Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen Musterklauseln

Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die HAW Hamburg definiert in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan auf strategischer Ebene fachliche und organisatorische Ziele für wissenschaftliche Weiterbildung. Sie entwickelt ein Konzept nachfrageorientierter Weiterbildung. Besonders zu berücksich- tigen sind in diesem Konzept zertifizierte, mit Kreditpunkten versehene Weiterbil- dungsmodule, e-learning-Angebote, Weiterbildungsangebote für Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung sowie weiterbildende Master-Studiengänge. Darüber hinaus beteiligt die HAW Hamburg sich am Ausbau des Internetportals xxx.XxxxXX-Xxxxxx.xx. Die BWF veranlasst in Kooperation mit den Hamburger Hochschulen, dass es zu einem auf die Metropolregion Hamburg ausgerichteten Por- tal für die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung weiterentwickelt wird. Die BWF und die Hochschulen vereinbaren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die organisatorische, kapazitäts- und personalrechtliche Probleme prüft und klärt, die sich im Kontext wissenschaftlicher Weiterbildung ergeben können. Die HAW Hamburg entwickelt ein Konzept zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der didaktischen Kompetenz ihrer Lehrenden; erste Bausteine hierfür sind bereits erfolg- reich getestet worden.
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Das Weiterbildungszentrum der HCU bietet die Voraussetzung für sowohl fächer- übergreifende Lehrangebote als auch für Kooperationen mit den Architekten- und In- genieur-Kammern in Hamburg und Schleswig-Holstein. Zielgruppe sind alle Berufs- xxxxxx, für die die HCU ausbildet. Die Hochschulen überprüfen in der Zusammenarbeit mit der BWF im Rahmen der AG „VP-Lehre/Weiterbildung“ und InnovationsAllianz Hamburg Möglichkeiten, ihr Enga- gement im Bereich der Weiterbildung auszubauen und erstatten der BWF hierüber bis zum 30.6.2010 Bericht. Chancen und Risiken, die im Kontext des Ausbaus von Lehrveranstaltungen im Be- reich der Weiterbildung auftreten, werden ggf. in der AG „VP-Lehre/Weiterbildung“ er- örtert (s.a. Ziff. 3.4).
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Ministerium und Universität stimmen darin überein, dass die wissenschaftliche Weiterbildung unter dem Aspekt “Lebenslanges Lernen” eine bedeutende Aufgabe der Universität ist. Die Universität wird zusammen mit den anderen Hochschulen am Standort Kiel eine zentrale Einrichtung für wissenschaftliche Weiterbildung aufbauen. Die Weiterbildungsangebote sollen mit der Wirt- schaft abgestimmt werden. Insbesondere ist dabei der Weiterbildungsbedarf in IT-Berufen zu berücksichtigen. Das Ministerium unterstützt die Universität in der Realisierung einer gemein- sam von den drei Hochschulen in Kiel getragenen Einrichtung für die wissen- schaftliche Weiterbildung und schöpft dabei die ihm gegebenen Möglichkei- ten aus. Die Universität stellt über ihre Aufgaben in Forschung und Lehre hinaus zent- rale Serviceeinrichtungen für Stadt und Land insbesondere in Form von Bib- liotheken, Museen, Rechenzentrum und Sportstätten bereit. Die Universität wird die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten der Bibliothe- ken optimieren. Hierzu gehören insbesondere die Verlängerung der Öff- nungszeiten, der Einsatz neuer Medien sowie die Straffung der Bibliotheksor- ganisation. Die Universität wird ein Strukturkonzept für die Bibliotheken der Hochschule bis zum 31.10.2000 vorlegen.
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die Hochschulen überprüfen in Zusammenarbeit mit der BWF im Rahmen der AG „VP-Lehre/Weiterbildung“ und der InnovationsAllianz Hamburg Möglichkeiten, ihr En- gagement im Bereich der Weiterbildung auszubauen und erstatten der BWF hierüber bis zum 30.6.2010 Bericht. Chancen und Risiken, die im Kontext des Ausbaus von Lehrveranstaltungen im Be- reich der Weiterbildung auftreten, werden ggf. in der Arbeitsgruppe „VP- Lehre/Weiterbildung“ erörtert (s.a. Ziff. 3.5).
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die Universität Hamburg definiert in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan auf strate- gischer Ebene fachliche und organisatorische Ziele für wissenschaftliche Weiterbil- dung. Die Reorganisation der Weiterbildung wird in 2009 durchgeführt. Die Universität Hamburg beteiligt sich am Ausbau des Internetportals www.WisWB- Xxxxxx.xx. Die BWF veranlasst in Kooperation mit den Hamburger Hochschulen, dass es zu einem auf die Metropolregion Hamburg ausgerichteten Portal für die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung weiterentwickelt wird. Die BWF und die Hochschulen vereinbaren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die organisatorische, kapazitäts- und personalrechtliche Probleme, die sich im Kontext wissenschaftlicher Weiterbildung ergeben können, prüft und klärt.
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die Medizinische Fakultät wird weiterhin Maßnahmen zur didaktischen und methodi- schen Qualifizierung von (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern verfolgen und hierüber berichten. Sie wird hochschulübergreifende Projekte wie die geplante Prämierung von herausragenden Lehrleistungen durch die Bürgerschaft un- terstützen. Die Medizinische Fakultät wird in 2008 ein Konzept für die Ausweitung des Bildungs- angebotes außerhalb des klassischen Medizinstudiums, etwa im Bereich Pflege, vor- legen.
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die TUHH vereinbart mit der TuTech Innovation GmbH und der KSL fachliche und orga- nisatorische Ziele für wissenschaftliche Weiterbildung und legt die entsprechenden An- gebote der BWF bis zum 30.6.2008 vor. Die TUHH beteiligt sich am Ausbau des Internetportals xxx.XxxXX-Xxxxxx.xx. Die BWF veranlasst in Kooperation mit den Hamburger Hochschulen, dass es zu einem auf die Metropolregion Hamburg ausgerichteten Portal für die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung weiterentwickelt wird. Die BWF und die Hochschulen vereinbaren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ka- pazitäts- und personalrechtliche Probleme, die sich im Kontext wissenschaftlicher Wei- terbildung ergeben können, prüft und klärt. Diese Ergebnisse sind Grundlagen für die Entwicklung eines von der Nachfrage des Marktes ausgehenden Weiterbildungskonzep- tes.
Wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistungen. Die HfMT wird die in Umsetzung des Hochschulmodernisierungsgesetzes notwendigen Satzungsänderungen nach § 6 Abs. 5 HmbHG zur Schaffung mindestens kostendeckender Gebühren in der Weiterbildung bis zum 31.12.2004 vornehmen.
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