Ressourcen Musterklauseln

Ressourcen. 11.1 Betriebsausgaben 2007 11.2 Investitionen 2007
Ressourcen. An Ressourcen (z.B. Büro, PC-Ausstattung, finanzielle Mittel etc.) wird zur Verfügung gestellt: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Anstelle der Auflistung an dieser Stelle können die zur Verfügung gestellten Ressourcen auf einem Beiblatt aufgeführt werden. Bei externen Promovierenden: der Promovierende erhält Zugang zu folgenden Systemen der Technischen Hochschule Ingolstadt: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Ist der Promovierende nicht Mitglied der Technischen Hochschule Ingolstadt, wird sein Zugang zu den Systemen der Hochschule erst nach Vorlage des Nachweises einer Haftpflichtversicherung eingerichtet. Xxxxx anderen Promovierenden wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ebenfalls dringend empfohlen. Die im Rahmen dieser Betreuungsvereinbarung bewilligte Nutzung der Systeme der Hochschule ist ausschließlich für Promotionszwecke gestattet. Eine eventuelle Nutzung der Hochschullabore zu diesem Zweck ist lediglich unter Aufsicht des jeweiligen Laborleiters erlaubt. § 10 Änderung der Betreuungsvereinbarung Es besteht die Möglichkeit, die Betreuungsvereinbarung in beidseitigem Einvernehmen zu ergänzen oder zu verändern. Alle Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. § 12
Ressourcen. Die Zuweisung der Mittel erfolgt auch für 2010 nach dem Modell der Drei-Säulen- Finanzierung (DSF) mit den drei Budgeteinheiten Grundleistungs-, Anreiz- und Inno- vationsbudget. Bis zum Abschluss des laufenden Abstimmungsverfahrens zur Wei- terentwicklung gelten die bisherigen Regelungen - unter Verwendung des fortge- schriebenen Indikatorensets des Anreizbudgets sowie unter Berücksichtigung der Entscheidungen der BWF zum Innovationsbudget im Zusammenhang mit dem Kon- solidierungsprogramm - fort. 12.1 Betriebsausgaben 2010 12.2 Investitionen 2010
Ressourcen. Das Staatsministerium unterstützt die TH Nürnberg bei der Zielerreichung während der Laufzeit der Zielvereinbarung mit der Bereitstellung von 000.000 € in 2019 und 000.000 € p.a. in 2020 und 2021 aus dem Innovationsfonds. Die TH Nürnberg verpflichtet sich, vorbe- haltlich der Erreichung der Ziele in der Zwischenevaluation, die 000.000 € auch in 2022 für die in Kapitel 4.1 genannten Maßnahmen einzusetzen.
Ressourcen. Beide Vertragspartner tragen die bei ihnen in der Umsetzung anfallenden Kosten selbst, es sei denn, für bestimmte Projekte wird anderes vereinbart. Für bestimmte Xxxxxx der Zu- sammenarbeit kann versucht werden, Drittmittel einzuwerben.
Ressourcen. Für die im Rahmen der Systemführerschaft anfallenden Tätigkeiten werden die notwendi- gen Ressourcen (insbesondere Personal, Material, Finanzmittel, Fremdleistungen) von der Systemführerin bereitgestellt.
Ressourcen a) Realisierung des Mindeststandard Der Auftragnehmer ist zur Realisierung des unter Gliederungspunkt 5.1. festgelegten Mindeststandards („Die Anlage ist uneingeschränkt nutzbar und verkehrssicher.“) un- eingeschränkt verpflichtet. Dort, wo es aus betriebswirtschaftlicher Sicht und/oder Ka- pazitätsgründen erforderlich ist, wird die Pflege und Unterhaltung von Flächen und/oder Teilleistungen durch Auftragsvergaben an Privatfirmen erledigt. Wesentlicher Gesichts- punkt bei der Unterhaltung ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit und der Verkehrssi- cherheit.1 Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Bezirk zentral im Kapitel 3810 Titel 521 10 „Un- terhaltung der Grünanlagen (einschl. des Baumbestandes)“ veranschlagt (für Sportan- lagen Titel 521 09) und entsprechende Leistungen sind hieraus zu bezahlen. Sofern diese veranschlagten Mittel nicht ausreichen, ist ein Antrag auf Zulassung über- planmäßiger Ausgaben bzw. Aufhebung der Verfügungsbeschränkung aufgrund eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Mehrbedarf durch das SGA bei der SE Pers- Fin zu stellen. Das weitere Handeln ist abhängig von der Entscheidung der SE PersFin. b) Priorisierung durch Auftraggeber für weitere Leistungen Für die weiteren Leistungen erfolgt eine Priorisierung auf Basis des einrichtungsbezo- genen Leistungsverzeichnisses durch den Auftraggeber. Die priorisierten Maßnahmen werden durch den Auftragnehmer in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. Auch hier gilt, dass die Pflege und Unterhaltung von Flächen und/oder Teilleistungen durch Auftragsvergaben an Privatfirmen erledigt wird, soweit dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht und/oder Kapazitätsgründen erforderlich ist. Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber regelmäßig zu dem maßnahmen- und ob- jektbezogenen Personal- und Sachmitteleinsatz (siehe Ziffer 5.2).
Ressourcen. Zur Unterstützung der Ausstattung der Berufungs- und Bleibeverhandlungen bei der Nach- besetzung der Professuren erhält die Universität für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung aus dem Innovationsfonds im Jahr 2002 T€ 1.856,1 im Jahr 2003 T€ 1.094,6 im Jahr 2004 T€ 904,3 Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Für Strukturvorhaben aus besonderem landespolitischen Interesse und mit besonderer profilschärfender Qualität, auch wenn sie derzeit noch nicht alle definitionsreif sind, hat die Landesregierung aus dem Innovationsfonds € 35.400.000 für die Laufzeit der Zielverein- barungen von 2002 bis 2004 reserviert. Im Rahmen der Verteilung dieses Anteils des Innovationsfonds für Strukturvorhaben werden der Universität folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: im Jahr 2002 T€ 752,1 im Jahr 2003 T€ 1.513,6 im Jahr 2004 T€ 1.703,9 Die vorstehenden Ressourcen unterstützen, ausgehend von den entsprechenden Empfehlungen des Expertenrates, die Vorhaben in den Handlungsfeldern Life Scien- ces/Medizintechnik, Informationstechnik/Informatik: Technisch-wissenschaftliches Hoch- leistungsrechnen, Qualitätssicherung: Produktionstechnik. Die interne Mittelverteilung obliegt dem Rektorat. Die anderen in der Vereinbarung genannten Vorhaben wird die Universität aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung vorantreiben. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mitteln (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben.
Ressourcen. Das Staatsministerium unterstützt die Universität bei der Erreichung dieser Ziele während der Laufzeit der Zielvereinbarung mit der Bereitstellung von jährlich 000.000 € aus dem Innovationsfonds. Auf die Schwerpunktbereiche entfallen dabei jährlich folgende Beträge: Kompetenzzentrum „Global Business and Law“: 000.000 € Kompetenzzentrum “Innovative Technologien”: 000.000 € Kultur und Bildung: 000.000 € Gesundheit, Umwelt und Ressourcen: 000.000 € Ein Betrag von jährlich 000.000 € soll zur Finanzierung zentraler Maßnahmen eingesetzt werden, die zur Förderung der Erreichung der oben beschriebenen Ziele durchgeführt werden, insbesondere Einladung von Gastwissenschaft- ler/Innen, Unterstützung von Forschungsreisen wissenschaftlicher Nach- wuchskräfte oder Finanzierung von Fellowships.
Ressourcen. Das Staatsministerium unterstützt die Universität bei der Erreichung dieser Ziele während der Laufzeit der Zielvereinbarung mit der Bereitstellung von jährlich 00.000 € aus dem Innovationsfonds.