Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzube- wahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig zu behandeln (z. B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und Streichungen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer beson- derer Sorgfalt aufzube- wahrenaufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie so- wie sorgfältig zu behandeln (z. B. nicht knicken, lochen, beschmutzenbe- schmutzen). Änderungen und Streichungen des vorgedruckten vorgedruck- ten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzube- wahrenaufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig zu behandeln (z. z.B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und Streichungen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten.
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Samples: Sonderbedingungen
Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzube- wahrenauf- zubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig zu behandeln be- handeln (z. z.B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und Streichungen Streichun- gen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. Der Scheckbetrag Scheck- betrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzeneinzuset- zen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen Aus- stellen eines Schecks verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar un- brauchbar geworden, so ist er zu vernichten.
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Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheckvordrucken und Schecks. (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzube- wahrenaufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, möglichst der kontoführenden Stelle, unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig zu behandeln (z. B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und Streichungen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Währung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten.
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