Common use of Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwen- dung von Scheckvordrucken und Schecks Clause in Contracts

Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwen- dung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorg- falt aufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen.

Appears in 5 contracts

Samples: www.raiba-bidingen.de, Dauerauftrag, www.vr-obm.de

Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwen- dung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorg- falt Sorgfalt aufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich un- verzüglich mitzuteilen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de