Soziale Schutzbedürftigkeit Musterklauseln

Soziale Schutzbedürftigkeit. Die soziale Schutzbedürftigkeit der Freien Mitarbeiterin im Sinne des § 12a TVG ist gegeben, wenn sie innerhalb des vorangegangenen Kalenderjahres mindestens 72 Tage für ARD-Anstalten auf- grund vertraglicher Verpflichtungen tätig war und ihre Erwerbseinkünfte einschließlich gesetzlicher und betrieblicher Ruhestandsbezüge sowie Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grunds- ätzen in diesem Zeitraum nicht mehr als 79.000,00 € 2 betragen haben. Werkverträge werden nach den Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts auf einen entsprechenden Zeitraum umge- rechnet. MDR-Organisationshandbuch / Stand: Dezember 2012
Soziale Schutzbedürftigkeit. Die soziale Schutzbedürftigkeit des Mitarbeiters ist gegeben, wenn er innerhalb der letzten sechs Monate vor der Geltendmachung eines Anspruchs aus diesem Tari f vertrag oder seinen Durchführungstarifverträgen mindestens an 42 Tagen (ei nschließlich Ur - laubstage) für die Deutsche Welle und andere ARD -Anstalten au fgrund vertraglicher Verpflichtungen tätig war und seine Einkünfte aus Erwerbst ätigkeit im Sinne dieses Ta - rifvertrages im Kalenderjahr vor der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr als 74.000,- EURO brutto betragen haben.
Soziale Schutzbedürftigkeit. Um vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig zu sein, muss ein freier Journalist auf die Einkünfte aus dieser Tätigkeit zur Sicherung seiner Existenz angewiesen sein. Und unter ökonomischen Bedingungen leben, die dem eigentlichen Arbeitnehmer vergleichbar sind.
Soziale Schutzbedürftigkeit. 3.1 Die soziale Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ist gegeben, wenn sie bzw. er in den letzten sechs Kalendermonaten vor dem Zeitraum, für den ein Anspruch aus diesem Tarifvertrag geltend gemacht wird, mindestens an 42 Tagen (einschließlich Urlaubstagen, Krankheitstagen und Zeiten des Mutterschutzes, für die ein Anspruch auf Urlaubsentgelt bzw. auf Zuschuss nach den TZ 7, 8 und 9 berechtigt geltend gemacht wurde) für den rbb, für die anderen in TZ 2 (wirtschaftliche Abhängigkeit) genannten Anstalten, Körperschaften bzw. Unternehmen aufgrund entsprechender vertraglicher Ver- pflichtungen tätig war und ihre bzw. seine Vergütungen (einschließlich aller Entgelte und der Ansprüche aus diesem Tarifvertrag, jedoch ohne die nach TZ 2 ausgeschlossenen Honorare und Erstattungen) in diesem Zeitraum nicht mehr als 37.565 Euro5 betragen haben. 3.2 Eine soziale Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters liegt unter Beibehaltung der üb- rigen Voraussetzungen nach TZ 3.1 auch dann vor, wenn sie bzw. er in den letzten sechs Kalendermona- ten vor dem Zeitraum, für den ein Anspruch aus diesem Tarifvertrag geltend gemacht wird, an mindes- 4 Handelt es sich bei diesen Unternehmen um Ausgründungen des rbb, genügt es, dass der rbb die Mehrheit der Geschäftsanteile hält.

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