Sozial-, arbeits- und berufspädagogische Leistungen Musterklauseln

Sozial-, arbeits- und berufspädagogische Leistungen. Zur Berufsvorbereitung erhalten junge Menschen ohne bisherige berufliche Perspektiven in den gemeinnützigen Ausbildungszweckbetrieben der HUMANOPOLIS GmbH anhand von länger andauernden Praktika (ganztägige, in den jeweiligen Arbeitsbereichen mehrmonatige Arbeitsphasen) die Chance, für sich Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und notwendige Arbeitstugenden einzuüben. Der Einrichtung dienen diese Praktika zur Überprüfung von Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife des einzelnen jungen Menschen und als Entscheidungsgrundlage, ob eine theoriereduzierte Ausbildung oder eine Vollausbildung für diesen jungen Menschen in Betracht gezogen werden kann. Junge Menschen, die noch schulpflichtig und aufgrund ihrer individuellen Problemstellungen nicht in der Lage sind, ein schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) zu absolvieren, können im Rahmen der Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt (Ersatzschule für BVJ) gefördert werden. Maßnahmen im Rahmen der Berufsvorbereitung sind in der Regel auf eine Dauer von 12 Monaten angelegt. Ziel der Befähigungen im Arbeitsbereich ist es Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft zu entwickeln und zu festigen, sodass sie bestimmend für das Arbeitsverhalten werden. Berufsspezifische Grundkenntnisse und Fertigkeiten werden vermittelt und routiniert, Fähigkeiten für den Arbeitsalltag nutzbar gemacht. Mit Hilfe von Qualifizierungsbausteinen (BAV-BVO), die sich innerhalb der Gewerke an den Erfordernissen des Berufsalltages orientieren, haben die jungen Menschen die Möglichkeit in einzelnen Teilbereichen handwerkliche Befähigungen zu erlangen. Eine Sonderstellung in diesem Zusammenhang nimmt der Anlernberuf Pferdepfleger (FN geprüft) ein. In den Anforderungen ist er der Fachwerkerausbildung ähnlich. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bis drei Jahre. Die Ausbildung schließt mit einer externen Prüfung ab. Die jungen Menschen erfahren so neben der allgemeinen Förderung in ihrer Lebensbewältigung die Ausbildung als Kristallisationspunkt ihrer individuellen Persönlichkeitsbildung. Eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Vollausbildung und der theoriereduzierten Ausbildung zum Fachwerker findet am Arbeitsplatz nicht statt. So können Fähigkeitspotentiale über die Ausbildungsinhalte hinaus mobilisiert werden. Die Einbindung der Berufsvorbereitung, Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt, Qualifizierungsbausteine, Anlernverhältnisse und Ausbildung in die Lebenswelt der Siedlungsgemeinschaft bietet die Möglichkeit, f...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.