Sonstige Lizenzbedingungen. Eine Weiterlizenzierung, Unterlizenzierung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Systems an Drit- te ist unzulässig. Der Lizenznehmer darf Veränderungen am Softwaresystem ohne schriftliche Zustimmung des Lizenz- gebers nicht vornehmen. Die übrigen Lizenzbedingungen ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 4.
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Sonstige Lizenzbedingungen. Eine Weiterlizenzierung, Unterlizenzierung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Systems an Drit- te Dritte ist unzulässig. Der Lizenznehmer darf Veränderungen am Softwaresystem ohne schriftliche Zustimmung Zu- stimmung des Lizenz- gebers Lizenzgebers nicht vornehmen. Die übrigen Lizenzbedingungen ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 4.
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Samples: www.kaessbohrerag.com
Sonstige Lizenzbedingungen. Eine Weiterlizenzierung, Unterlizenzierung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Systems an Drit- te Dritte ist unzulässig. Der Lizenznehmer darf Veränderungen am Softwaresystem System ohne schriftliche Zustimmung des Lizenz- gebers Lizenzgebers nicht vornehmenvor- nehmen. Die übrigen Lizenzbedingungen ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 4.
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Sonstige Lizenzbedingungen. Eine Weiterlizenzierung, Unterlizenzierung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Systems an Drit- te Dritte ist unzulässig. Der Lizenznehmer darf Veränderungen am Softwaresystem ohne schriftliche Zustimmung des Lizenz- gebers Lizenzgebers nicht vornehmen. Die übrigen Lizenzbedingungen ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 4.
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