rumsinstitute wird gegenwärtig von fünf auf sechs Institute erhöht. Das Nachwuchs- gruppenkonzept wird um ein Tenure-Track-Verfahren (Tenure-Track ist ein im US- amerikanischen Bildungssystem verbreitetes System zur Rekrutierung von lebens- lang angestelltem Hochschulpersonal) für hoch produktive Nachwuchsgruppenlei- ter/innen ergänzt und die Wissenschaftlichen Service Einheiten ergänzt und umstruk- turiert. Mit Prof. Kuhl (Molekulare Neuropathologie) wurde vergangenes Jahr ein erster Insti- tutsleiter neubesetzt. Zwei weitere Institutsleitungen sind dieses Jahr noch zu beset- zen. Die Berufungsgespräche laufen. Auf der Ebene der Nachwuchsforscher-/innengruppen hat Prof. Isbrandt (Experimen- telle Neuropädiatrie) seit Beginn des Jahres eine Heisenberg-Professur inne und Frau Hangano-Xxxxx (Entwicklungsneurophysiologie) steht vor der Berufung im Rahmen des BMBF-Frauenförderporgamms und des DFG Emmy-Noether- Programms. Das Dekanat wird die personelle Restrukturierung des ZMNH im Rahmen der Beru- fungszusagen in 2009 mit mindestens 000.000 € fördern. Der kompetitive Aspekt liegt in der Natur der Berufungsverfahren.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bib- liotheksfonds erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der TUHH beträgt in 2007 insgesamt 1.034 T € über deren Ver- wendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der TUHH und die BWF entscheiden. ▪ Stärkung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagenfor- schung – Zusatzmittel für die erfolgreiche Einwerbung von DFG-Mitteln ▪ Profilierung des strategischen Forschungsfeldes Luftfahrt unter Einbeziehung außeruniversitärer Partner ▪ Umstellung des SAP-Systems auf das innovative SAP- System der HafenCity Universität (externe Beratungs- und Schulungsleistungen) 2006 wurde vereinbart, dass die BWF aus ihrem Anteil des Innovationsbudgets in den Jahren 2006 und 2007 ▪ die bisher mit Sondermitteln getragene Basisfinanzierung des Multimediakontors Hamburg GmbH (MMKH) sowie dessen für die Hochschulen kostenlose Dienstleis- tungsangebote im E-Learning für die Hochschulen und ▪ das vom MMKH betreute Projekt E-Campus - vgl. oben Nr. 5.1 - finanziert. Hierfür sollen insgesamt 980 T € aufgebracht werden, die auf die Hochschu- len entsprechend deren Anteilen am Innovationsbudget umgelegt werden. In 2007 sind hiervon noch 355 T € aufzubringen, von denen 59 T € auf die TUHH entfallen. Die BWF wird aus Ihrem Anteil des Innovationsbudgets aller Hochschulen in 2007 einen Gesamtbetrag von 150 T € zugunsten des IDM-Projekts der Hamburger Hochschulen zum Aufbau eines gemeinsamen Identity Management Systems umschichten. Damit sol- len in 2007 und 2008 zusätzliche Stellen im Jahreswert von 150 T € finanziert werden. Die umgeschichteten Mittel stehen den Hochschulen ab 2009 wieder zur Verfügung. Der Anteil der TUHH an dem in 2007 umzuschichtenden Gesamtbetrag von 150 T € beträgt 24,8 T €. Die aus dem Anteil der BWF in Höhe von 517 T € verbleibenden Innovationsmittel (433,2 T €) stellt die BWF der TUHH für die Finanzierung der vorstehenden - aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen - Projekte zur Verfügung. Im Rahmen ihres Jahresberichts wird die TUHH über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bibliotheksfonds, erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der HAW Hamburg beträgt im Jahr 2009 insgesamt 987 T€, über deren Verwendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der HAW Hamburg und die BWF entscheiden. Das Präsidium der HAW Hamburg hält die folgenden Vorhaben mit einem Volumen von insgesamt 987 T€ für förderungswürdig: ▪ Einrichtung Familienbüro 77 T€ ▪ Anschub Promotionsrecht HAW 20 T€ ▪ CC4E Competence Center Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 150 T€ ▪ CC3L Competence Center Lifelong Learning 20 T€ ▪ Forschungsinnovation 200 T€ ▪ Selbstbewertungstest Cyquest 200 T€ ▪ Marketingstrategie für HAW 70 T€ ▪ Exzellenzwettbewerb für Lehre 40 T€ ▪ Aufbau Fundraising-Büro 90 T€ ▪ Aufbau Alumni-Büro 120 T€ Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 493,5 T€ für die Finan- zierung der vorstehenden – aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen – Vor- haben zur Verfügung. Im Rahmen ihres Berichts zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2009 wird die HAW Hamburg über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Das Dekanat beabsichtigt, die Mittel für fünf innovative Projekte in Forschung und Lehre zu verwenden. Die vorgesehene Förderung beläuft sich auf insgesamt 996 Tsd. €. Da als Innovati- onsbudget 2010 nur 941 Tsd. € bereitgestellt werden können, ist es Aufgabe des Dekanats, durch entsprechende Steuerung die Einhaltung dieser Obergrenze zu si- chern. Die hier im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden innerhalb des Dekanats in einem mehrstufigen Verfahren aus den in Frage kommenden Projekten ausgewählt.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere die im Rahmen der Haushaltsanalyse vereinbarten zusätzlichen Mittel in Höhe von 7 Mio. € und des Bibliotheksfonds erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfah- ren. Das Innovationsbudget der Universität Hamburg beträgt in 2009 insgesamt 3.949 T€, über deren Verwendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der Universität und die BWF entscheiden. • Förderung profilbildender Schwerpunkte in allen Fakultäten 2.380 T€ (Zum Beispiel Grundausstattung für DFG bewilligte Programme, Grundausstattung und Vorlauffinanzierung für SFB, Graduierten- kollegs, Forschergruppen, neue Forschungszentren, Stiftungs- professuren sowie vergleichbare Initiativen mit profilbildendem Cha- rakter. Diese können im Hinblick auf den Stand der Struktur- und Ent- wicklungsplanung erst unterjährig konkretisiert werden.) • Maßnahmen zur strukturierten Nachwuchsförderung 450 T€ (Förderung von Doktorandenprogrammen und Nachwuchsgruppen gemäß dem Forschungsprofil, Personalentwicklungsangebote) • Verstärkung der Ausstattung bei Berufungen in Exzellenzbereichen 619 T€ (Ausstattungsverstärkung bei Eckprofessuren in profilbildenden Bereichen) • Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Universität Hamburg 500 T€ in Lehre, Forschung und Verwaltung (z.B. Identity Management, Ressourcensteuerung Doppik) Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 1.974,5 T€ für die Fi- nanzierung der vorstehenden Vorhaben zur Verfügung. Die oben jeweils angegebenen Fördervolumina werden als Richtwerte betrachtet, die sich im Sinne gegenseitiger Deckungsfähigkeit im Zuge der unterjährigen Budgetpla- nung verändern können. Im Rahmen ihres Jahresberichts wird die Universität Ham- burg über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.
Sonderzuweisungen, Innovationsbudget. Die Zuweisung von zentral bei der BWF veranschlagten Mitteln, insbesondere des Bib- liotheksfonds, erfolgt nach den gesonderten hierfür vorgesehenen Verfahren. Das Innovationsbudget der TUHH beträgt in 2008 insgesamt 1.033 T€, über deren Ver- wendung jeweils zur Hälfte das Präsidium der TUHH und die BWF entscheiden. Das Präsidium der TUHH hält die folgenden Vorhaben mit einem Volumen von insge- samt 1.033 T€ für förderungswürdig: ▪ Verstärkung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen- forschung – Zusatzmittel für erfolgreich eingeworbene DFG- Mittel ▪ Profilierung des strategischen Forschungsfeldes Biotechno- logie und Life Sciences Die BWF stellt ihren Anteil am Innovationsbudget in Höhe von 516,5 T€ für die Finanzie- rung der vorstehenden - aus Sicht der BWF sämtlich förderungswürdigen - Vorhaben zur Verfügung. Im Rahmen ihres Jahresberichts wird die TUHH über die Verwendung der Mittel aus dem Innovationsbudget berichten.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und