Immaterialgüterrechte 15.1. Der Lieferant anerkennt das ausschließliche Recht und Eigentum der Gesellschaft an den Immaterialgüterrechten der Gesellschaft, die dem Lieferanten von der Gesellschaft im Zusammenhang mit den gekauften Waren zur Verfügung gestellt oder preisgegeben werden. Der Lieferant darf diese Immaterialgüterrechte nur im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages verwenden und keine Vervielfältigungen, Änderungen, Ergänzungen, Verbesserungen, Veränderungen, Analysen, Nachkonstruktionen (Reverse Engineering) oder Modifizierungen der Immaterialgüterrechte der Gesellschaft bzw. an diesen vornehmen und dieses geistige Eigentum ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft auch keinen Dritten preisgeben. 15.2. Die gekauften Waren dürfen Immaterialgüterrechte, die nicht im Eigentum des Lieferanten stehen oder an ihn lizenziert wurden, nicht verletzen. Der Lieferant hat die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ansprüche dieser Art schad- und klaglos zu halten und hat für sämtliche Schäden bzw. Verluste, die der Gesellschaft und/oder Dritten in diesem Zusammenhang entstehen, Schadenersatz zu leisten. Eine Verletzung von im Eigentum der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen stehenden Immaterialgüterrechten durch den Lieferanten oder einen Dritten aufgrund von Handlungen, die dem Lieferanten zuzurechnen sind, berechtigt die Gesellschaft zum Rücktritt vom Vertrag mittels schriftlicher Erklärung zum darin angeführten Datum, ohne gegenüber dem Lieferanten schadenersatzpflichtig zu werden und unbeschadet sonstiger Rechte der Gesellschaft aufgrund der Verträge bzw. Einkaufsbedingungen. 15.3. Jede vom Lieferanten beabsichtigte Verwendung der im Eigentum der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen stehenden Immaterialgüterrechte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens der Gesellschaft. 15.4. Für den Fall, dass durch Modifikationen, Verbesserungen, Änderungen und sonstige Handlungen in Bezug auf die Immaterialgüterrechte der Gesellschaft neue Immaterialgüterrechte geschaffen werden ("Erfindungen"), so gehören diese Erfindungen automatisch der Gesellschaft und verzichtet der Lieferant auf sämtliche diesbezüglichen Rechte und Ansprüche. Falls notwendig wird der Lieferant voll kooperieren, um die Immaterialgüterrechte bzw. das mit den Erfindungen verbundene Eigentum auf die Gesellschaft zu übertragen. 15.5. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, behält bzw. erhält der Lieferant kein automatisches Nutzungs- oder Verwertungsrecht im Hinblick auf aus dem Vertrag abgeleitete Erfindungen.
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.
Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.
Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 30558 % 0,09 % Summe 30558 0,09 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1667272 4,82 % Summe 1667272 4,82 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
Rechte aus dem Vertrag Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Urheberrechte 1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. 2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.
Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.