Ressourcen Musterklauseln

Ressourcen. An Ressourcen (z.B. Büro, PC-Ausstattung, finanzielle Mittel etc.) wird zur Verfügung gestellt: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Anstelle der Auflistung an dieser Stelle können die zur Verfügung gestellten Ressourcen auf einem Beiblatt aufgeführt werden. Bei externen Promovierenden: der Promovierende erhält Zugang zu folgenden Systemen der Technischen Hochschule Ingolstadt: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Ist der Promovierende nicht Mitglied der Technischen Hochschule Ingolstadt, wird sein Zugang zu den Systemen der Hochschule erst nach Vorlage des Nachweises einer Haftpflichtversicherung eingerichtet. Xxxxx anderen Promovierenden wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ebenfalls dringend empfohlen. Die im Rahmen dieser Betreuungsvereinbarung bewilligte Nutzung der Systeme der Hochschule ist ausschließlich für Promotionszwecke gestattet. Eine eventuelle Nutzung der Hochschullabore zu diesem Zweck ist lediglich unter Aufsicht des jeweiligen Laborleiters erlaubt. § 10 Änderung der Betreuungsvereinbarung Es besteht die Möglichkeit, die Betreuungsvereinbarung in beidseitigem Einvernehmen zu ergänzen oder zu verändern. Alle Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. § 12
Ressourcen. Das Staatsministerium unterstützt die TH Nürnberg bei der Zielerreichung während der Laufzeit der Zielvereinbarung mit der Bereitstellung von 000.000 € in 2019 und jeweils 000.000 € p.a. für 2020 – 2022 aus dem Innovationsfonds.
Ressourcen. Das Staatsministerium unterstützt die TH Nürnberg bei der Zielerreichung während der Laufzeit der Zielvereinbarung mit der Bereitstellung von 000.000 € in 2019 und 000.000 € p.a. in 2020 und 2021 aus dem Innovationsfonds. Die TH Nürnberg verpflichtet sich, vorbe- haltlich der Erreichung der Ziele in der Zwischenevaluation, die 000.000 € auch in 2022 für die in Kapitel 4.1 genannten Maßnahmen einzusetzen. Ist-Zustand Im Zuge der digitalen Transformation verändern sich Lern- und Arbeitswelten grundlegend. Die TH Nürnberg definiert in ihrer Digitalisierungsstrategie4 Ziele und Maßnahmen zur Iden- tifikation und zum Ausschöpfen von Optimierungs- und Transformationschancen. Neben dem Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur steht die TH Nürnberg vor Gestaltungsauf- gaben: wenn Lehre, Lernen und Arbeiten flexibler werden, verändern sich die Ansprüche an Raumkonzepte für Lehr-, Lern- und Arbeitsräume. Des Weiteren werden mit der Fertigstel- lung des neuen Informationszentrums – und damit der Zusammenlegung von Zentral- und Teilbibliothek und der Verlagerung des Rechenzentrums – sowie den Neubauten und mit der Neupositionierung von Organisationseinheiten neue Mobilitätsströme und geänderte Raumanforderungen entstehen. Diese gilt es zu erfassen und, für die spezielle Campussi- tuation der TH Nürnberg mit ihren zwei großen zentralen Standorten in der Bahnhofstraße und am Keßlerplatz, zu analysieren.
Ressourcen. Die jeweilige Globalzuweisung an die Hochschulen gem. § 6 HmbHG setzt sich aus ei- nem Grund- und einem Leistungsbudget zusammen. Die Zielindikatoren des Leistungsanteils, ihre Gewichtung und das Verfahren der Abrech- nung sind mit den staatlichen Hamburger Hochschulen abgestimmt und festgelegt worden (siehe Anhang 1). Der im Wege des Leistungsbudgets definierte Anteil des Budgets be- trägt maximal ein Prozent (Kappungsgrenze) des ab 2014 jährlich um 0,88 % steigenden Globalbudgets gemäß Hochschulvereinbarung. Das Globalbudget (Grund- und Leistungsbudget) wird für das jeweilige Jahr in voller Höhe ausgezahlt. Die Abrechnung des Leistungsbudgets erfolgt bis 30.06. des Folgejahres auf Basis der Zielerreichung gemäß Lagebericht. Eine daraus resultierende Rückzahlung wird dann umgehend geltend gemacht. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die UHH für Betriebsausgaben und Investitionen insgesamt 292.338 Tsd. € im Jahr 2015 und 294.911 Tsd. € im Jahr 2016.
Ressourcen a) Realisierung des Mindeststandard Der Auftragnehmer ist zur Realisierung des unter Gliederungspunkt 5.1. festgelegten Mindeststandards („Die Anlage ist uneingeschränkt nutzbar und verkehrssicher.“) un- eingeschränkt verpflichtet. Dort, wo es aus betriebswirtschaftlicher Sicht und/oder Ka- pazitätsgründen erforderlich ist, wird die Pflege und Unterhaltung von Flächen und/oder Teilleistungen durch Auftragsvergaben an Privatfirmen erledigt. Wesentlicher Gesichts- punkt bei der Unterhaltung ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit und der Verkehrssi- cherheit.1 Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Bezirk zentral im Kapitel 3810 Titel 521 10 „Un- terhaltung der Grünanlagen (einschl. des Baumbestandes)“ veranschlagt (für Sportan- lagen Titel 521 09) und entsprechende Leistungen sind hieraus zu bezahlen. Sofern diese veranschlagten Mittel nicht ausreichen, ist ein Antrag auf Zulassung über- planmäßiger Ausgaben bzw. Aufhebung der Verfügungsbeschränkung aufgrund eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Mehrbedarf durch das SGA bei der SE Pers- Fin zu stellen. Das weitere Handeln ist abhängig von der Entscheidung der SE PersFin.
Ressourcen. Das Staatsministerium stellt im Rahmen des Ausbauprogramms von 2019-2022 jährlich 129.000 EUR zur Erreichung des Zieles zur Verfügung.
Ressourcen. Artikel 12
Ressourcen. Die Vertragsparteien stellen die Ressourcen für die Durchführung von IFMIF/EVEDA zur Verfügung, die in der gemein- samen Erklärung von [Brüssel] und ihren Anhängen genannt sind.
Ressourcen. Die Vertragsparteien stellen die Ressourcen für die Durchführung der IFERC-Tätigkeiten zur Verfügung, die in der ge- meinsamen Erklärung von [Brüssel] und ihren Anhängen genannt sind.